- Seiler ULM

Der Schriftwechsel im vorraus dazu - hier nachzulesen!
Rudi u. Kirsten Klaus
68809 Neulußheim
Zeppelinstr. 34


                                                                                                                     02.08.02


Rudi Klaus × Zeppelinstr. 34 × 68809 Neulußheim
Innenministerium                                                                  Herrn
Baden-Württemberg                                                            Ministerpräsident
Abt. 3 z. Hd.                                                                          Herrn Erwin Teufel
Strohs                                                                                    Richard-Wagner-Str. 15
Postfach 10 24 43

70020 Stuttgart                                                                      70184 Stuttgart




AZ: 3-1119.5/3; Ihr Schreiben vom 25.07.02


Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde


Sehr geehrter Herr Strohs,

hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres o.g. Schreiben und muss feststellen, dass Sie auf mein Schreiben vom 25.07.02 in keiner Weise eingegangen sind. Meine Frage, uns die wissenschaftlichen Gutachten mitzuteilen, welche Ihnen beim Erlass der PolVOgH-Ba-Wü zur Verfügung standen, haben Sie nicht beantwortet. Als mündige Bürgerin ersuche ich Sie hiermit noch einmal, mir diese mitzuteilen.

Mich wundert es sehr, dass so hoch dotierte Menschen, welche hier über das Wohl bzw. Leid der Bevölkerung und seiner Tiere bestimmt, dies ohne fachliche Kompetenz tut. Von unseren Volksvertretern bzw. der nachgeordneten Beamtenkaste würden wir uns schon mehr Fachwissen - wenn nicht vorhanden, dann eine Beratung von entsprechenden Fachgutachtern ( wissen-schaftliche Kynologen, Ethologen, Genetikern, Veterinärmedizin sowie dem Arbeitskreis Diensthundewesen) - erwarten. Dies ist der Anspruch, den der Souverän (der Bürger) als Minimum erwarten kann.
Es gibt keine bestimmte Hunderasse, die a priori bzw. unwiderruflich gefährlich ist! Auch wenn Sie dies tausendmal wiederholen und die Bevölkerung teilweise mit Erfolg gegen verschiedene Hunderassen damit aufzuhetzen versuchen.

Ich meine schon, dass das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts Ba-Wü betrifft, da auch bei uns eine gravierende Polizeiverordnung mit Rasselisten und Eingriffen in die Grundrechte des einzelnen Bürgers ohne Beratung und Zustimmung des Landtages erlassen wurde. Sollte auf Grund der Nichtigkeit dieser PolVOgH eine Gesetzesvorlage eingebracht werden, weisen wir darauf hin, dass lt. Bundesverwaltungsgericht Berlin der DSH mit auf die Liste gesetzt werden muss.

Da die Wahl vor der Tür steht, ersuche ich Sie dringend, mir meine Anfrage zu beantworten und sich nicht in Allgemeinplätzen zu verlieren.

Hochachtungsvoll
 

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