Arbeit und Soziales/Antwort
SOZIALDATENSCHUTZ DIENT DEM SCHUTZ
DER PRIVATSPHÄRE
Berlin: (hib/MAR) Der Sozialdatenschutz dient gerade
dem Schutz der Privat- und Intimsphäre, erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4974)
auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4687).
Sie teile deshalb nicht die Auffassung, dass durch eine
gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Erfassung und
Weitergabe von Daten über das Sexualleben das Recht der
betreffenden Person auf Schutz seiner Privat- und Intimsphäre
verletzt werde.
Die Fraktion hatte sich nach einer geplanten Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes (14/4329)
erkundigt.
Laut Anfrage werde darin ein Absatz neu aufgenommen, der
die Erlaubnis zum Erfassen "besonderer Arten
personenbezogener Daten" erteile, wozu auch Angaben über
das "Sexualleben" gehörten.
Nach Regierungsangaben dient die angesprochene Änderung
von Vorschriften des Sozialdatenschutzes der Umsetzung einer
EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr.
Diese fordere eine besondere Regelung für sensitive Daten,
darunter auch Angaben über das Sexualleben.
Insofern würden diese Daten durch ihre ausdrückliche Erwähnung
besonders hervorgehoben und ihre Erhebung und Verarbeitung
zugleich entsprechend den Vorgaben der Richtlinie eingeschränkt.
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