40591
Düsseldorf Fax.(0211)600
22 1 Düsseldorf,
15. April 2001
Kampfhund
oder kein Kampfhund, dass ist hier die Frage. Gespräche
vom 16.01.2001 ·
In allen
Fällen identische Gesprächsführung ·
Guten Tag, mein Name
ist Willemsen. Es geht mir um folgendes. Ich möchte gerne einen Hund
aus dem Bekanntenkreis übernehmen. Es handelt sich dabei um einen
Labrador/Pitbull/Malamute-Mix. Ich wohne zur Zeit in Düsseldorf,
werde aber innerhalb der nächsten 3 bis 4 Monate aus beruflichen Gründen
nach ............... ziehen. Von den Düsseldorfer Ordnungsbehörden
weiß ich,das Hunde der dritten Generation, wie der Welpe den ich übernehmen
möchte, nicht automatisch als Kampfhund gewertet werden. Ich möchte
natürlich nicht, das der Hund aufgrund meines Umzugs plötzlich einen
Maulkorb tragen muss. Können Sie mir sagen, wie das bei Ihnen
gehandhabt wird? Zusammenfassung
der Gespräche Duisburg-Ordnungsamt
Frau Kurschen 11 15 11 23 Uhr Kampfhunde
werden nicht zwingend als solche gewertet.Der Phänotyp
entscheidet.Sieht ein Hund wie ein Kampfhund aus,ist er auch
einer,sieht er nicht so aus,ist er auch keiner.Die Entscheidung trifft
der Amtsveterinär.Angaben zum notwendigen Grad der phänotypischen
Durchsetzung zum Anlagenhund konnten nicht gemacht werden.Keine
weiteren Angaben/steuerlich nicht relevant. Kommentar:Freundlich
und zuvorkommend/neutrale Grundhaltung Aachen-Ordnungsamt
Frau Krause 11 30-11 36 Uhr Keine Angaben darüber wie und von wem eine Wertung / Klassifitierung stattfindet und unter welchen Kriterien. Kommentar: Wir wissen nichts, sehen nichts und sagen nichts. Uns ist alles zuviel und mit Hundehaltern reden wir nicht gern. Neuss-Ordnungsamt Herr Radewitz 11 46-11 53 Uhr Gutachten des privaten Tierarztes fast bindend.Keine Angaben über mögliche Konsequenzen einer anders lautenden Definition durch den Amtsveterinär.Vorschlag des Ordnungsbeamten:Vorabbestimmung der Anlagenzugehörigkeit.In diesem Fall wäre jede rechtliche Konsequenz ausgeschlossen. Kommentar: Woher weiß er das als Nichtjurist vor dem Hintergrund einer ungeklärten Rechtslage? Wuppertal-Veterinäramt Dr. Med. Vet. Tresch 11 57-12 07 Uhr Keine verbindlichen Aussagen darüber,unter welchen Voraussetzungen die Bestimmung zur Anlagezugehörigkeit erfolgt.Ausweichendes Verhalten bei der Erfragung von möglichen Konsequenzen von unwissentlich,falschen Angaben zur Rasse.Einzige definitive Aussage:der Phänotyp entscheidet. Kommentar: Angeblich ist Wuppertal bemüht die Maulkorbbefreiung zu gewähren. Zitat Dr. Tresch:Im Ausland kräht kein Hahn nach der Maulkorbpflicht.In Parks und öffentlichen Verkehrsmitteln ist dort überall Maulkorbzwang,dass ist doch keine Katastrophe.Nur die Deutschen regen sich so darüber auf.Wenn man den Hund langsam an den Maulkorb gewöhnt,macht ihm das ja nichts aus.Es ist ja nicht schlimm,wenn die Leute keine Ahnung haben,aber viele sind auch nicht bereit dazuzulernen! Mit anderen Worten:Wenn die Leute zu blöd sind, ihren Hund an den Maulkorb zu gewöhnen sollen sie sich gefälligst einen anderen Hund holen. Köln-Ordnungsamt Herr Dressler Teil 1. 12 10-12 28 Uhr/ Teil 2. 15 33-15 44 Uhr Hunde der dritten Generation werden nicht zwingend und auch ungern als Anlagehunde gewertet.Vorschlag von Herrn Dressler:der Anmeldung ein Photo des Hundes beifügen um der zuständigen Behörde die Anlagebestimmung zu überlassen.Entscheident ist der phänotypische Gesamteindruck.Frage:Ab wann gilt der Hund gegebenenfalls als Anlagenhund,ab dem Tag seiner Geburt,der Meldung oder dem Tag der Klassifizierung durch den Amtsveterinär?Die Frage konnte nicht beantwortet werden. Kommentar:Durchweg positive Haltung gegenüber Hund Und Halter! Teil 2.Folgende Angaben wurden durch Herrn Dressler nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Stadt Köln gemacht. Bei
dem Wissen um die genetische Beteiligung eines Hundes der Anlagen 1
& 2 ist der Hund auch dann als Kampfhund zu werten und
anzumelden,wenn der Phänotyp dies nicht deutlich macht.(Steht so aber
nicht in der LHV)Bei Unkenntnis der beteiligten Rassen entscheidet der
Phänotyp,der aber so stark überwiegen muss,das eine genetische
Verwandschaft nicht zu leugnen ist.Auch hier entscheidet im
Zweifelsfall der Amtsveterinär über die Klassifizierung. Frage:Gilt
der Hund ab dem Tag der Klassifizierung zum Kampfhund als solcher,oder
rückwirkend zum Alter des Hundes in dem er Leinen und Maulkorbpflicht
unterliegt? (Ich habe Herrn Dressler darauf aufmerksam gemacht, das ich im Fall der rückwirkend ,rechtskräftigen Definition eines Verstoßes gegen die Landeshundeverordnung bezichtigt werden könnte und zudem die Möglichkeit eines Verstoßes der Steuerhinterziehung und der vorsätzlichen Täuschung bestünde). Antwort: Ich bin kein Jurist, es kommt immer auf die Vorgehensweise des Beamten an. Schlussendlich müsste man die Entscheidung den Gerichten überlassen. Ich
habe hier ein Frage/Antwort-Spiel zusammengefasst. Ein vollständiges
Redzitat würde mehrere Seiten füllen. Ergebnis Es
herrscht in NRW keine Einigkeit über die Vorgehensweise bei Hunden,
die mit Hunden der Anlagen 1 & 2 genetisch verwandt sind. Alle
Ordnungsbehörden, Veterinärämter und einige, befragte Tierärzte
sind sich darüber einig, das es einen verlässlichen Gentest nicht
gibt. Wenn also allein der Phänotyp darüber entscheidet, ob ein Hund
ein (Kampf)- Hund ist und
ein zuständiger Amtsveterinär die letzte Instanz zur Feststellung
ist, besteht demzufolge die Möglichkeit, das Mischlinge mit einem
Maulkorbzwang behaftet werden, obwohl der gesamte Stammbaum des Tieres
keiner Anlage zuzuordnen ist. Andererseits besteht die Möglichkeit,
aus Aggressionszuchten der unterschiedlichen Anlagehunde, Phänotype
herauszuzüchten, die an Aggression und Beißkraft alles in den
Schatten stellen, was unter dem Begriff Kampfhund jemals gezüchtet
wurde, aber keiner der Anlagen unterliegen. Anmerkung/Ergebnis Wenn also ein zuständiger Amtsveterinär die letzte und höchste Instanz zur Rassebestimmung darstellt und es keine, wie in allen anderen rechtsstaatlichen Bereichen üblich, kontrollierende und regulierende Organe gibt, besteht demnach die Möglichkeit jeden Hund zum Kampfhund zu erklären. Der Rechtsweg schließt sich für verantwortungsbewusste Hundehalter aus, da bis zur Feststellung der Rassezugehörigkeit von Mischlingen, unterstützt durch private, sehr teure Gutachten Jahre vergehen können. Die Gefahr eines angeordneten Tierheimaufenthaltes bis zur Rechtsprechung ist groß. Wenn die Vorgehensweise in der Auslegung der Landeshundeverordnung rechtswirksam ist, obwohl die Durchführungsverordnung zur Landeshundeverordnung, Hunde der dritten Generation gar nicht berücksichtigt und die, unter Ausschluss der schlüssigen Beweisführung allein von der Meinung eines beamteten Tierarztes abhängige Beurteilung darüber entscheidet, ob sich ein Hundehalter einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat schuldig macht, sind wir auf dem Level der Beweisführung zu Zeiten der Inquisition. Wenn ein angeblicher Rechtsstaat sich genötigt fühlt, das Sicherheitsbedürfnis einiger Pressegläubiger und das einiger, dem natürlichen Verhalten von Hunden, verständnislos gegenüberstehenden Egoisten dadurch zu befriedigen, in dem er ein Rechtssystem zu etablieren sucht, das dem System der Dummhaltung und Rechtlosigkeit zu Zeiten gleicht, zu der die Bundesrepublik Deutschland noch römische Provinz war, sollten wir in Erwägung ziehen das Leben unserer Hunde in einer Weise zu verteidigen, die unsere Hunde wählen würden, wenn es darum ginge unser Leben zu verteidigen. |