Dr. Klaus A r e n s

Fon: 0211 / 305 777 40217 Düsseldorf, den 15. 01. 2002
Fax: 0211 / 305 965 Kronprinzenstr. 81
Email: Dr.Klaus.Arens@t-online.de

 


EINSCHREIBEN KOPIEN
An den Oberbürgermeister
Steueramt / Amt 22 Stadtkasse / Amt 21

40200 Düsseldorf An den Oberbürgermeister
und an den Rat der Stadt Düsseldorf



Betr.: Heranziehungsbescheide zur Hundesteuer und zur Grundsteuer für das Jahr 2002
Buchungsstellen 190 - 604 - 2 und 366 - 0 - 263 - 5


Bezug: Schriftwechsel mit der Stadtkasse vom 17. 12. 2001 bzw. 31. 12. 2001
bzgl. Einziehungsmaßnahmen zur "Kampfhundesteuer" IV/2000 - IV/2001


Hier: 1) Widersprüche gegen sämtliche oben bezeichneten Bescheide

        2) Widerruf aller der Stadtverwaltung erteilten Abbuchungsermächtigungen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit sofortiger Wirkung ändert sich mein gesamter Zahlungsverkehr mit der Stadt Düsseldorf.

Zur Vermeidung von Wiederholungen füge ich mein Schreiben vom 31.12.2001 an die Stadtkasse in Kopie bei.

Zu allen Vorgängen erwarte ich rechtsmittelfähige hinreichend erläuterte Bescheide.


Begründung:

Die Umsetzung der Landeshundeverordnung vom Juli 2000 durch die Stadtverwaltung war bereits Gegenstand einiger Schriftwechsel. Statt die LHV auf reichlich aufgezeigte schwere rechtliche und fachliche Mängel wenigstens zu überprüfen, hat die Stadt Düsseldorf sie vielmehr in eigener Verantwortung sogar noch verschärft - z.B. durch Anforderungen von Führungszeugnissen der Gruppe O und deren nicht genehmigte Weiterleitung ohne Einsichtsmöglichkeit der Betroffenen. Die strafrechtliche Relevanz dieser Datenschutzverletzungen werde ich gerichtlich klären lassen.

Auch bei der zusätzlichen Besteuerung der in den NRW-Listen völlig willkürlich  aufgeführten Hunderassen hat die Stadt Düsseldorf nicht etwa die Rechtslage durch kompetente Fachleute hinreichend prüfen lassen - sonst hätte sie wie auch der Senat der Bundeshauptstadt Berlin die Undurchführbarkeit eines solchen Vorhabens selbst erkennen müssen.

Trotz der offiziellen Ankündigung der Landesregierung, in nächster Zeit die gelisteten Rassen von 42 auf 14 zu reduzieren - was an der grundsätzlichen Problematik für die weiterhin betroffenen Rassen nichts ändert, wenn auch die von mir gehaltenen Hunde der Rasse Kuvasz dann auch hier wieder genau so normal sein werden wie sie außerhalb von NRW immer waren - bleibt die Stadt auch für dieses Jahr bei ihrer rein formal gültigen Steuersatzung und beruft sich dabei auf ein noch keineswegs rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, welches nicht nur die Verfassungsgrundsätze von Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit sondern auch höherrangiges nationales und europäisches Recht missachtet und sich in der Begründung laufend selbst
widerspricht. (Näheres im Berufungs-Schriftsatz an das OVG Münster).

Hier wäre noch anzumerken, dass ich in Übereinstimmung mit dem Verf.G. RLP die jetzt massenhaft durchgeführten "Wesensteste" für ein offensichtlich untaugliches Mittel halte, die behauptete "Gefährlichkeit" von Hunden bestimmter Rassen zu "widerlegen" und es daher ablehne, erst über derartige "Ausnahme-Regelungen" einer eindeutig schikanösen Besteuerung zu entgehen - unabhängig davon, dass mein Hund eine Verhaltensprüfung  zur Zuchttauglichkeit bereits 1991 bestanden hat, welche exakt den derzeitigen Kriterien des Ministeriums entspricht. Unterlagen hierüber wurden bereits der ersten Meldung an das Ordnungsamt beigefügt.

Meine jetzt eingeleiteten formalen Maßnahmen werden durch rechtliche, disziplinarische und politische Aktivitäten ergänzt werden. Es könnte eine Überlegung wert sein, ob nicht allein die hierdurch anfallenden zusätzlichen Bearbeitungs-Kosten den Wert der sicher wieder zu erstattenden Willkür-Steuer übersteigen.

Soweit es mich persönlich betrifft, werden die Verantwortlichen für die Verletzung der Grundrechte unbescholtener Bürger im Zusammenhang mit der LHV NRW noch einige Zeit mit diesem Problem beschäftigt sein.



Dr. Klaus Arens

Hier die Kopie des Schreibens an die Stadtkasse:

Dr. Klaus A r e n s

Fon: 0211 / 305 777 40217 Düsseldorf, den 31. 12. 2001
Fax: 0211 / 305 965 Kronprinzenstr.81
Email: Dr.Klaus.Arens@t-online.de
 


EINSCHREIBEN
An den Oberbürgermeister
Stadtkasse / Amt 21

40200 Düsseldorf

Carlsplatz 24



Betr.: Buchungsstelle 190 - 604 - 2

Bezug: Ihr Schreiben vom 17.12.2001 Ihr Zeichen: 21/31 - 190-0-604-2


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende ich Ihnen einen Ver. Scheck über den strittigen Betrag der sogenannten "Kampfhunde-Steuer" IV 2000 - IV 2001 über DM 3.732,00


Mit der Einlösung dieses Schecks ändert sich mein jahrzehntelang reibungsloser Zahlungsverkehr mit der Stadtverwaltung bis zur vollständigen Rückerstattung des Betrages und Aufhebung der "Kampfhundesteuer" in folgender Weise:


1) Ich widerrufe hiermit grundsätzlich sämtliche der Stadtverwaltung auch in allen anderen Angelegenheiten erteilten Abbuchungsermächtigungen.


2) Ich werde künftig gegen alle Steuer- und Gebührenbescheide Widerspruch einlegen und einen begründeten rechtsmittelfähigen Bescheid hierzu verlangen.


3) Ich werde fällige Zahlungen in Teilbeträgen von verschiedenen eigenen Konten auf verschiedene Konten der Stadtverwaltung erst zum letztmöglichen Termin überweisen.



Begründungen:

A) Die völlige Absurdität und gegen im Grundgesetz festgeschriebene Bürgerrechte verstoßende Steuersatzung für sog. "Kampfhunde" in Düsseldorf ergibt sich neben meinen eigenen Widerspruchsbegründungen und Schriftsätzen meines Anwalts schon aus der Tatsache, dass ein Umzug nach Köln (ohne derartige Steuer) mich bereits von dieser Strafsteuer befreien würde, ein Umzug nach Koblenz (in RLP gelten Hunde der von mir gehaltenen Rasse Kuvasz als völlig normal) auch von allen weiteren durch die LHV NRW geforderten Auflagen.

B) Wenn das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung dem Ermessensspielraum von Gemeinderäten höhere Bedeutung als dem Grundgesetz (siehe Art. 3 und 20 GG) zubilligt, mag man daraus auf das aktuelle Demokratie- und Justiz- Verständnis in diesem Lande rückschließen. Selbstverständlich werde ich den weiteren Rechtsweg wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen.


Ich bedaure, dass von dem vermehrten Verwaltungsaufwand nun Mitarbeiter betroffen werden, die an den Machenschaften zur Landeshundeverordnung sicher völlig unbeteiligt sind. Einem direkt belasteten Bürger bleiben aber wenig andere Möglichkeiten zum Protest, nachdem alle sachlichen Argumente auch von Fachleuten wirkungslos blieben und Wahlen auf kommunaler und Landesebene nicht anstehen. Ich würde begrüßen, wenn der mir verständliche Unmut an den Rat der Stadt Düsseldorf und die Landesregierung NRW weitergeleitet würden.


Dr. Klaus Arens

 

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