FDP-Reichelsheim/ Bauernheimer Weg 2, 61203 Reichelsheim

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Hallo Hundehalter,

ein für mich unglaublicher Fall hat sich in Hessen zugetragen, die eine Folge sind von Bouffiers Wirken in Hessen und dem gerade verabschiedeten Bundeshundegesetz mit Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) für alle Hundehalter.

Die Sache stellt sich wie folgt dar:

Frau Vera Moc-Rosu, 63 Jahre, Alten- und Krankenpflegerin i.R., wohnhaft in Kantstr. 50, 65719 Hofheim hat im September 99 ein von dem Wurf des Hundes ihrer Nichte stammenden Mischlingshund (Dogo-Argentino + Labrador + Staffordshire-Mix) aus dem Tierheim Fechenheim übernomen, nachdem der Vorbesitzer das Tier aus persönlichen Gründen ins Tierheim verbracht hatte.

Dieser Hund (Paul) hatte bei einem „Taskforce-Mann“ und langjährigen Polizisten (gilt als einer der schärfsten Prüfer in Hessen) Georgi einen hervorragenden Wesenstest bestanden.

Am 27.02.2001, gegen 13.00 Uhr ging Frau Moc-Rosu mit einer Nachbarin, Frau Scholz mit deren Hund (Dogge-Rottweiler-Mischling) ins benachbarte Feld spazieren. Auf diesem Feld begegneten die beiden Damen einer Frau mit einem freilaufenden Dackel, der sich extrem aggressiv gegen die beiden großen Hunde aufführte.

Frau Moc-Rosu hatte nach den ersten gegenseitigen „Dominanzbekundungen“ der beiden Rüden ihren Hund an die Leine genommen, man habe sich noch kurz nett mit der Dame unterhalten, und jeder sei dann seiner Wege gegangen. Von einer Beisserei oder ähnlichem sei nie etwas zu sehen gewesen, geschweige denn darüber gesprochen worden. (Zeugin - Frau Scholz).

Am Nachmittag unternahm dann Frau Moc-Rosu mit Ihrem Hund einen weiteren Spaziergang, diesesmal mit Herrn Scholz, von dem sie ca. Gegen 17.00 Uhr nach Hause zurück kehrten (Frau Moc-Rosu pflegt auf nachbarschaftlicher Basis den älteren Herrn Scholz / Vater von der vorbezeich-neten Frau Scholz.

Zu diesem Zeitpunkt standen bereits zwei Polizisten vor der Tür von Frau Moc-Rosu, die sie informierten, daß eine Anzeige vorliege, es habe einen Beissvorfall mit ihrem Hund gegeben. Frau Moc-Rosu informierte die Beamten und bot Zeugen, Wesenstest, Versicherungsnachweis, Steuermarke (Unterlagen liegen hier in Kopie vor) an, was die Beamten ablehnten. Die Beamten bestan-den auf einer Hausdurchsuchung, was Frau Moc-Rosu nach einer kurzen telefonischen Rechtsberatung ablehnte. 

Die Beamten riefen Verstärkung, und ca. gegen 20.30 Uhr waren insgesamt 8 Beamten und der Ordnungsamtsleiter der Stadt Hofheim, ein Herr Wilkens, anwesend.

Frau Moc-Rosu bot Herrn Wilkens noch einmal alle Unterlagen ab, und bot ihm ebenfalls an, daß er sich selbst gerne von dem friedlichen Zustand des Hunde überzeugen könne, was dieser abermals ablehnte. Auch er bestand auf einer Hausdurchsuchung durch seine Beamten, und als dies Frau Moc-Rosu abermals ablehnte „stürmte“ die Polizeieinheit die Wohnung.

Als die Beamten den Hund „testen“ wollten, wollte die Hundehalterin mit dabei sein, was die Polizei aber ablehnte. Als sie sich dann gegen den Willen der Polizeibeamten in ihr Wohnzimmer zu ihrem Hund begeben wollte, fesselten die Polizeibeamten die 63-jährige Frau mit Handschellen und trug die sich nun wehrende aufgeregte Frau an Armen und Beinen die Treppe runter und nahmen sie vorläufig fest (ohne sie über ihre Rechte aufzuklären). Hierbei erlitt die Frau nicht unerhebliche Verletzungen (Quetschungen, Prellungen an den Armen und Ellbogen (Ärztliches Attest liegt vor). Während des Heruntertragens rief einer der Polizisten nach der Schilderung von Frau Moc-Rosu „ Was, Sie wollen mich beissen? Da kriegen Sie gleich noch eins obendrauf“ Frau Moc-Rosu bestreitet diesen Vorwurf. Sie habe zu keinem Zeitpunkt einen Polizisiten „beissen“ wollen. Nach den Schilderungen der anwesenden Nachbarn führte sich die Polizei dabei auf wie Stasi-Kommando. Die aufgeregten Nachbarn, u.a Herr und Frau Peter und Ingrid Meurer) die sich für die Frau einsetzen wollten, wurden mit Drohungen und Gebrüll in ihre Wohnungen „zurückbefohlen“, dem 80-jährigen Nachbarn Scholz, der alles fotografierte, wollte man die Kamera einziehen. Erst als er beteuerte, daß kein Film in der Kamera sei, ließ man von ihm ab, nicht ohne ihm zu drohen, daß er mit massiven Schwierigkeiten zu rechnen habe, falls doch noch Bilder auftauchen würden.

Der Hund, der sich - so die Beamten vorort - ungewöhnlich ruhig und friedlich verhielt - wurde dennoch sofort eingezogen und ins Tierheim verbracht. Frau Moc-Rosu erhielt mittlerweile eine Strafanzeige der Polizei wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Als gestern Frau Moc-Rosu mit ihrer Anwältin ein klärendes Gespräch mit dem Ordnungsamtsleiter führen wollte, verweigerte dieser die Herausgabe des Hundes mit dem Hinweis auf den noch fehlenden Sachkundenachweis der 63-Jährigen. Wenn sie die Sachkund erbringe, werde er weiter darüber nachdenken. (Hinweis: Ohne den jeweiligen Hund kann man keinen Sachkundenachweis machen, und ohne den Sachkundenachweis kann die Frau den Hund nicht bekommen???!) Frau Moc-Rosu steht für entsprechende Rückfragen gerne zur Verfügung unter der Tel.Nr.:06192/ 287310.

Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle noch zu erwähnen, daß Frau Moc-Rosu nach meinem Eindruck eine gepflegte ältere Dame ist, die im übrigen bisher in ihrem Leben noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Die zuständige Polizeibehörde in Hofheim verweigerte heute jede Auskunft zu dem Vorfall.

Kommentar: Frau Moc-Rosu wußte nicht genau, was in ihrem Mischlingshund als Rasse „drinsteckt“. Beurteilung von Tierärzten und Schverständigen, die zum Teil Monate auseinander lagen, differierten heftig. So meldete dann Frau Moc-Rosu ihren Hund als Mischlingshund an und absolvierte vorsorglich einen Wesenstest bei Hessens schärfsten Sachverständigen-Polizisten, der auch die absolute Gutmütigkeit des Tieres bestätigte.

Meiner nicht juristisch ausgebildeten Meinung nach erfüllt dieser Vorfall seitens der Polizei den Tatbestand folgender Straftaten: Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Enteignung - und alles im Amt, das sind also Offizialdelikte, und müssen strafrechtlich verfolgt werden.

Dieser unglaubliche Vorfall ist meiner persönlichen Ansicht nach politisch geeignet, mit Nachdruck den Rücktritt des dafür verantwortlichen Politikers zu fordern, nämlich von Herrn Staatsminister Volker Bouffier, der bereits mehrfach die Öffentlichkeit zur Denunziation von Hundehaltern „verdächtiger Hunde“ aufgefordert hatte und gleichzeitig die Behörden angewiesen hatte, in Verdachts-Fällen „gnadenlos“ durchzugreifen. Der Vorfall ist eine direkte Folge solcher Aufforderungen und Anweisungen und steht in keinem Verhältnis zu dem Gebot der Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Sollte hier nicht eine klare Distanzierung der Verantwortlichen erfolgen, wird zukünftig jeder Hundehalter mit Listenhund und Wesenstest annehmen müssen, daß ihn diese Dokumente nicht mehr schützen vor dem staatlichen Zugriff durch nicht mehr einschätzbare Polizeikräfte bzw. wildgewordener Ordnungsamtsleiter..

Dieser Vorfall zeigt deutlich, wie die offiziellen Stellen gedenken, das neue Bundeshundegesetz auf alle Rassen anzuwenden. Ein Wesenstest wird uns nicht schützen, wenn eine auch noch so unbegründete Meldung einer „besorgten Bürgerin“ vorliegt. Man kann nur vermuten, was passiert wäre, wenn der Hund von Frau Moc-Rosu den Dackel tatsächlich gebissen hätte. Vielleicht hätte dann die Polizei noch in der Wohnung das Feuer auf den Hund eröffnet.

Herzliche Grüße

FDP-Reichelsheim

Werner Klinger

1. Vorsitzender

P.S.: Die Frankfurter Rundschau hat bereits erklärt, daß sie dieses Thema erst nach den Wahlen behandeln wolle. Ein Knicks vor der Obrigkeit, wenn Sie mich fragen.



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