Stellungnahme des ADRK Bayern zu: Rottweiler in
Bayern ab 1.11.02 Kampfhunde
Bayern, 8.10.02
Landesgruppe 11
Bayern-Nord
Rottweiler ab 01.11.2002 in Bayern Kampfhunde
Direkt nach der Bundestagswahl wurde die seit längerer Zeit vom
bayrischen Innenministerium geplante Änderung der
Kampfhundeverordnung vom bayrischen Innenminister Dr. Beckstein
unterzeichnet und wird ab 01.11.2002 in Kraft treten.
Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Juli konnte ihn
davon nicht abbringen, man fühlt sich in Bayern seiner Sache sicher
und möchte wieder mal die Vorreiterrolle in Deutschland spielen.
Somit haben die Bayern den Beschluss der Innenministerkonferenz vom
November 2001 in bezug auf die Rasseliste durchgezogen, weitere
Bundesländer sollen folgen, wobei einige Länder auch Widerstand
ankündigen, per Gerichtsbeschluss gebremst wurden, oder aber wieder
eigene Rasselisten "kochen" werden. Damit wird der
Innenministerbeschluss einer bundeseinheitlichen Regelung allerdings
auf den Kopf gestellt, es wird wieder ein Durcheinander der
Verordnungen und Gesetze geben, genau wie auch die Regelungen zur
Erlangung der Leinen- und Maulkorbbefreiung bzw. des
Negativzeugnisses.
Was bedeutet die neue Regelung für die bayrischen Rottweilerfreunde?
Zunächst müssen ab dem 01.11.2002 alle Rottweiler bei den
zuständigen Ordnungsämtern der Städte, Gemeinden und
Kreisverwaltungsbehörden gemeldet werden. Um nach dem bayrischen
Gesetzestext von der ansonsten notwendigen Halteerlaubnis befreit zu
werden und die Einstufung seines Hundes als wieder "normalen" Hund
zu erreichen muss bei der Antragstellung ein Gutachten eines amtlich
bestellten Sachverständigen vorgelegt werden aus dem die
Ungefährlichkeit jeden individuellen Tieres hervorgeht. Danach kann
die zuständige Ordnungsbehörde eine Befreiung von der Halteerlaubnis
(das sog. Negativzeugnis) erteilen, welche für lebenslang für den
Hund gilt und vom Hundeführer stets mitgeführt werden muss. Der
befreite Hund unterliegt keinen weiteren Einschränkungen mehr, er
gilt laut Gesetz wieder als Hund.
Es wird im Normalfall niemand von seiner Ordnungsbehörde
angeschrieben oder informiert, für die Einhaltung der Gesetzeslage
sowie die Meldung der Hunde ist jeder selbst verantwortlich. Man
rechnet im Innenministerium mit einem größeren Andrang bei den
Wesensüberprüfungen durch die Sachverständigen, deshalb gibt es eine
Übergangsfrist bis zum 01.04.2003. Zu diesem Termin muss gegenüber
den Ordnungsbehörden zumindest ein Termin für eine Wesensüberprüfung
mitgeteilt werden.
Eine Anerkennung von Leistungsprüfungen wie auch der
Begleithundeprüfung ist in Bayern bisher nicht vorgesehen, man will
an den seit 1992 bewährten Regelungen mit den Sachverständigen
festhalten.
Die Wesensüberprüfung durch einen Sachverständigen sind in Bayern
nicht exakt genormt, jeder kann neben grundsätzlichen
Wesensüberprüfungen weiterhin prüfen was er für richtig und sinnvoll
erachtet. Hierin liegt durchaus ein großes Gefährdungspotenzial für
uns, bekannterweise gibt es nicht wenige dieser Sachverständigen in
Bayern, denen der Rottweiler ein großer Dorn im Auge ist, bzw. der
für diese Leute auch den Sündenbock abgibt, bevor die eigene Rasse
auf die Liste kommt.
Erfahrungen mit den Sachverständigen sowie deren Tests haben wohl
die wenigsten unserer Mitglieder, so dass hier zu einer gewissen
Vorsicht angeraten wird. Auch wir können derzeit keinen Rat geben
welcher der richtige Sachverständige für uns ist. Die Auswahl des
Prüfers ist grundsätzlich frei, es könnte sich lohnen, bei seiner
Ordnungsbehörde nachzufragen, ob ein Gutachten seines Tierarztes
anerkannt wird.
Die Preisspanne für das Gutachten liegt derzeit bei 200 bis 500 Euro
pro Hund.
Ehrensache für jeden Rottweilerbesitzer sollte sein, nicht zu den
bekannten "Experten" zu gehen welche direkt an der Aufnahme des
Rottweilers auf die Liste in Bayern beteiligt waren, besonders nicht
zu dem bekanntesten bayrischen Experten sowie einer Dame aus der
Nähe Münchens, die im normalen Leben den Beruf einer Tierärztin
bekleidet.
Was tut der ADRK für die Rottweiler in Bayern?
Wie bereits öfter genannt: Der ADRK sind wir! Dies heißt, wir müssen
zunächst alles tun, damit unsere Hunde nicht auffällig werden und
die uns nicht wohlgesonnenen Ministerialbeamten mitsamt ihren
Beratern sich dadurch bestätigt fühlen.
Wir sollten uns vor Durchführung eines Wesenstests genau über dessen
Inhalte bei den jeweiligen Prüfern informieren, denn jeder
durchgefallene Hund bestätigt für den gerade genannten Personenkreis
die Aufnahme des Rottweilers in die Liste.
Wir sollten der Meldepflicht ab dem 01.11.2002 Folge leisten,
erstens ist dies Gesetzespflicht und zweitens wollen wir nicht in
die Ecke von Asozialen und Kleinkriminellen geschoben werden wo uns
Dr. Beckstein öffentlichkeitswirksam gerne hätte. Aus der Sicht der
Landesgruppenöffentlichkeitsarbeit sollten wir bei jeder Anmeldung
nicht nur unsere Personalien und die Hunde nennen, sondern auch
unsere Berufe um die weite Bandbreite der Rottweilerhaltung deutlich
zu dokumentieren. Jeder berufstätige Hundehalter ist mit einem
Anteil seiner Einkommenssteuer eben auch ein Steuerzahler in seinem
Wohnort.
Nach eingehender Prüfung der bayrischen Gesetzeslage besonders im
Hinblick auf die noch zu erwartende Urteilsbegründung vom Berliner
Bundesverwaltungsgericht wird auch über den Klageweg nachgedacht.
Man erwartet diese Klage seitens des Innenministeriums und fühlt
sich dort ziemlich sicher. Spenden zur Unterstützung einer Klage
bitte auf das Spendenkonto des ADRK.
Was tun die Landesgruppen Bayern-Nord und Süd für ihre Mitglieder?
Zunächst gilt es sich Klarheit über die bayrische Verordnung und
deren Durchführung zu verschaffen. Diese Dinge sind in Bayern nicht
neu, nur wir werden erstmalig damit konfrontiert. Es ist damit zu
rechnen, dass die Ordnungsbehörden sehr gut damit umgehen können.
In der Landesgruppe Bayern-Nord ist für Ende Oktober ein Infoabend
für die einzelnen Bezirksgruppenvorstände mit einem amtlich
bestellten Sachverständigen geplant um mehr über die Inhalte des
Wesenstests sowie der Durchführung des gesamten Verwaltungsaktes zu
erfahren. Wir werden unsere Mitglieder mittels Rundschreiben in den
BG´s über das Ergebnis dieser Veranstaltung informieren.
Ggfs. gelingt es uns recht schnell erste Prüfungstermine anbieten zu
können.
Auch in der Landesgruppe Bayern-Süd sind Informationsveranstaltungen
geplant, z.B. auch die Teilnahme an einer solchen Wesensüberprüfung
als Zuschauer. Betroffene und Interessierte werden gebeten sich mit
ihren jeweiligen Bezirks- und Landesgruppenvorständen in Verbindung
zu setzen.
Wir, Hansjörg Teichmann, Petra und Thomas Peuschel, werden
schnellstmöglich auch in der Vereinszeitschrift "Der Rottweiler"
über die weitere Entwicklung in Bayern berichten.
Petra undThomas Peuschel
BfÖ, LG Bayern-Nord
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