Rechtsanwälte  Dirk Büge

Dr. Christian Tünnesen-Harmes

Fachanwälte für Verwaltungsrecht

Schwerpunkt Umweltrecht & Technische Sicherheit

 

PRESSE-INFO

 

 OVG Lüneburg: Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung teilweise nichtig

Hier: Irreführende Presseinformation durch Minister Bartels

 

Durch die gestrige Presseerklärung des Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, welches im von hier betreuten Klageverfahren (11 K 4333/00) in vollem Umfang unterlegen ist, wird das vom OVG verkündete Urteil "auf den Kopf gestellt" und damit die Öffentlichkeit offensichtlich mutwillig irregeführt:

 

Dies gilt zunächst schon für die Überschrift, wenn es dort heißt "GefahrtierVO in den wichtigen Punkten bestätigt". Dies vereinbart sich nicht mit der Presseinformation des OVG, wonach die Klage der Antragsteller, die Rottweilerhunde züchten bzw. halten "in vollem Umfang Erfolg" hatte.

 

Falsch ist auch die Darstellung des Ministers, "die Kläger hätten sich mit ihren Anträgen ausschließlich auf den vermeintlichen Schutz des Tieres konzentriert und dabei offensichtlich übersehen, daß die zum Gefahrenabwehrrecht gehörende Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung einzig und allein die Menschen vor gefährlichen Tieren zu schützen habe".

 

Richtig ist vielmehr, daß sich die von hier vertretenen Kläger, nämlich eine Richterin, ein Staatsanwalt sowie ein Polizeihauptkommissar, der als Ausbildungsleiter für Diensthundeführer tätig ist, und welche allesamt privat Rottweiler halten, mit Erfolg gegen die rechtlich und sachlich unhaltbare pauschale Diskriminierung ihrer Hunderasse zur Wehr gesetzt haben.

 

Sie taten dies selbstverständlich nicht, weil ihnen die "Freiheit von Hund und Halter" wichtiger wäre, als der Schutz von Menschen vor bissigen Hunden, sondern weil die Pauschalregelung des Verordnungsgebers sachlich ungeeignet ist, den propagierten Schutz zu leisten.

 

Das Urteil des OVG bestätigt, daß die pauschale Diskriminierung bestimmter Rassen  - zu denen in Niedersachsen auch der Rottweiler gehört -  untauglich und damit nichtig ist.

 

Folglich ist es ebenfalls irreführend, wenn der Minister erklärt, "seit die Gefahrtier-VO in Kraft getreten sei, habe es in Niedersachsen keine schlimmen Beißzwischenfälle mehr gegeben" und damit suggeriert, dies wäre ein Verdienst seiner Verordnung.

 

Tatsache ist, daß die Verordnung in ihrer bisherigen Form ungeeignet ist das erklärte Ziel zu erreichen und allein deshalb vom Gericht für nichtig erklärt wurde.

 

Es ist erschreckend, daß der Minister versucht, die Niederlage seines Ministeriums vor dem OVG als "Bestätigung seiner Politik" zu verkaufen und die unverkennbare Kritik des Gerichts als "unwichtige juristische Förmelei" abzutun.

 

Dies erinnert an seine Haltung  - und die seines Amtsvorgängers -  zum Thema BSE, wo ebenfalls unter dem Vorwand "Wir wollen doch nur Verbraucherschutz" objektiv untaugliche Maßnahmen gegenüber bestimmten Importrinderrassen aus Großbritannien gerechtfertigt wurden, was  - wie inzwischen offenkundig ist -  nur vom eigentlichen Problem abgelenkt hat.

 

Duisburg, den 31.05.2001

  

D. Büge

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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