- Fakten

Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

34125 Kassel

Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel                                                                         Tel. 0561 - 874268

 

 

Landestierärztekammer Hessen

z.H. Herrn Präsidenten

Bahnhoftstr. 13

 

65527 NIEDERNHAUSEN

14. Juli 2001

volker/chico/ltk 01-doc

Fax: 06127 - 90 75 23

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]                                       [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]                                 Telefon (Mo.- Fr. 08.00 - 17.00)     05631 58 14 32

                                                                                             

Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde vom 15.08.2000 (Hess GVBl. I, S. 411 ff.)

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich führe in Hessen ein Normenkontrollverfahren vor dem VGH Kassel (AZ.: 11 N 2497/00) und habe im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (AZ.: 11 NG 2500/00) die Entscheidung vom 08.09.2000 (NVwZ 2000, 1438) erstritten. Verhandlungstermin in der Hauptsache ist Dienstag, 28.08.2001, 10.15 Uhr, Raum 300, VGH Kassel, Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel.

 Das Land Hessen beharrt nach wie vor auf der Auffassung, dass die in § 2 Abs. 1 VO gelisteten Rassen aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Zucht eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren haben. Zum Beleg wurden die in Anlage beigefügten hessischen Zahlenerhebungen vorgelegt (Wesensprüfungen; Vorkommnisse mit Hunden).

 Ich möchte Sie höflich bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:

  1. Teilt die Landestierärztekammer Hessen bzw. Ihre Fachausschüsse die Auffassung, dass Rassezugehörigkeit ein geeignetes Beurteilungskriterium für die (besondere) Gefährlichkeit von Hunden ist ? Falls nein: Warum nicht ?
  2. Teilt die Landestierärztekammer Hessen die Auffassung, dass die in § 2 Abs. 1 VO gelisteten Rassen gefährlicher sind als andere nicht gelistete Rassen ? Falls nein: Warum nicht ?
  3. Liegt der Landestierärztekammer Hessen Zahlenmaterial vor, wie viele Tiere welcher Rassen wegen Hyperaggressivität euthanasiert werden mussten ? Falls ja: Sind die gelisteten Rassen danach überproportional vertreten ?
  4. Lässt nach Auffassung der Landestierärztekammer eine durchschnittliche Durchfallquote im Wesenstest (allein unter sog. gefährlichen Hunden) von 6,72 % den Schluss zu, dass diese Rassen gefährlicher sind als andere (nicht wesensgeprüfte Rassen) ?
  5. Lässt sich überhaupt verlässlich aus den Durchfallquoten folgern, dass eine Hunderasse gefährlicher sei als andere ? Falls ja: Ab welchem Prozentsatz von nicht bestandenen Wesenstest ließe sich eine solche Annahme rechtfertigen ?
  6. Wen könnte die Landestierärztekammer Hessen als Sachverständigen benennen (Name, Vorname, Titel, Anschrift) ?

 

Die erbetenen Auskünfte können für den Ausgang des Verfahrens und damit für den Erhalt der vom Aussterben bedrohten Rassen von großer Bedeutung sein.

 Falls möglich bitte ich darum, mir Ihre Stellungnahmen, Beschlüsse, Statistiken etc. zum Thema sog „Kampfhunde“ bzw. gefährlicher Hund kurzfristig zukommen zu lassen, damit sie noch in das Verfahren eingeführt werden können.

 Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter Tel.: 05631 – 58 14 32; Fax: 05631 – 58 12 68, Mail: volker.stueck@korbach.conti.de. Vorab bereits vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Stück

[Rechtsanwalt]

Anlage(n): 2 x Meldebogen des HMI (Stand 21.05.2001)

Hier auch als .doc

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 

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