- BRD 2000

Bilden sie sich Ihre eigene Meinung!!

Hallo in die Runde,

weil die "Unregelmässigkeiten" an meinem PC sich nur auf bestimmte Mails beschränken, kann man schon auf ausgefallene Gedanken kommen.

Ich habe zu diesen Fragen eine sehr kompetente Stellungnahme aus dem LKA BaWü bekommen, die ich mit Erlaubnis des Absenders an Euch weiterleite.

Sollte ich einen weiteren Eingriff bemerken, werde ich Strafanzeige erstatten und dazu den gesamten Inhalt meines PC zur Verfügung stellen -einschliesslich der dokumentierten Eingriffe.

STASI-Methoden sollten in unserem Land eigentlich nicht zulässig sein und für den Verfassungsschutz möchte ich anmerken, dass ich im Gegensatz zu bestimmten Politikern keineswegs die NOCH geltende Verfassung ändern möchte...

Herzliche Grüße

K.........

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----- Original Message -----

From: G....

Hallo K..., liebe Freunde des H................ !

Im Moment scheint mir, daß jedes Problem der IT-Welt mit Machenschaften der Nachrichtendieste in Verbindung gebracht wird.

Grundsätzlich:

 Für entsprechende Überwachungsmaßnahmen, betreffenden unserer Aktivitäten, wäre, nicht wie auch auf anderen Mailisten vermutet, der BND (Bundesnachrichtendienst, Auslandsgeheimdienst, Pullach bei München), sondern das BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz, Inlandsnachrichtendienst, Köln)zuständig.

Allerdings unterhalten die Bundesländer eigene Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) die primär zuständig sind.

Die Voraussetzungen zur Beobachtung einer Person oder Organisation sind im Bundesverfassungschutzgesetz genau definiert. Demnach sind

- umstürzlerische Tätigkeiten (Revolution)

- Aktionen gegen den Bestand der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder

- Geheimdiensttätigkei für eine fremde Macht (Spionage)

- Aktionen die die Belange der Bundesrepublik gefährden (z. Bsp.Aktionen der PKK) erforderlich.

An keinen, der im Gesetz abschließend aufgeführten Tatbestandsmerkmalen, sind die Arbeiten und Aktionen der LHUVO-Gegner beteiligt.

Den E-Mail-Verkehr betreffen würde hier in den Art.10 (Brief- Post- Fernmeldegeheimnis) des Grundgesetzes eingegriffen. Um in dieses elementare Grundrecht eingreifen zu könne muß die jeweilige sogenannte "G10-Kommission" des Landtages ihre Zustimmung geben. Die G10-Kommission setzt sich aus den verschiedenen Vertretern der Fraktionen des Landtages zusammen. In Ba-Wü sind die REP`s nicht in der Kommission vertreten, da diese keinen Fraktionstatus besitzen.

Es ist also, rechtlich gesehen, ein weiter Schritt bis zur Überwachung eines Bürgers.

Technisch ist es jederzeit möglich den E-Mail-Verkehr zu überwachen.

Allerdings sind technisches Wissen und Voraussetzungen in nicht geringem Umfang erforderlich.

Grabbing geschieht

a) direkt auf deinem Computer

Dazu wäre ein Programm (Trojaner genannt, zBsp. BackOrifice2000 oder Sub-Seven)erforderlich der deinen PC als Server mißbraucht und die Mails, eingehend wie ausgehend, ohne dein Bemerken an eine vom Hacker definierte Adresse, weiterleitet. Dann müßte allerdings jemand eine Server-Datei via E-mail als angehängte Datei auf den Rechner eingeschmuggelt, oder diese direkt bei Dir vor Ort aufgespielt haben.

b) Abhören der Leitungen.

 Ist direkt am Draht oder an den Schaltknoten der Bundespost möglich. Allerdings technisch aufwendig, unbemerkt nicht  machbar und gesetzlich an Voraussetzungen gebunden (siehe oben) 

Grundsätzlich kannst Du deine Computer durch entsprechende Firewalls, Kryptoprogramme u.ä schützen. Empfehlen möchte ich hier die NORTON SYMANTEC Internet-Sicherheit-Tools (ca 100.-). Sie beinhalten eine Firewall sowie einen E-Mail-Scanner.

Um einen Hackerangriff auf deine Kiste zu vermeiden solltes Du den Rechner, wenn nicht durch Firewall u.ä. geschützt, nicht länger als 1 Stunde am Stück Online haben. Dann solltest Du die Verbindung trennen. Du kannst diese dann wieder sofort neu Aufbauen. Der Clou ist, dass deine Internet IP-Adresse dynamisch vergeben wird, d.h. nach Verbindungstrennung und Aufbau einer neuen Verbindung erhälts Du eine neu IP und ein pozentieller Hacker müsste erst Deine IP-Adresse neu heraus finden. Dies ist bei zig-Millionen IP-Adressen im Netz schwer möglich.

FALLS FRAGEN BESTEHEN, RUFT MICH AN 0711/xxxx-xxxx ICH KANN EUCH AUCH ZURÜCK RUFEN, Täglich 07.00-15.30 Uhr (Ausser Freitag, 10.11.00)

Das Thema ist sehr umfangreich.

Gruß an alle !

T....... (L...)

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KHP> Thomas .. Papier ist geduldig und Gesetze bestehen aus Gummi-§§ !

Jeder Provider muß die vergebene IP speichern .. und das auf Monate. So ist eine Überprüfung jederzeit gegeben. Rückschlüsse auf das Surfverhalten können erstellt werden - lückenlos !

Ja und eine eMail ist letztlich eine Postkarte. von Jedem der es will einzusehen. Man gehe mit staatlicher Erlaubnis an einen Verteilerknoten sauge runter .. und lese. Man kann wichtige Sachen verschlüsseln. Dauert dann länger, aber auch der 128er Code ist schon geknackt.

Soviel zur Sicherheit .. zur Rechtsstaatlichkeit und zum schönen Schein.

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-----Ursprüngliche Nachricht----------------------------------------

von Dr. K..........

Gesendet am: Donnerstag, 9. November 2000 00:00

Betreff: Warnung!!!

Liebe Freunde der H.............,

wenn Ihr Euch wundert, warum Ihr heute eine Mail von mir 2x bekommen habt, gibt es dazu eine naheliegende Vermutung.

Die erste als dringlich gekennzeichnete Version - gegen 18 Uhr abgeschickt - war für ca. 4 Stunden verschwunden, während mein PC beim Aussenden blockiert wurde. Das hat sicher überhaupt nichts mit unserem gemeinsamen Server zu tun, denn bei anderen Adressaten kam sie ebenfalls nicht an. Ich habe sie daher ca. 2 Stunden später nochmals verschickt, diesmal ohne Probleme. Die ursprüngliche Version tauchte gegen 22 Uhr dann wieder auf der Liste auf.

Ähnliches geschah schon einmal am Samstag, seit Montag habe ich meinen PC gegen fremde Zugriffsversuche durch ein Programm abgesichert, welches solche Zugriffe mit einem mir unverständlichen Zahlencode sichert und dabei recht fleissig ist. Beim Aufbau einer DFÜ Verbindung vergeht nun ganz wesentlich mehr Zeit als vorher. Noch vor wenigen Wochen hätte ich die jetzt naheliegenden Gedanken für Horror-Märchen gehalten. 

Nun glaube ich private Hacker eigentlich ausschliessen zu können, denn auf meinem PC gibt es wirklich nichts zu holen.und über solche Fang- Schaltungen dürften die denn doch kaum verfügen

Sollte der rasant um sich greifende Wahn, der Hundehalter mit Rechtsextremen gleichsetzt, wirklich zu mehr oder weniger hoheitlichen Eingriffen führen, bitte ich die PC und Rechtsexperten unter Euch um geeignete Überlegungen, wie man dagegen mit aller Konsequenz vorgehen und andere unbescholtene Hundefreunde schützen kann.

Um meinen Überwachern wirklich unsinnige Arbeit auf Kosten der Steuerzahler zu ersparen, erkläre ich gern noch, dass die dritte Zeile in meinem Absender politisch gemeint ist - worin ich mit vielen Abgeordneten des Landtags NRW > übereinstimme - und nicht zu Gewalttaten aufrufen soll.

Herzliche Grüße

K................

 

mailto: Dr.K...........

 

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