- Seiler ULM


Eleonore Seiler
Göttinger Str. 7
89129 Langenau




Innenministerium
Baden-Württemberg
Abt. 3 - z. Hd. Herrn Strohs
Dorotheenstr. 6

7O173 Stuttgart Langenau, 3. Aug. 2OO2



AZ: 3-1119.5/3 - Ihr Schreiben vom 25.O7.O2 an die Familie Kirsten und Rudi Klaus, Zeppelinstr. 34, 688O9 Neulußheim Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde


Sehr geehrter Herr Strohs,


da ich via Internet Ihren Brief an o. a. Familie Klaus gelesen habe und Ihr Satz, "Das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts betrifft Baden-Württemberg nicht unmittelbar",Unverständnis, wenn nicht gar Missachtung des Urteils erkennen ließ, habe ich mir erlaubt Sie telefonisch am Do. O1.O8.O2, 9.15 Uhr, zu kontakten.

Auf meine Frage, was dieser Satz bedeuten solle, meinten Sie mir gegenüber am Telefon, dass die niedersächsische Verordnung lautete, die Widerlegbarkeit der Kampfhundeeigenschaft wäre dort nicht gegeben, im Gegensatz zu Ba-Wü. Ich hoffe doch, das dieser eine Punkt der Verordnung nicht alles ist, was Sie von dem Urteil verstanden haben?

Ich bitte Sie höflichst, mir hierauf zu antworten, ist dies, Ihrer Meinung nach der einzige Punkt der Verordnung, der Ba-Wü. nicht unmittelbar betrifft?

Ich fragte Sie auch noch, ob Sie diese Verordnung mit Ihrem Gewissen vereinbaren könnten und dass diese Verordnung wissentlich die falschen Menschen und Hunde bestraft.
Es ist erwiesen, dass man Agression nicht an einer Rasse festmachen kann. Daraufhin sagten Sie mir, "Sie" wären diesbezüglich anderer Meinung.

Haben Sie einen Pitbull, Stafford, Bullterrier oder Stafford- Bullterrier im Besitz? Wenn "JA", kann dies nicht Ihre Meinung sein! Wenn "NEIN" sollte dies nicht Ihre Meinung sein, denn Sie sind doch sicherlich meiner Meinung, wenn man etwas nicht Kennt, kann man keine Meinung haben. Sind Sie Wissenschaftler, anerkannter Experte, Ethologe, Hundesachverständiger oder Besitzer einer dieser vier Hunderassen?

Was und woher wissen Sie mehr über diese vier ausländischen Hunderassen, die auf dem Vernichtungsindex stehen, was Wissenschaftler, Ethologen, Hundeexperten und Diensthundestaffelführer aller 16 Bundesländer, nicht wissen?
Bitte beantworten Sie mir auch diese Frage!

Auch bitte ich Sie hiermit höflichst und eindringlichst, mir nichts bezügl. der Tonnenbeißkraft zu erklären, die in den Gehirnen der Journalisten entstanden ist, denn man hatte bisher keine Methode gefunden, in Testverfahren ein System zu entwickeln, das Hunde veranlasst, mit voller Kraft gleichmässig zuzubeissen. Dementsprechend gibt es auch keine fachlich fundierten Untersuchungsergebnisse. Vergleichen Sie z. B. den Biss eines Scotch-Terriers mit dem eines "sog.Kampfhundes", dann ist mit Sicherheit der Scotch-Terrier bei weitem überlegen.
Die Gebissstärke ist auch bei den Molosserrassen, die zu diesen verkannten Hunderassen gehören, relativ schwach entwickelt. Man findet u. a. relativ kräftigere Gebisse bei den Jagdhunderassen.

Es ist bekannt, dass eine Reihe von Hunden bei Angriff oder Verteidigung einmal kräftig zubeisst, dann festhält, andere Hunderassen, z. B. alle Hütehundrassen wiederholen den Biss mehrfach, so dass es zu mehreren Verletzungen kommt. Besonders das Mehrfachbeissen führt bei Menschen zu großflächigen Verletzungen.
Gerade der Deutsche Schäferhund gehört zu dieser Art von angreifenden Hunden. Bei den "sog. Kampfhunderassen" kommt es in der Regel dazu, dass der Hund nur einmal fest zupackt. Je nach der Stelle, in die gebissen wird, sind die Verletzungen bei einmaligem Zupacken tiefer oder geringer als bei mehrmaligen Bissen. Eine erhöhte Gefährlichkeit lässt sich hierzu jedenfalls nicht wissenschaftlich nachweisen.

Ein Beispiel: Auf dem Hundeplatz wurde ein Pitbullterrier-Rüde (mit dem ich übte) von einem Schäferhundrüden angegriffen. Der Pitbull-Rüde verteidigte sich in dem er den Schäferhund , "OHNE BEISSEN", auf den Boden warf, hielt den Schäferhund am Bein fest, so dass dieser ihn nicht weiter attackieren konnte. Der Schäferhund biss trotzdem wild um sich, und verletzte den Pitbull mehrfach. Der Pitbull hatte mehrere Bisswunden.
Als der Hundeausbilder dazwischen ging, biß der Schäferhund durch sein Herumbeißen in auch noch in die Hand.
Bei der tierärtzlichen Untersuchung stellte der Tierarzt fest, der Pitbull hatte 4 Bißwunden und der Schäferhund vom Festhalten des Pitbulls zwei kleine Löcher (von den Eckzähnen), die lediglich gereinigt werden mussten. Dies nur als kleine Denkanregung.
Ich habe im Leben gelernt, dass man sich nicht zu Problemen äussern sollte, wenn man von der Sache nichts versteht.

Ich hoffe, dass Sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Ihre Überlegungen mit einbeziehen und erwarte hoffnungsvoll Ihre Antwort auf meine Fragen.

Mein Rat an die Verantwortlichen: Erkundigen Sie sich bei den früher Zuständigen im Landwirtschaftsministerium, dem damaligen Staatssekretär Südger Reddemann und dem Tierschutzreferenten Dr. Kuhn.
Sie und Ihre Mitarbeiter liessen sich, nach ihrem verlorenen Prozess vor dem Verwaltungsgericht, vernüftigerweise von international anerkannten, langjährigen Experten für diese Rassen, Dr. Dieter Fleig und Frau Helga Fleig, ausführlich beraten. Auch der Innenminister Thüringens erbat diese Beratung und folgte ihr mit seiner Verordnung.


Mit freundlichen Grüßen


Eleonore Seiler


PS.: Sollten Ihnen diese wissenschaftlichen Gutachten nicht  vorliegen, dürfen Sie mich gerne kontakten. Ich werde Ihnen diese umgehend per Post zukommen lassen.
 

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