Pressegespräch am 27.10.2000 gegen Hundegesetzentwurf des Berliner Senats bestehen erheblicheverfassungsrechtliche Bedenken

 

Claudia Hämmerling

1. Hundehaltung unterliegt der Mode: Lassie, Kommisar Rex, 101 Dalmatiner DPA-Zitate von 1980

2. Die erstmalige Benennung gefährlicher Hunderassen in Bayern erfolgte willkürlich durch einen Doggenzüchter. Sie war politisch gesteuert und hatte das Ziel, das soziale Problem, das sich hinter mutwillig falsch abgerichteten Hunden verbirgt, durch ein Verbot der zurzeit modernen "Kampfhunde" zu kaschieren. Der Drahtzieher der Bayrischen Rasseliste, Herr Breitsamer bestätigt diese Lesart durch Stellungnahmen bei einer Anhörung und in einem Gutachten. (Anlage 1 und 2). Damit wurde zugleich die klassisch bayrische Politik der Stärke demonstriert. Bayern galtfortan als vorbildlich.

 Den Nachweis blieb es schuldig. Recherchen haben ergeben, dass auch hier die Hundebisse zugenommen haben (Bereich Schwabingen um 20 %) und dass es sogar 3 Tote gegeben hat, zuletzt ein 16 Monate altes Mädchen in Droysendorf durch einen Schäferhund.

3. Es gibt 2 Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit der Rasseverbotsliste. Hier wird die Begründung des Bayerischen Verfassungsgerichtes abgelehnt, dass es rechtens ist, dass von Rassen wie Deutscher Schäferhund, Rottweiler etc. zwar die selbe abstrakte Gefährlichkeit ausgeht wie von den verbotenen Hunderassen, diese aber tolerierbar ist, weil die Menschen hier mit diesen Hunderassen vertraut sind. (Anl. 3 und 4)

4. In Baden Württemberg ist die Rasseliste als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt worden GG Art 3 Abs.1 (Anlage 5), in Bremen und Hessen wurden die Kampfhundeverordnungen vor kurzem dahingehend außer Vollzug gesetzt, dass Hunde mit erfolgreichem Prüfungsabschluss vom Maulkorbzwang befreit wurden. Anlage 6 (in Berlin reichen nicht einmal international anerkannte Therapiehundeprüfungen zur Maulkorbbefreiung) Betroffener:

Herr Weichmann Tel.: 4711 966

5. Das Verbot von Hunderassen richtet sich ausschließlich gegen ausländische und selten gehaltene Hunderassen, die lediglich 14% aller Hundebisse in Berlin verursachen. In Teilen Frankreichs ist die dort seltene Hunderasse Deutscher Rottweiler verboten, während bei uns in einigen Bundesländern die selten gehaltene französische Bordeauxdogge verboten ist. Aus populistischen und aktionistischen Gründen werden immer die Hunderassen verboten, „deren Verbreitungsgrad vergleichsweise gering ist, um auf diese Weise den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.

(Gutachten: verfassungswidrig) (Broschüre)

 

Weitere aktuelle Entscheidungen und Merkwürdigkeiten:

· in Frankfurt/O wurde der Klage des Besitzers eines Bullterrier-Dackel-Mischlings auf Befreiung von der Kampfhundeverordnung stattgegeben

· eine EU-Initiative Deutschlands, Hunderassen zu indizieren ist gescheitert

· das Steiermärkische Verfassungsgericht hat Hunderassenverbote für verfassungswidrig erklärt, auch in der Schweiz wurden diese abgelehnt

· in den Bundesländern sind jeweils unterschiedliche Hunderassen nach folgendem Muster verboten:

 Anlage 7

· es ist Realsatire einen Staffordshire Bullterrier zu indizieren, eine Hunderasse,

1. die etwa so groß ist wie ein kräftiger Dackel,

2. die in England den gleichen Status hat wie hier der Deutsche Schäferhund

3. von der Tiere aus Berlin als international anerkannte Therapiehunde im Einsatz sind und

4. die in Berlin noch nie an einem Beißvorfall beteiligt war? Vgl .Weichmann

Die Forderungen der Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus decken sich mit den Forderungen der Fachleute (Anlagen 8,9,10):

Es gibt keine gefährliche Hunderassen es gibt gefährliche Hunde Rasselisten sind schon deshalb ungeeignet weil in 6 Hundegenerationen völlig neue Rassen auf dem Markt sind (11)

Wir brauchen komplexe Lösungsansätze:

Sachkunde/Zuverlässigkeitsnachweis, Kennzeichnungspflicht für alle großen Hunde, strickten Vollzug

Heimtierzuchtgesetz und Importkontrollen.

Wir fordern den Senat auf umgehend sein Gesetz zurückzuziehen und zu überarbeiten.

 

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