Sie möchten in Urlaub fahren?? Na lesen Sie erst mal hier....

mit Datum vom 26.04.2001 hat das Bundesministerium der Finanzen folgende vorrübergehende Anweisung über die jeweiligen Oberfinanzdirektionen an seine Zollstellen gegeben:


Ich zitiere:
"... Nach Art. 1, § 4 des Gesetzes wirken die Zollstellen bei der Einfuhr mit. Zur Zeit wird eine Verordnung über Ausnahmen zum Einfuhr- und Verbringungsverbot von gefährlichen Hunden in das Inland erarbeitet, in der u.a. Erleichterungen für den Reiseverkehr vorgesehen werden.
Bis dahin bitte ich die Zollstellen wie folgt anzuweisen:
GRUNDSÄTZLICH ist die Einfuhr der o.g. Rassen VERBOTEN. Nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Personen ist bis auf weiteres nach Einzelfallentscheidung ggf. die Gelegenheit zu geben, die Einreise abzubrechen und mit ihren Tieren ins Ausland zurück zu kehren.
Inländern ist die Einfuhr dieser Hunde zu gestatten, wenn eine Ausreise mit dem Tier VOR INKRAFTRETEN des Gesetzes erfolgt ist und glaubhaft nachgewiesen wird, dass das Tier schon zu diesem Zeitpunkt nach Landesrecht gehalten werden durfte.
Die Durchreise von Nichtgebietsansässigen ist ebenfalls nur im vorgenannten Fall zu gestatten und wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass es sich um eine reine Durchreise handelt.
In Zweifels- oder Konfliktfällen ist zunächst die für den Einreiseort zuständige Ordnungsbehörde zu beteiligen.
..."


Ich bin erst wieder am Donnerstag im Dienst und werde dann versuchen (bei lieben Kollegen an den Grenzen :-) ) herauszufinden, welche "Marschrichtung" man fahren wird.
Ich kann nur jedem anraten, der jetzt demnächst in Urlaub fährt, sich zu erkundigen. In dem o.g. Schreiben wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass bei Verstößen gegen das Gesetz die Hunde eingezogen werden können.

Ich habe heute mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim BMI gesprochen (Herr Treib) und gebe den Inhalt wieder:

Es ist beabsichtigt mittelfristig (ca. Sommer) durch Rechtsverordnung (RV) s. § 2 Abs. 2 HundVerbrEinfG Ausnahmeregelungen vom Einfuhrverbot bestimmter Rassen für Rettungshunde, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und den "Tourismusbereich" zu erlassen. Dabei wird es so aussehen, dass für Hunde egal welcher betroffenen Rasse für die die hier nach landesrecht vorgesehenen Formalitäten erfüllt worden sind und die dauerhaft hier leben, zu Zwecken wie z.B. Urlaub eingeführt / verbracht werden dürfen Dabei räumte er ein, das insbesondere das Verbringsverbot (aus EU-Ländern) kaum überwachbar ist, da es aN DEN Binnengrenzen der EU keine Zöllner mehr gibt.


Für Einfuhren aus Drittländern ist es beabsichtigt, die Formalitäten an die des Tierseuchenrechts anzulehnen. Das kann bedeuten, das nur bestimmte Grenzübergänge benutzt werden dürfen und/oder die Hunde vorher anzumelden sind. In allen Fällen wird es so sein, dass die Nämlichkeit der Hunde (seine Identität in Übereinstimmung mit den Begleitpapieren) nachzuweisen ist. Er verwies hierzu auf Chipnummer, Impfausweis, Haltungserlaubnis, Wesenstest etc. (Hierzu später noch ein Tipp von mir)
Die entsprechende RV wird auf der Homepage des BMI Bekanntgegeben werden.

Auf meine Frage wie ich mich jetzt aktuell verhalten soll ( Reisezeit steht ja vor der Tür) hat er erklärt, dass für die namentlich genannten vier Rassen die Verbote strikt gehandhabt werden sollen bis es Ausnahmeregelungen gibt.
Also: erst mal Urlaub mit Staff und Co. ade!!

Für die anderen nach jeweiligem landesrecht bestimmten Rassen würde es im Moment ausreichen die entsprechen Unterlagen zur Nämlichkeit (s.o.) vorzulegen, da hier eine "besondere" Gefährlichkeit nicht vermutet würde.
Er musste aber zugeben, das es noch keine eindeutigen Anweisungen für die Kontrollbeamten gibt. Kommt alles noch. Im Moment kommt es wohl drauf an , an wen man gerät ;-).
(Übrigens: Herr Treib war sehr nett am Telefon und wenn schon, dann sollte man die Botschaft in frage stellen und nicht den boten. er muß hier eine Sache vertreten, von der er selber sagte sie sei mit heißer Nadel gestrickt.)
Fazit: Urlaub mit Hunden bestimmter Rassen ist zur Zeit ein Glücksspiel von dem keiner weis wie es ausgehen kann. Wer sicher gehen will wartet auf weitere Regelungen.

Noch ein Tipp (bin selber Zollbeamtin): Wenn ihr doch Urlaub in einem NICHT-EU-LAND machen wollt: Fragt bei eurem zuständigen Zollamt nach einem Auskunftsblatt INF3. Mit diesem Formular kann man bei der Wiedereinfuhr nachweisen, dass sich die Ware (sind Hunde halt auch) vorher hier im sog. freien Verkehr befunden hat (Jäger machen das z.B. für ihre Jagdwaffen so!! - ich weis blöder Vergleich stimmt aber)
Die Nämlichkeit könnte durch Angabe der Chipnummer und ggf. Foto gesichert werden. Ich denke mal zur zeit kann man (typisch deutsch) nicht genug Papiere haben.
die Ausstellung ist gebührenfrei und kostet nur etwas mühe.
Ansonsten nervt eure zuständigen Hauptzollämter, Flughafenzollämter, Autobahn-Grenzzollämter mit fragen wie ihr euch verhalten sollt. Die Zollstellen wirken ab sofort bei der Überwachung der Einfuhr mit (§ 4 HundVerbrEinfG). Notfalls schriftlich nachfragen und auf schriftlicher antwort bestehen.
Es wird wohl alles darauf hinaus laufen, das Urlaub mit "gefährlichem" Kampfschmuser möglich ist aber Herrchen/Frauchen vorher jede Menge Lauferei hat.

Ach so: hinsichtlich der Einschränkung von Art 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) sei diese Regelung getroffen worden um insbesondere bei Verdacht auf tierschutzwidrige Handlungsweisen (Einfuhr/Zucht zu Zweck von Hundekämpfen, Abrichten auf Zivilschärfe etc.) entsprechend gegen Halter vorgehen zu können.
Wollen wir alle hoffen das dem so ist und nicht ein Anruf vom Nachbarn reicht, der Hunde eh noch nie leiden konnte.


Grüße Doris und Nico (der Zwar nur ein 20/40 - Hund ist, aber mit seinen Kollegen leidet.

PS.: Möchte aber ausdrücklich erklären das die Ausführungen meinen persönlichen wissens- und Kenntnistand wiedergeben.

Letztlich muss / sollte sich selber jeder ausreichend bei den zuständigen Behörden informieren.

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