Eleonore Seiler
Göttinger Str. 7
89129 Langenau
Tierschutzbeauftragte
des Ulmer Tierheims
Herrn
Oberbürgermeister
Ivo Gönner
Marktplatz 1
89O73 U L M Langenau, 31. July 2OO2
Fach- und Dienstaufsichtbeschwerde gegen Herrn Oed und Herrn Miltz -
Ordnungsamt Sicherheit- Ordnung - Gewerbe
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gönner,
hiermit lege ich Fach- und Dienstaufsichts- beschwerde gegen o. a.
Herren wegen Nötigung, Willkür, wissentliche Duldung (Herr Oed war
an den Test mitunter auch schon anwesend) der durchgeführten
Überprüfungen der Hunde, der eigenmächtigen Verschärfung der
Verordnung,der Beleidigung, und der Falschaussage (Herrn Miltz
gegenüber Herrn Kotzian bezügl. meines Telefonates mit ihm der
Hündin Lady wegen) ein.
Bezügl. der Hündin "Lady" hat der neue Besitzer der Hündin "Lady"
Herr Tobias Abele zusammen mit mir, die Akten per Rechtsanwalt von
der Staatsanwaltschaft Memmingen angefordert. Dort steht in keinem
Satz, dass die Hündin jemanden gebissen bzw. verletzt hat, so wie
von Herrn Miltz und Herrn Kotzian behauptet. Die Lady hat lediglich
einen der Betrunkenen gezwickt aus Loyalitätsgründen ihrem Besitzer
gegenüber. Bei einem Biß wäre eine Fleischwunde vorhanden gewesen
und dies ist nicht der Fall. Dieses Zwicken von der Lady ist
"normales hundliches Verhalten" bei einem Angriff auf den Herrn,
was nicht heißt, dass ein Hund "agressiv" einzustufen ist.
Rechtsanwalt Frey, Augsburg wird Ihnen dies bestätigen. Wäre also
die Hündin "Lady" nicht von mir nach AALEN verbracht worden, würde
sie heute nicht mehr leben, da die Tötung für die Hündin lt.
Schreiben vom O9.O1.2OO1 von seiten der Stadt Ulm gefordert wurde (
Ihr Zeichen BD1 - 11Ost.). Ich gehe davon aus, dass Herr Kotzian
zusammen mit Herrn Oed diese Tötungsaufforderung, die gegen das
Gesetz verstösst, beschlossen haben.
Da die Hündin Lady dann in Aalen beim Verhaltenstest durchfiel,
schließen wir schlicht und ergreifend darauf zurück, dass Herr
Kotzian dort oben anrief und sagte "lasst sie durchfallen bzw.
"putscht sie auf" ( dies können wir natürlich nicht beweisen). Herr
Wagner, TH-Leiter, Aalen sagte mir gegenüber sie hätte beim Test mit
einem Reifen gespielt, spielerisch in einen Reifen gebissen (
lt.Aussage des Führers der Lady), was seine beiden Schäferhunde
tagtäglich spielerisch tun, dieses wäre kein Kriterium, den Hund
durchfallen zu lassen, ebenso war an dem Tag ca. 3O Grad plus und
die Hündin wäre in voller Hitze gewesen. Natürlich frage ich mich,
was ein Reifen beim Verhaltenstest zu tun hat, dies steht in keiner
Verordnung.
Was wir aber beweisen können, ist, dass in Aalen die
Amtstierarztveterinärin Frau Dr. Brinkmann Ihren "eigenen Dobermann"
auf die zu testenden Hunde hetzt.
Und wir können auch 2 Gutachten vorlegen, die beweisen, dass die
Hündin "Lady" nicht agressiv ist.
Sicherlich werden Sie verstehen, dass ich nach meinen vielen
Rechcheren, was ja eigentlich die
Arbeit der Polizei hätte sein sollen, was nun die tatsächlichen
Vorfälle bezüglich der Hündin "LADY" waren, verstehen, wenn ich in
meinem Wortschatz keinen anderen Ausdruck als "kriminelle
Verschleierungstaktik", für diese Angelegenheit finde. Für diesen
Ausdruck bekam ich einen Strafbefehl, wie Ihnen bekannt.
Da Frau Dorit Feddersen-Petersen, Ethologin, Fachtierärztin für
Verhaltenskunde, Institut für Haustierkunde die in Ulm
durchgefallenen Hunde testet bzw. begutachtet, ist es für die
Besitzer eine Selbstverständlichkeit dass die Stadt Ulm hierfür die
Kosten trägt.
Sollte Sie dies verwehren, müssten wir dies rechtlich einklagen.
Ich bitte höflichst um Rückantwort bezüglich der Kostenübernahme für
die erneut zu über-
prüfenden, in Ulm durchgefallenen Hunde.
Ebenso werden ich und Herr Tobias Abele der
Stadt Ulm die Rechtsanwaltskosten die durch die Aufklärung des
Sachverhaltes bezügl. der Hündin "LADY" entstanden sind in Rechnung
stellen.
Die Unterlagen der betroffenen Hundehalter und der Tierheimhunde
gingen Ihnen per Einschreiben mit Rückschein am 11.O6.2OO2 zu.
Mit freundlichen Grüßen
Eleonore Seiler
Eleonore Seiler
Göttinger Str. 7
89129 Langenau
Tierschutzbeauftragte
des Ulmer Tierheims
Landratsamt des
Alb-Donau-Kreises
Herrn Amtstierarztleiter
Dr. Butscher
Schillerstr. 3O
89O77 U L M Langenau, 31. July 2OO2
Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Beck und Herrn Egle
Sehr geehrter Herr Butscher,
hiermit lege ich Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen o. a.
Herren ein wegen Nötigung, Willkür, Bedrohung und Tötung der Tiere,
Verleumdung, Falschaussage und Beleidigung ein.
Ich bitte um sofortigen Stopp Ihres Amtstierarztes, Herrn Beck (Herr
Egle ist meines Wissens nach nicht mehr in Ulm), da er gegen das
Grundgesetz sowie das Tierschutzgesetz verstösst und die Verordnung
eigenmächtig verschärft.
Es ist nicht hinzunehmen, dass ein amtlicher Tierarzt sich an den
Überprüfungen der Hunde beteiligt, indem er ein Fieberthermometer
rektal einsetzt, was nicht in der Verordnung steht. Nach unseren
Recherchen bei verschiedenen Amtstierärzten ist diese Maßnahme
ungebräuchlich und dient nur zur zusätzlichen Belastung der
verunsicherten Hunde.
Als verantwortungsbewusste Tierschutzbeauftragte kann ich nicht
weiter zusehen und anhören, was den Ulmer Bürgern samt Ihren Hunden
und den Tierheimhunden widerfährt und sehe mich verpflichtet, Sie
hiervon zu unterrichten.
Deshalb erwarten wir einen sofortigen Stopp dieses Herrn Beck und
seine Entfernung vom Dienst um weiteren Flurschaden zu verhindern.
Herr Beck (sowie Herr Egle) bringen alle ordentlichen Amtstierärzte
in Misskredit und sorgen für eine miserable Visitenkarte aller
Amtstierärzte in Deutschland.
Das Töten gesunder Wirbeltiere ohne trifftigen Grund ist nach dem
Tierschutzgesetz als Straftat zu werten und zu ahnden und der
Tierärztekammer mitzuteilen.
Herr Beck und Herr Egle verstossen unserer Meinung nach gegen das
Grundgesetz und somit der Rechtsstaatlichkeit.
Wir sind uns sicher, dass Sie nach beiliegenden Berichten und
Aussagen der betroffenen Bürger gegen
diese beiden Beamten vorgehen.
Ausserdem erfüllen diese beiden Herren, natürlich samt den
Polizeikräften und Ordnungsamtbeamten weitere Straftatbestände durch
Nötigung, Verleumdung und Bedrohung der Hundebesitzer samt deren
Hunde. Sie schaffen gezielt ein gestörtes Umfeld für die zu
testenden Hunde, da in einem ca. 1O qm engen Behandlungsraum mit
Tisch in der Mitte des Raumes, ca. 5-7 Beamte und Hundeführer um den
Behandlungstisch herumstehen, den Hund samt Führer mit
herablassendem, arrogantem und scharfem Ton anschnauzen ( dies
schrieb ein Kläger in seinem Widerspruch). Eine tierärztliche
Untersuchung
ist für einen Hund immer eine Ausnahmesituation, in der er
verängstigt ist, deshalb spricht man beruhigend mit ihm und
verdeutlicht ihm nicht noch, dass alle gegen ihn sind. Dieses weiß
jeder Tierarzt,
Herr Beck und Herr Egle wissen dies aber anscheinend nicht.
Was in Ulm seit 1 ½ Jahren geschieht ist nicht tragbar und im
Gegensatz zu allen anderen Testorten
und Testern einschließlich Amtsveterinäre in Baden-Württemberg ein
Akt reiner Willkür ( ich selbst war
in Ludwigsburg, Heidenheim und Pforzheim als Zuschauerin anwesend).
Einmalig auch, dass kein Aussenstehender die Tests beobachten durfte
(seit 17.O6.O2-nach Dienstaufsichtsbeschwerde an den Polizeidirektor
Brendel war das erste Mal das Tor offen für evtl. Mitangehörige)!
Die Höhe der Durchfallquote mit, wie stolz von Herrn Oed (OA Ulm)
verkündet in der Schw. Zeitung vom
3O.O6.O1 mit " 25%" ist der eindeutige Beweis hierfür.
Weitere Schritte behalten wir uns vor.
Mit freundlichen Grüßen
Eleonore Seiler
Anlage
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