ACHTUNG, WICHTIGE MITTEILUNG!

Berliner "Listenhunde" sind ab sofort von der Beförderung mit öffentlichen

Verkehrsmitteln ausgeschlossen!

Alle Hunde, die größer als eine Hauskatze sind, müssen einen Maulkorb tragen!

Stadtentwicklungssenator Peter Strieder stimmte mit Schreiben vom 6.2.2001

den nachstehenden Beförderungsbedingungen des Gemeinsamen Tarifs der im

Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen

(VBB-Tarif, Amtsblatt für Berlin Nr. 32 vom 20. Juli 2000/ABl S. 2541) zu.

Hier der Wortlaut in Abschrift aus dem Berliner Amtsblatt:

"§ 12 Beförderung von Tieren:

Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze/eines Hauskaters) oder andere

kleine Haustiere dürfen mitgenommen werden, sofern diese Tiere in geeigneten

Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o.ä.) auf dem Schoß

gehalten werden oder wie Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden

können.

Darüber hinaus dürfen große Hunde angeleint mitgenommen werden, wenn nach der

Beurteilung des Betriebspersonals genügend Platz vorhanden ist. Diese Hunde

müssen einen Maulkorb tragen. Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die

Mitnahme von Hunden in bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden.

Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

ist in allen Verkehrsmitteln ausgeschlossen. Die dazu zählenden Hunderassen

sind im Land Brandenburg durch die "Hundehalterverordnung" vom Juli 2000 in

der jeweils gültigen Fassung und im Land Berlin durch die "Berliner

Hundeverordnung" vom 5. November 1998 in der jeweils gültigen Fassung

festgelegt. Werden bei der Beförderung dieser Hunde beide Bundesländer

befahren, sind die Bestimmungen der Verordnung maßgeblich, die im jeweiligen

Bundesland gilt."

Diese Beförderungsbedingungen sollen ab 2. März 2001 in Kraft treten!

Es sollte von allen Berliner Initiativen und Vereinen (möglichst gemeinsam)

über entsprechende Protestaktionen nachgedacht werden.

Hund und Gesellschaft e.V. - www.hug-berlin.de

28. Februar 2001



              Systran.com

 

 

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