Herrn
Werner Kuhn
Fraktionsvorsitzender der F.D.P.-Landtagsfraktion des Landes Rheinland-Pfalz
 
per eMail
 
 
Sehr geehrter Herr Kuhn,
 
bezugnehmend auf Äußerungen Ihrer Fraktion, welche die Gefahrenabwehrverordnung "Gefährliche Hunde" in ihrer derzeitigen Fassung als für richtig erachtet, gestatte ich mir Ihnen einige kleine Bemerkungen, die möglicherweise geeignet sein können, das durch Print- und elektronische Medien, besonders jedoch durch die Boulevardpresse konstruierte, verzerrte Bild vom canis horribilis, Deutschlands Feindbild Nr. 1, vulgo: "Kampfhund", ein wenig zu korrigieren.
Zumindestens zum Nachdenken anzuregen, ob all das, worauf man sich in dieser langjährigen Diskussion bezog, dem wohl nahekommt, was man gemeinhin mit der Wahrheit bezeichnen mag?
 
Ein beliebtes Argument, sich auf diese Rassen, die durch die Presse zunächst früher gefördert und bekannt gemacht wurden, dann in Buchform zur Vermarktung getragen wurden, besteht darin, daß man die unheimliche Beißkraft von Pitbull + Co.KG als Ächtungskriterium heranzieht. Ich will mich nicht wiederholen, hierzu finden Sie als Anhang einen gesonderten Bericht, in welchem Sie über die Evolution dieser Angaben und den realen Stand des Zahnfetischismus nachlesen können.
 
Des weiteren habe ich eine Übersicht von Tödlichen Beißunfällen verursacht durch Hunde von 1968 - Stand 2001, insgesamt 53 Ereignisse, ebenso zu Ihrer Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.
Die Diskussion über so genannte "Kampfhunde" ist alt. Sie begann 1988. Führte dann zu Beginn der 90-er Jahre zu Bundesratsinitiativen und einigen Gefahrenabwehrverordnungen in verschiedenen Bundesländern. 1991 zunächst im Saarland mit einer ersten Rasseliste, in der die Rassen enthalten, sind, die der promovierte Betriebswirt Dr. Fleig in seinem Eigenverlag publizierten Büchern "Kampfhunde I und II" (1981 + 1983) klassifiziert hatte.
Im untersuchten Zeitraum 1968 - 1991 ließen sich bis heute 36 Todesfälle recherchieren. Wobei lediglich in einem Fall (Pos. 31) ein "Pitbull" -was immer das sei- seinen Züchter tötete; im Fall (28) drei "Kampfhundemischlinge" alias Verbastardierungen von Mastinos und Bullterrier beteiligt waren (vgl. Anl.).
Schon damals, durch den Druck einer öffentlichen Kampagne in den Printmedien erhoben (BILD schrieb schon damals:"Tötet alle Kampfhunde" und rief den TED in Form einer Umfrage auf - man sieht, es ist alles schon einmal dagewesen!), war die Diskussion irrational. Denn die meistverantwortlichen Fälle zeigten auf andere, zumeist deutschen Ursprungs beteiligte Rassen.
Die ungleich verbreiteter als die so genannten Kampfhunde. Wenn man einmal bedenkt, daß der Schäferhund etwa 200 000 eingetragene Mitglieder in seinem Verein hatte, die Zahl derer, die nichtorganisiert einen Schäferhund ihr Eigen nennen um den Faktor drei bis vier anzusetzen ist, dann noch wahlberechtigte Familienmitglieder, Oma und Opa hinzukommen, dann ist diese Wählerklientel schwer zu vernachlässigen. (Zum Vergleich: der Club für Molosser hatte -lt. Mitgliederliste 1991- ganze 852 Mitglieder in Deutschland - mit neuen Bundesländern schon).
Man opferte schon damals unter dem Druck der Medien eine Minorität!
Kritiker, die wohl darum wußten, daß für Konflikte mit Hunden weitaus andere Rassen, da zahlreicher vertreten, verantwortlich zeichneten, wurde entgegnet, daß man aus Gründen der Organisation diese verwaltungsmäßig nicht reglementieren könne!
Ist in mehreren Sitzungsprotokollen nachlesbar.
Eine seltene Moralität. Als würde man sagen, man mache nur Verordnungen für Randgruppen, da diese leichter zu erfassen sind, die anderen übersteigen das Leistungsverhältnis der Verwaltung des Landes (ist auch nicht neu, dazu vgl. das bayerische "Arbeitsscheuengesetz" (1926), wo den Romas und Sintis die Hundehaltung verboten bzw. nur unter besonderen Auflagen und Einzelhundehaltung zugestanden wurde -felix Bavariae).
 
Interessant natürlich auch, daß man sich in manchen ergangenen Urteilen auf immer wiederkehrende Quellen stützt. Mit überwiegend aus dem Zusammenhang herausgelösten Zitaten. Dieses ebenso aus fachlichen Publikationen. Nun ist die Justiz keine exakte Wissenschaft, sie urteilt zumeist nach bereits Gesagten. Kompilation oder Abschreiben, wie mein Lehrer es sagte.
Es ist hier nicht Raum zu einer erweiterten Quellenkritik. Doch interessant ist es schon anzumerken, das Zitate zur Begründung herbeigezogen werden von Personen, die einstens sich mit einem Titel schmückten, der zumindestens nicht in ordentlich vollzogener Promotionsweise erfolgte. Von einer Klientel, welche in zwei Jahrgängen eine Zeitschrift mit dem Titel "Kampfhund" herausgab und die -im Rahmen von Hundekämpfen- staatsanwaltlich untersucht wurde. Wenn solche Aussagen würdiger sind als die von Zoologen und Verhaltensforscher, na, ja, dann Gute Nacht Deutschland. Vom Datenschutz heute - auch der Unverletzlichkeit des Zugangs zur Wohnung mal zu schweigen - einst ein Paradethema der F.D.P.
 
Ich darf es hiermit bewenden lassen.
Vielleicht geben die Anlagen und genannten Quellen, die mir vorliegen, Anlaß zum kritischen Nachdenken.
 
Mit den besten Wünschen und Rückkehr zu logischem Verhalten grüßt Sie
 
Werner G. Preugschat

32139 Spenge

Mobil: 0172-9985276
we.preugschat@t-online.de

 

Anbei: Statistik über Beissunfälle sowie Leserbrief zur Beisskraft!  HIER

 

 



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