- Fakten

Sehr geehrte Kollegen/innen, Liebe Hundefreunde/innen, anbei der Tenor der Entscheidung des VGH Kassel vom 29.08.2001 im Normenkontrollverfahren 11 N 2497/00.

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Sobald sie vorliegen, werden sie verteilt bzw. veröffentlicht.

Schade, dass der Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz nur einen Tag später die Verfassungsbeschwerde in vollem Umfang verworfen hat.

Mit freundlichen Grüßen

RA Volker Stück

 



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