Stellungnahme des ADRK Bayern zu: Rottweiler in Bayern ab 1.11.02 Kampfhunde

Bayern, 8.10.02

Landesgruppe 11
Bayern-Nord

Rottweiler ab 01.11.2002 in Bayern Kampfhunde

Direkt nach der Bundestagswahl wurde die seit längerer Zeit vom bayrischen Innenministerium geplante Änderung der Kampfhundeverordnung vom bayrischen Innenminister Dr. Beckstein unterzeichnet und wird ab 01.11.2002 in Kraft treten.

Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Juli konnte ihn davon nicht abbringen, man fühlt sich in Bayern seiner Sache sicher und möchte wieder mal die Vorreiterrolle in Deutschland spielen. Somit haben die Bayern den Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2001 in bezug auf die Rasseliste durchgezogen, weitere Bundesländer sollen folgen, wobei einige Länder auch Widerstand ankündigen, per Gerichtsbeschluss gebremst wurden, oder aber wieder eigene Rasselisten "kochen" werden. Damit wird der Innenministerbeschluss einer bundeseinheitlichen Regelung allerdings auf den Kopf gestellt, es wird wieder ein Durcheinander der Verordnungen und Gesetze geben, genau wie auch die Regelungen zur Erlangung der Leinen- und Maulkorbbefreiung bzw. des Negativzeugnisses.

Was bedeutet die neue Regelung für die bayrischen Rottweilerfreunde?

Zunächst müssen ab dem 01.11.2002 alle Rottweiler bei den zuständigen Ordnungsämtern der Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden gemeldet werden. Um nach dem bayrischen Gesetzestext von der ansonsten notwendigen Halteerlaubnis befreit zu werden und die Einstufung seines Hundes als wieder "normalen" Hund zu erreichen muss bei der Antragstellung ein Gutachten eines amtlich bestellten Sachverständigen vorgelegt werden aus dem die Ungefährlichkeit jeden individuellen Tieres hervorgeht. Danach kann die zuständige Ordnungsbehörde eine Befreiung von der Halteerlaubnis (das sog. Negativzeugnis) erteilen, welche für lebenslang für den Hund gilt und vom Hundeführer stets mitgeführt werden muss. Der befreite Hund unterliegt keinen weiteren Einschränkungen mehr, er gilt laut Gesetz wieder als Hund.
Es wird im Normalfall niemand von seiner Ordnungsbehörde angeschrieben oder informiert, für die Einhaltung der Gesetzeslage sowie die Meldung der Hunde ist jeder selbst verantwortlich. Man rechnet im Innenministerium mit einem größeren Andrang bei den Wesensüberprüfungen durch die Sachverständigen, deshalb gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01.04.2003. Zu diesem Termin muss gegenüber den Ordnungsbehörden zumindest ein Termin für eine Wesensüberprüfung mitgeteilt werden.
Eine Anerkennung von Leistungsprüfungen wie auch der Begleithundeprüfung ist in Bayern bisher nicht vorgesehen, man will an den seit 1992 bewährten Regelungen mit den Sachverständigen festhalten.

Die Wesensüberprüfung durch einen Sachverständigen sind in Bayern nicht exakt genormt, jeder kann neben grundsätzlichen Wesensüberprüfungen weiterhin prüfen was er für richtig und sinnvoll erachtet. Hierin liegt durchaus ein großes Gefährdungspotenzial für uns, bekannterweise gibt es nicht wenige dieser Sachverständigen in Bayern, denen der Rottweiler ein großer Dorn im Auge ist, bzw. der für diese Leute auch den Sündenbock abgibt, bevor die eigene Rasse auf die Liste kommt.
Erfahrungen mit den Sachverständigen sowie deren Tests haben wohl die wenigsten unserer Mitglieder, so dass hier zu einer gewissen Vorsicht angeraten wird. Auch wir können derzeit keinen Rat geben welcher der richtige Sachverständige für uns ist. Die Auswahl des Prüfers ist grundsätzlich frei, es könnte sich lohnen, bei seiner Ordnungsbehörde nachzufragen, ob ein Gutachten seines Tierarztes anerkannt wird.
Die Preisspanne für das Gutachten liegt derzeit bei 200 bis 500 Euro pro Hund.

Ehrensache für jeden Rottweilerbesitzer sollte sein, nicht zu den bekannten "Experten" zu gehen welche direkt an der Aufnahme des Rottweilers auf die Liste in Bayern beteiligt waren, besonders nicht zu dem bekanntesten bayrischen Experten sowie einer Dame aus der Nähe Münchens, die im normalen Leben den Beruf einer Tierärztin bekleidet.

Was tut der ADRK für die Rottweiler in Bayern?

Wie bereits öfter genannt: Der ADRK sind wir! Dies heißt, wir müssen zunächst alles tun, damit unsere Hunde nicht auffällig werden und die uns nicht wohlgesonnenen Ministerialbeamten mitsamt ihren Beratern sich dadurch bestätigt fühlen.

Wir sollten uns vor Durchführung eines Wesenstests genau über dessen Inhalte bei den jeweiligen Prüfern informieren, denn jeder durchgefallene Hund bestätigt für den gerade genannten Personenkreis die Aufnahme des Rottweilers in die Liste.

Wir sollten der Meldepflicht ab dem 01.11.2002 Folge leisten, erstens ist dies Gesetzespflicht und zweitens wollen wir nicht in die Ecke von Asozialen und Kleinkriminellen geschoben werden wo uns Dr. Beckstein öffentlichkeitswirksam gerne hätte. Aus der Sicht der Landesgruppenöffentlichkeitsarbeit sollten wir bei jeder Anmeldung nicht nur unsere Personalien und die Hunde nennen, sondern auch unsere Berufe um die weite Bandbreite der Rottweilerhaltung deutlich zu dokumentieren. Jeder berufstätige Hundehalter ist mit einem Anteil seiner Einkommenssteuer eben auch ein Steuerzahler in seinem Wohnort.

Nach eingehender Prüfung der bayrischen Gesetzeslage besonders im Hinblick auf die noch zu erwartende Urteilsbegründung vom Berliner Bundesverwaltungsgericht wird auch über den Klageweg nachgedacht. Man erwartet diese Klage seitens des Innenministeriums und fühlt sich dort ziemlich sicher. Spenden zur Unterstützung einer Klage bitte auf das Spendenkonto des ADRK.

Was tun die Landesgruppen Bayern-Nord und Süd für ihre Mitglieder?

Zunächst gilt es sich Klarheit über die bayrische Verordnung und deren Durchführung zu verschaffen. Diese Dinge sind in Bayern nicht neu, nur wir werden erstmalig damit konfrontiert. Es ist damit zu rechnen, dass die Ordnungsbehörden sehr gut damit umgehen können.
In der Landesgruppe Bayern-Nord ist für Ende Oktober ein Infoabend für die einzelnen Bezirksgruppenvorstände mit einem amtlich bestellten Sachverständigen geplant um mehr über die Inhalte des Wesenstests sowie der Durchführung des gesamten Verwaltungsaktes zu erfahren. Wir werden unsere Mitglieder mittels Rundschreiben in den BG´s über das Ergebnis dieser Veranstaltung informieren.
Ggfs. gelingt es uns recht schnell erste Prüfungstermine anbieten zu können.

Auch in der Landesgruppe Bayern-Süd sind Informationsveranstaltungen geplant, z.B. auch die Teilnahme an einer solchen Wesensüberprüfung als Zuschauer. Betroffene und Interessierte werden gebeten sich mit ihren jeweiligen Bezirks- und Landesgruppenvorständen in Verbindung zu setzen.

Wir, Hansjörg Teichmann, Petra und Thomas Peuschel, werden schnellstmöglich auch in der Vereinszeitschrift "Der Rottweiler" über die weitere Entwicklung in Bayern berichten.

Petra undThomas Peuschel
BfÖ, LG Bayern-Nord

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