Eleonore
Seiler
Göttinger Str. 7
89129 Langenau
Innenministerium
Baden-Württemberg
Abt. 3 - z. Hd. Herrn Strohs
Dorotheenstr. 6
7O173 Stuttgart Langenau, 3. Aug. 2OO2
AZ: 3-1119.5/3 -
Ihr Schreiben vom 25.O7.O2 an die Familie Kirsten und Rudi Klaus,
Zeppelinstr. 34, 688O9 Neulußheim Polizeiverordnung über das Halten
gefährlicher Hunde
Sehr geehrter Herr Strohs,
da ich via Internet Ihren Brief an o. a. Familie Klaus gelesen habe
und Ihr Satz, "Das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts
betrifft Baden-Württemberg nicht unmittelbar",Unverständnis, wenn
nicht gar Missachtung des Urteils erkennen ließ, habe ich mir
erlaubt Sie telefonisch am Do. O1.O8.O2, 9.15 Uhr, zu kontakten.
Auf meine Frage, was dieser Satz bedeuten solle, meinten Sie mir
gegenüber am Telefon, dass die niedersächsische Verordnung lautete,
die Widerlegbarkeit der Kampfhundeeigenschaft wäre dort nicht
gegeben, im Gegensatz zu Ba-Wü. Ich hoffe doch, das dieser eine
Punkt der Verordnung nicht alles ist, was Sie von dem Urteil
verstanden haben?
Ich bitte Sie höflichst, mir hierauf zu antworten, ist dies, Ihrer
Meinung nach der einzige Punkt der Verordnung, der Ba-Wü. nicht
unmittelbar betrifft?
Ich fragte Sie auch noch, ob Sie diese Verordnung mit Ihrem Gewissen
vereinbaren könnten und dass diese Verordnung wissentlich die
falschen Menschen und Hunde bestraft.
Es ist erwiesen, dass man Agression nicht an einer Rasse festmachen
kann. Daraufhin sagten Sie mir, "Sie" wären diesbezüglich anderer
Meinung.
Haben Sie einen Pitbull, Stafford, Bullterrier oder Stafford-
Bullterrier im Besitz? Wenn "JA", kann dies nicht Ihre Meinung sein!
Wenn "NEIN" sollte dies nicht Ihre Meinung sein, denn Sie sind doch
sicherlich meiner Meinung, wenn man etwas nicht Kennt, kann man
keine Meinung haben. Sind Sie Wissenschaftler, anerkannter Experte,
Ethologe, Hundesachverständiger oder Besitzer einer dieser vier
Hunderassen?
Was und woher wissen Sie mehr über diese vier ausländischen
Hunderassen, die auf dem Vernichtungsindex stehen, was
Wissenschaftler, Ethologen, Hundeexperten und
Diensthundestaffelführer aller 16 Bundesländer, nicht wissen?
Bitte beantworten Sie mir auch diese Frage!
Auch bitte ich Sie hiermit höflichst und eindringlichst, mir nichts
bezügl. der Tonnenbeißkraft zu erklären, die in den Gehirnen der
Journalisten entstanden ist, denn man hatte bisher keine Methode
gefunden, in Testverfahren ein System zu entwickeln, das Hunde
veranlasst, mit voller Kraft gleichmässig zuzubeissen.
Dementsprechend gibt es auch keine fachlich fundierten
Untersuchungsergebnisse. Vergleichen Sie z. B. den Biss eines
Scotch-Terriers mit dem eines "sog.Kampfhundes", dann ist mit
Sicherheit der Scotch-Terrier bei weitem überlegen.
Die Gebissstärke ist auch bei den Molosserrassen, die zu diesen
verkannten Hunderassen gehören, relativ schwach entwickelt. Man
findet u. a. relativ kräftigere Gebisse bei den Jagdhunderassen.
Es ist bekannt, dass eine Reihe von Hunden bei Angriff oder
Verteidigung einmal kräftig zubeisst, dann festhält, andere
Hunderassen, z. B. alle Hütehundrassen wiederholen den Biss
mehrfach, so dass es zu mehreren Verletzungen kommt. Besonders das
Mehrfachbeissen führt bei Menschen zu großflächigen Verletzungen.
Gerade der Deutsche Schäferhund gehört zu dieser Art von
angreifenden Hunden. Bei den "sog. Kampfhunderassen" kommt es in der
Regel dazu, dass der Hund nur einmal fest zupackt. Je nach der
Stelle, in die gebissen wird, sind die Verletzungen bei einmaligem
Zupacken tiefer oder geringer als bei mehrmaligen Bissen. Eine
erhöhte Gefährlichkeit lässt sich hierzu jedenfalls nicht
wissenschaftlich nachweisen.
Ein Beispiel: Auf dem Hundeplatz wurde ein Pitbullterrier-Rüde (mit
dem ich übte) von einem Schäferhundrüden angegriffen. Der
Pitbull-Rüde verteidigte sich in dem er den Schäferhund , "OHNE
BEISSEN", auf den Boden warf, hielt den Schäferhund am Bein fest, so
dass dieser ihn nicht weiter attackieren konnte. Der Schäferhund
biss trotzdem wild um sich, und verletzte den Pitbull mehrfach. Der
Pitbull hatte mehrere Bisswunden.
Als der Hundeausbilder dazwischen ging, biß der Schäferhund durch
sein Herumbeißen in auch noch in die Hand.
Bei der tierärtzlichen Untersuchung stellte der Tierarzt fest, der
Pitbull hatte 4 Bißwunden und der Schäferhund vom Festhalten des
Pitbulls zwei kleine Löcher (von den Eckzähnen), die lediglich
gereinigt werden mussten. Dies nur als kleine Denkanregung.
Ich habe im Leben gelernt, dass man sich nicht zu Problemen äussern
sollte, wenn man von der Sache nichts versteht.
Ich hoffe, dass Sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Ihre
Überlegungen mit einbeziehen und erwarte hoffnungsvoll Ihre Antwort
auf meine Fragen.
Mein Rat an die Verantwortlichen: Erkundigen Sie sich bei den früher
Zuständigen im Landwirtschaftsministerium, dem damaligen
Staatssekretär Südger Reddemann und dem Tierschutzreferenten Dr.
Kuhn.
Sie und Ihre Mitarbeiter liessen sich, nach ihrem verlorenen Prozess
vor dem Verwaltungsgericht, vernüftigerweise von international
anerkannten, langjährigen Experten für diese Rassen, Dr. Dieter
Fleig und Frau Helga Fleig, ausführlich beraten. Auch der
Innenminister Thüringens erbat diese Beratung und folgte ihr mit
seiner Verordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Eleonore Seiler
PS.: Sollten Ihnen diese wissenschaftlichen Gutachten nicht
vorliegen, dürfen Sie mich gerne kontakten. Ich werde Ihnen diese
umgehend per Post zukommen lassen.
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