- Seiler ULM


Eleonore Seiler
Göttinger Str. 7
89129 Langenau
Tierschutzbeauftragte
des Ulmer Tierheims




Herrn
Oberbürgermeister
Ivo Gönner
Marktplatz 1

89O73 U L M Langenau, 31. July 2OO2





Fach- und Dienstaufsichtbeschwerde gegen Herrn Oed und Herrn Miltz -
Ordnungsamt Sicherheit- Ordnung - Gewerbe


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gönner,


hiermit lege ich Fach- und Dienstaufsichts- beschwerde gegen o. a. Herren wegen Nötigung, Willkür, wissentliche Duldung (Herr Oed war an den Test mitunter auch schon anwesend) der durchgeführten Überprüfungen der Hunde, der eigenmächtigen Verschärfung der Verordnung,der Beleidigung, und der Falschaussage  (Herrn Miltz gegenüber Herrn Kotzian bezügl. meines Telefonates mit ihm der Hündin Lady wegen) ein.


Bezügl. der Hündin "Lady" hat der neue Besitzer der Hündin "Lady" Herr Tobias Abele zusammen mit mir, die Akten per Rechtsanwalt von der Staatsanwaltschaft Memmingen angefordert. Dort steht in keinem Satz, dass die Hündin jemanden gebissen bzw. verletzt hat, so wie von Herrn Miltz und Herrn Kotzian behauptet. Die Lady hat lediglich einen der Betrunkenen gezwickt aus Loyalitätsgründen ihrem Besitzer gegenüber. Bei einem Biß wäre eine Fleischwunde vorhanden gewesen und dies ist nicht der Fall. Dieses Zwicken von der Lady ist "normales hundliches Verhalten" bei einem Angriff auf den Herrn,
was nicht heißt, dass ein Hund "agressiv" einzustufen ist. Rechtsanwalt Frey, Augsburg wird Ihnen dies bestätigen. Wäre also die Hündin "Lady" nicht von mir nach AALEN verbracht worden, würde sie heute nicht mehr leben, da die Tötung für die Hündin lt. Schreiben vom O9.O1.2OO1 von seiten der Stadt Ulm gefordert wurde ( Ihr Zeichen BD1 - 11Ost.). Ich gehe davon aus, dass Herr Kotzian zusammen mit Herrn Oed diese Tötungsaufforderung, die gegen das Gesetz verstösst, beschlossen haben.


Da die Hündin Lady dann in Aalen beim Verhaltenstest durchfiel, schließen wir schlicht und ergreifend darauf zurück, dass Herr Kotzian dort oben anrief und sagte "lasst sie durchfallen bzw. "putscht sie auf" ( dies können wir natürlich nicht beweisen). Herr Wagner, TH-Leiter, Aalen sagte mir gegenüber sie hätte beim Test mit einem Reifen gespielt, spielerisch in einen Reifen gebissen ( lt.Aussage des Führers der Lady), was seine beiden Schäferhunde tagtäglich spielerisch tun, dieses wäre kein Kriterium, den Hund durchfallen zu lassen, ebenso war an dem Tag ca. 3O Grad plus und die Hündin wäre in voller Hitze gewesen. Natürlich frage ich mich, was ein Reifen beim Verhaltenstest zu tun hat, dies steht in keiner Verordnung.
Was wir aber beweisen können, ist, dass in Aalen die Amtstierarztveterinärin Frau Dr. Brinkmann Ihren "eigenen Dobermann" auf die zu testenden Hunde hetzt.
Und wir können auch 2 Gutachten vorlegen, die beweisen, dass die Hündin "Lady" nicht agressiv ist.
Sicherlich werden Sie verstehen, dass ich nach meinen vielen Rechcheren, was ja eigentlich die
Arbeit der Polizei hätte sein sollen, was nun die tatsächlichen Vorfälle bezüglich der Hündin "LADY" waren, verstehen, wenn ich in meinem Wortschatz keinen anderen Ausdruck als "kriminelle Verschleierungstaktik", für diese Angelegenheit finde. Für diesen Ausdruck bekam ich einen Strafbefehl, wie Ihnen bekannt.

Da Frau Dorit Feddersen-Petersen, Ethologin, Fachtierärztin für Verhaltenskunde, Institut für Haustierkunde die in Ulm durchgefallenen Hunde testet bzw. begutachtet, ist es für die Besitzer eine Selbstverständlichkeit dass die Stadt Ulm hierfür die Kosten trägt.
Sollte Sie dies verwehren, müssten wir dies rechtlich einklagen.

Ich bitte höflichst um Rückantwort bezüglich der Kostenübernahme für die erneut zu über-
prüfenden, in Ulm durchgefallenen Hunde.

Ebenso werden ich und Herr Tobias Abele  der Stadt Ulm die Rechtsanwaltskosten die durch die Aufklärung des Sachverhaltes bezügl. der Hündin "LADY" entstanden sind in Rechnung stellen.

Die Unterlagen der betroffenen Hundehalter und der Tierheimhunde gingen Ihnen per Einschreiben mit Rückschein am 11.O6.2OO2 zu.


Mit freundlichen Grüßen


Eleonore Seiler


 




Eleonore Seiler
Göttinger Str. 7
89129 Langenau
Tierschutzbeauftragte
des Ulmer Tierheims



Landratsamt des
Alb-Donau-Kreises
Herrn Amtstierarztleiter
Dr. Butscher
Schillerstr. 3O

89O77 U L M Langenau, 31. July 2OO2





Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Beck und Herrn Egle



Sehr geehrter Herr Butscher,


hiermit lege ich Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen o. a. Herren ein wegen Nötigung, Willkür, Bedrohung und Tötung der Tiere, Verleumdung, Falschaussage und Beleidigung ein.

Ich bitte um sofortigen Stopp Ihres Amtstierarztes, Herrn Beck (Herr Egle ist meines Wissens nach nicht mehr in Ulm), da er gegen das Grundgesetz sowie das Tierschutzgesetz verstösst und die Verordnung eigenmächtig verschärft.

Es ist nicht hinzunehmen, dass ein amtlicher Tierarzt sich an den Überprüfungen der Hunde beteiligt, indem er ein Fieberthermometer rektal einsetzt, was nicht in der Verordnung steht. Nach unseren Recherchen bei verschiedenen Amtstierärzten ist diese Maßnahme ungebräuchlich und dient nur zur zusätzlichen Belastung der verunsicherten Hunde.

Als verantwortungsbewusste Tierschutzbeauftragte kann ich nicht weiter zusehen und anhören, was den Ulmer Bürgern samt Ihren Hunden und den Tierheimhunden widerfährt und sehe mich verpflichtet, Sie hiervon zu unterrichten.

Deshalb erwarten wir einen sofortigen Stopp dieses Herrn Beck und seine Entfernung vom Dienst um weiteren Flurschaden zu verhindern.

Herr Beck (sowie Herr Egle) bringen alle ordentlichen Amtstierärzte in Misskredit und sorgen für eine miserable Visitenkarte aller Amtstierärzte in Deutschland.

Das Töten gesunder Wirbeltiere ohne trifftigen Grund ist nach dem Tierschutzgesetz als Straftat zu werten und zu ahnden und der Tierärztekammer mitzuteilen.

Herr Beck und Herr Egle verstossen unserer Meinung nach gegen das Grundgesetz und somit der Rechtsstaatlichkeit.

Wir sind uns sicher, dass Sie nach beiliegenden Berichten und Aussagen der betroffenen Bürger gegen
diese beiden Beamten vorgehen.

Ausserdem erfüllen diese beiden Herren, natürlich samt den Polizeikräften und Ordnungsamtbeamten weitere Straftatbestände durch Nötigung, Verleumdung und Bedrohung der Hundebesitzer samt deren Hunde. Sie schaffen gezielt ein gestörtes Umfeld für die zu testenden Hunde, da in einem ca. 1O qm engen Behandlungsraum mit Tisch in der Mitte des Raumes, ca. 5-7 Beamte und Hundeführer um den Behandlungstisch herumstehen, den Hund samt Führer mit herablassendem, arrogantem und scharfem Ton anschnauzen ( dies schrieb ein Kläger in seinem Widerspruch). Eine tierärztliche Untersuchung
ist für einen Hund immer eine Ausnahmesituation, in der er verängstigt ist, deshalb spricht man beruhigend mit ihm und verdeutlicht ihm nicht noch, dass alle gegen ihn sind. Dieses weiß jeder Tierarzt,
Herr Beck und Herr Egle wissen dies aber anscheinend nicht.

Was in Ulm seit 1 ½ Jahren geschieht ist nicht tragbar und im Gegensatz zu allen anderen Testorten
und Testern einschließlich Amtsveterinäre in Baden-Württemberg ein Akt reiner Willkür ( ich selbst war
in Ludwigsburg, Heidenheim und Pforzheim als Zuschauerin anwesend). Einmalig auch, dass kein Aussenstehender die Tests beobachten durfte (seit 17.O6.O2-nach Dienstaufsichtsbeschwerde an den Polizeidirektor Brendel war das erste Mal das Tor offen für evtl. Mitangehörige)!

Die Höhe der Durchfallquote mit, wie stolz von Herrn Oed (OA Ulm) verkündet in der Schw. Zeitung vom
3O.O6.O1 mit " 25%" ist der eindeutige Beweis hierfür.

Weitere Schritte behalten wir uns vor.


Mit freundlichen Grüßen



Eleonore Seiler


Anlage

 

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