- VGH Kassel  -

Sehr geehrte Hundefreunde/innen,

wie der VGH Kassel kürzlich festgestellt hat, haben einige hessische Gemeinden (z.B. die "Wissenschaftsstadt" Darmstadt) die Hundehalter bei der Festsetzung der Gebühren für den Halteerlaubnisbescheid rechtswidrig über den Tisch gezogen, indem sie statt der erlaubten 25 DM ein vielfaches, häufig sogar 250 DM, verlangt und sich so rechtswidrig bereicht haben. Das Urteil ist angefügt:

Deshalb können die übervorteilten Hundehalter bei Ihrer Kommune eine Rückforderung beantragen, wobei das anliegende Muster helfen kann:

Einige Kommunen weisen die Anträge zurück, wobei Sie sich dreister weise auf den "Rechtsfrieden sowie Rechtssicherheit" berufen - eine schlichte Perversion des Rechtsstaats. Unrechtsbewusstsein geht diesen Bürokraten völlig ab, die ihre rechtswidrig erlangte "Beute" unter allen Umständen behalten wollen. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen, wobei Ihnen dieses Muster helfen kann. Es bleibt abzuwarten, ob die Widerspruchsbehörde und ggf. die Verwaltungsgerichte der Auffassung der Bürokraten folgen werden - wenn ja wissen wir einmal mehr, wie es um diesen Staat tatsächlich bestellt ist.
 
 Es bleibt jedem Betroffenen überlassen, aus diesem Verhalten der staatlichen Bürokraten seine eigenen Schlüsse zu ziehen und diese genauso zu behandeln wie er selbst als Bürger von Ihnen behandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen/Kind regards

Fam. Stück & Staffbull Chico
 

Hier : das Urteil

Das Schreiben an die Örtliche Ordnungsbehörden 1

Das Schreiben an die Örtliche Ordnungsbehörden Nr.2

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