ACHTUNG, WICHTIGE MITTEILUNG! Berliner "Listenhunde" sind ab sofort von der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeschlossen! Alle Hunde, die größer als eine Hauskatze sind, müssen einen Maulkorb tragen! Stadtentwicklungssenator Peter Strieder stimmte mit Schreiben vom 6.2.2001 den nachstehenden Beförderungsbedingungen des Gemeinsamen Tarifs der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif, Amtsblatt für Berlin Nr. 32 vom 20. Juli 2000/ABl S. 2541) zu. Hier der Wortlaut in Abschrift aus dem Berliner Amtsblatt: "§ 12 Beförderung von Tieren: Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze/eines Hauskaters) oder andere kleine Haustiere dürfen mitgenommen werden, sofern diese Tiere in geeigneten Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o.ä.) auf dem Schoß gehalten werden oder wie Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden können. Darüber hinaus dürfen große Hunde angeleint mitgenommen werden, wenn nach der Beurteilung des Betriebspersonals genügend Platz vorhanden ist. Diese Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden. Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ist in allen Verkehrsmitteln ausgeschlossen. Die dazu zählenden Hunderassen sind im Land Brandenburg durch die "Hundehalterverordnung" vom Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung und im Land Berlin durch die "Berliner Hundeverordnung" vom 5. November 1998 in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Werden bei der Beförderung dieser Hunde beide Bundesländer befahren, sind die Bestimmungen der Verordnung maßgeblich, die im jeweiligen Bundesland gilt." Diese Beförderungsbedingungen sollen ab 2. März 2001 in Kraft treten! Es sollte von allen Berliner Initiativen und Vereinen (möglichst gemeinsam) über entsprechende Protestaktionen nachgedacht werden. Hund und Gesellschaft e.V. - www.hug-berlin.de 28. Februar 2001 |