Ich habe heute mit
dem zuständigen Sachbearbeiter beim BMI gesprochen (Herr Treib) und
gebe den Inhalt wieder:
Es ist beabsichtigt mittelfristig (ca. Sommer) durch Rechtsverordnung
(RV) s. § 2 Abs. 2 HundVerbrEinfG Ausnahmeregelungen vom
Einfuhrverbot bestimmter Rassen für Rettungshunde, Blindenführhunde,
Behindertenbegleithunde und den "Tourismusbereich" zu
erlassen. Dabei wird es so aussehen, dass für Hunde egal welcher
betroffenen Rasse für die die hier nach landesrecht vorgesehenen
Formalitäten erfüllt worden sind und die dauerhaft hier leben, zu
Zwecken wie z.B. Urlaub eingeführt / verbracht werden dürfen Dabei räumte
er ein, das insbesondere das Verbringsverbot (aus EU-Ländern) kaum überwachbar
ist, da es aN DEN Binnengrenzen der EU keine Zöllner mehr gibt.
Für Einfuhren aus Drittländern ist es beabsichtigt, die Formalitäten
an die des Tierseuchenrechts anzulehnen. Das kann bedeuten, das nur
bestimmte Grenzübergänge benutzt werden dürfen und/oder die Hunde
vorher anzumelden sind. In allen Fällen wird es so sein, dass die Nämlichkeit
der Hunde (seine Identität in Übereinstimmung mit den
Begleitpapieren) nachzuweisen ist. Er verwies hierzu auf Chipnummer,
Impfausweis, Haltungserlaubnis, Wesenstest etc. (Hierzu später noch
ein Tipp von mir)
Die entsprechende RV wird auf der Homepage des BMI Bekanntgegeben
werden.
Auf meine Frage wie
ich mich jetzt aktuell verhalten soll ( Reisezeit steht ja vor der Tür)
hat er erklärt, dass für die namentlich genannten vier Rassen die
Verbote strikt gehandhabt werden sollen bis es Ausnahmeregelungen
gibt.
Also: erst mal Urlaub mit Staff und Co. ade!!
Für die anderen nach jeweiligem landesrecht bestimmten Rassen würde
es im Moment ausreichen die entsprechen Unterlagen zur Nämlichkeit
(s.o.) vorzulegen, da hier eine "besondere" Gefährlichkeit
nicht vermutet würde.
Er musste aber zugeben, das es noch keine eindeutigen Anweisungen für
die Kontrollbeamten gibt. Kommt alles noch. Im Moment kommt es wohl
drauf an , an wen man gerät ;-).
(Übrigens: Herr Treib war sehr nett am Telefon und wenn schon, dann
sollte man die Botschaft in frage stellen und nicht den boten. er muß
hier eine Sache vertreten, von der er selber sagte sie sei mit heißer
Nadel gestrickt.)
Fazit: Urlaub mit Hunden bestimmter Rassen ist zur Zeit ein Glücksspiel
von dem keiner weis wie es ausgehen kann. Wer sicher gehen will wartet
auf weitere Regelungen.
Noch ein Tipp (bin
selber Zollbeamtin): Wenn ihr doch Urlaub in einem NICHT-EU-LAND
machen wollt: Fragt bei eurem zuständigen Zollamt nach einem
Auskunftsblatt INF3. Mit diesem Formular kann man bei der
Wiedereinfuhr nachweisen, dass sich die Ware (sind Hunde halt auch)
vorher hier im sog. freien Verkehr befunden hat (Jäger machen das
z.B. für ihre Jagdwaffen so!! - ich weis blöder Vergleich stimmt
aber)
Die Nämlichkeit könnte durch Angabe der Chipnummer und ggf. Foto
gesichert werden. Ich denke mal zur zeit kann man (typisch deutsch)
nicht genug Papiere haben.
die Ausstellung ist gebührenfrei und kostet nur etwas mühe.
Ansonsten nervt eure zuständigen Hauptzollämter, Flughafenzollämter,
Autobahn-Grenzzollämter mit fragen wie ihr euch verhalten sollt. Die
Zollstellen wirken ab sofort bei der Überwachung der Einfuhr mit (§
4 HundVerbrEinfG). Notfalls schriftlich nachfragen und auf
schriftlicher antwort bestehen.
Es wird wohl alles darauf hinaus laufen, das Urlaub mit "gefährlichem"
Kampfschmuser möglich ist aber Herrchen/Frauchen vorher jede Menge
Lauferei hat.
Ach so: hinsichtlich der Einschränkung von Art 13 GG
(Unverletzlichkeit der Wohnung) sei diese Regelung getroffen worden um
insbesondere bei Verdacht auf tierschutzwidrige Handlungsweisen
(Einfuhr/Zucht zu Zweck von Hundekämpfen, Abrichten auf Zivilschärfe
etc.) entsprechend gegen Halter vorgehen zu können.
Wollen wir alle hoffen das dem so ist und nicht ein Anruf vom Nachbarn
reicht, der Hunde eh noch nie leiden konnte.
Grüße Doris und Nico (der Zwar nur ein 20/40 - Hund ist, aber mit
seinen Kollegen leidet.
PS.: Möchte aber
ausdrücklich erklären das die Ausführungen meinen persönlichen
wissens- und Kenntnistand wiedergeben.
Letztlich muss / sollte sich
selber jeder ausreichend bei den zuständigen Behörden informieren. |