40591
Düsseldorf Fax.(0211)600
22 15 Düsseldorf,
17. April 2001
Bürgerbüro Laurenzplatz
/ Ecke Unter Goldschmied 50667
Köln Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister Schramma, ich
bin zwar kein Mitbürger Ihrer Stadt, dennoch fühle ich mich nicht
weniger betroffen. Es
geht mir um den Inhalt der Internetseite der Stadt Köln: www.stadt-koeln.de/presse-service/index.html
. Auf
dieser Site, wie auch auf anderen Sites Ihrer Homepage, welche
eigentlich der Bürgerinformation, hinsichtlich einer Hilfestellung
dienen soll(en), wird wiederholt der Begriff Kampfhund
verwendet. Hierzu
möchte ich folgender Feststellungen treffen. ·
Es
gibt aus wissenschaftlicher Sicht keinerlei Indizien oder gar Beweise
für die genetische Vererbbarkeit eines übersteigerten und unadäquaten
Aggressionsverhaltens bei Hunden. ·
In
Ermangelung registrierter Zuchtlinien ist nicht belegbar, ob und
welcher Hund, den im Zeitraum von 1890 bis 1937 bei Hundekämpfen (
The Pit ) in England missbrauchten Hunden , den entsprechenden
Zuchtlinien zuzuordnen ist. ·
Die
in den Rasselisten der Landeshundeverordnung NRW und den
Rasselisten andere Bundesländer aufgeführten Hunderassen
sind nachweisbar
nicht mit denen identisch, die in früheren Jahrtausenden und
Jahrhunderten als Kriegshelfer oder zur Bewachung und/oder Tötung von
Sklaven eingesetzt wurden. ·
Kampfhund
ist keine eindeutig definierte Rassebezeichnung. Somit
ist festzustellen das, Kampfhunde real nicht existent sind!
Gegeben
hat es, gibt es und wird es leider immer geben, ·
Hunde,
die durch selektive Zucht ein übersteigertes Aggressionsverhalten
zeigen. ·
Hunde,
die bedingt durch den Mangel an artspezifischen, sozialen Kontakten
ein abnormes Verhaltensmuster zeigen. ·
Hunde,
die gezielt, mittels tierquälerischer Methoden auf ein übersteigertes
Aggressionsverhalten gegenüber Menschen und/oder anderen Tieren
abgerichtet werden. · Hunde, die mangels erforderlicher Sachkenntnis des Halters Erziehungsdefizite aufweisen, welche zu, in der aktuellen Gesellschaftsstruktur zu nicht akzeptablen, aber dennoch natürlichen Verhaltensweisen führen. Es
ist festzustellen, das der Gebrauch des Begriffs Kampfhund ·
Sachlich
falsch, ·
Inkorrekt, ·
Irreführend
und aus wissenschaftlicher Sicht unhaltbar ist. Ich
werde Ihnen auf Wunsch gerne einige Gutachten sowie ein
Literaturverzeichnis zusenden, in denen meine Beurteilung Bestätigung
finden. Demnach
unterstellt der Gebrauch des Begriffs Kampfhund dem Halter eines
Hundes der Anlagen 1 oder 2 der Landeshundeverordnung folgende
Vergehen ·
Selektive
Aggressionszucht ·
Vorenthaltung
artspezifischer Kontakte ·
Tierquälerei ·
Gezieltes,
artfremdes Training zum Nachteil des Menschen Folgerichtig
ist demnach zu unterstellen, ·
Respektlosigkeit
gegenüber menschlichen und tierischen
Verhaltensnormen und Grundsätzen. ·
Missachtung
des Tierschutzgesetzes ·
Missachtung
des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung
·
Potenzielle
Gewaltbereitschaft Derart
lebensfeindliche und entwürdigende Machenschaften und Einstellungen
sind verbrecherisch und unter keinen Umständen zu tolerieren. Die
Unfähigkeit einiger Ordnungsbehörden,
die Gefahrhundeverordnung in der alten Fassung und das
Tierschutzgesetz effizient
anzuwenden hat in jüngster Vergangenheit zu einigen tragischen Unfällen
mit, teilweise tödlichem Ausgang geführt. Ich möchte an dieser
Stelle den Opfern meine Betroffenheit signalisieren. Der auf Panikmache ausgelegte Stil der Berichterstattung der Presse hat zu einer Hysterie und zu einer allgemeinen gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hundehaltern geführt. Hundegegner
sind hierbei in zwei Hauptgruppen zu unterteilen. ·
Menschen,
die aufgrund völlig einseitiger Informationspolitik durch die Medien
in Panik versetzt wurden und somit ein hohes Maß an Lebensqualität
eingebüßt haben. Ich
habe in vielen Gesprächen mit betroffenen Personen die Erfahrung
gemacht, das diese in der Regel nur äußerst mangelhaft über
tierische Verhaltenweisen und Mechanismen informiert sind. Viele
solcher Gespräche endeten mit Aussagen wie: So ist das........? Da
muss ich meinen Standpunkt aber revidieren! ·
Bei
der zweiten Gruppe handelt es sich um Menschen, denen die Ursachen,
Auswirkungen und die Opfer der aktuellen Problematik vollkommen
gleichgültig sind. Sie haben die Hunde zu Bestien erklärt und leiten
aus ihrer Unfähigkeit zu einer kritischen Betrachtungsweise das Recht
ab, Hundehalter zu diskriminieren, auszugrenzen, zu beleidigen und häufig
auch tätlich anzugreifen. Hier besteht ein akuter Handlungsbedarf einer ganz anderen
Richtung. Für
die erste Gruppe habe ich volles Verständnis und versuche durch Aufklärungsarbeit
meinen Teil zur Beseitigung des gesellschaftlichen Missstandes
beizutragen. Die
Ansichten der zweiten Gruppe sind mir, bedingt durch ständige Pöbeleien
mittlerweile absolut gleichgültig. Von
Ihnen als gewählten Volksvertreter erwarte ich allerdings, ein
Problem aus sachlicher und vorbehaltloser Sicht zu betrachten und
ebenso sachlich und unvoreingenommen nach realistischen, für alle Bevölkerungsgruppen
zufriedenstellenden Lösungen zu suchen. Die Verwendung des Begriffs Kampfhund auf
der Homepage der Stadt Köln schürt die Angst der verunsicherten
Menschen und unterstützt Denunziantentum und aggressive Pöbeleien. Mangelhafte
Sachkunde, einseitige Presseberichte,
real nicht existierende Information
und öffentliche Aufklärung sowie die Verwendung des Begriffs
Kampfhund führt zu einer Vorverurteilung aller Hundehalter.
Aus
benannten Gründen hat die
Verwendung des Begriffs Kampfhund Volksverhetzenden Charakter.
Gleichzusetzen mit ·
Soldaten
sind Mörder ·
Ostdeutsche
sind faule Schweine ·
Türken
sind Messerstecher ·
Deutsche
sind Nazis Begründung:
der Begriff Kampfhund ist sachlich falsch und irreführend
Des weiteren suggeriert er ·
Selektiver
Aggressionszucht ·
Tierquälerei ·
Potenzielle
Gewaltbereitschaft
Diesen
Vorwürfen sieht sich jeder Hundehalter ausgesetzt, allein aus der
Hundehaltung als solcher und wird somit mit Verbrechern auf eine Stufe
gestellt. Meines
Erachtens ist es nicht zu verantworten, Menschen aufgrund der
Hundehaltung, mittels des Begriffs Kampfhund über das Internet
der Weltöffentlichkeit, generell als Tierquäler und Gewalttäter zu
präsentieren. Ich
Erwarte: ·
Den
Begriff Kampfhund umgehend aus der Homepage der Stadt Köln zu
entfernen und durch einen Begriff zu ersetzen, der die betroffenen
Hunde sachlich beschreibt. ·
Eine
offizielle Richtigstellung hinsichtlich der Nichtexistenz von
Kampfhunden als Rasse. ·
Eine
offizielle Entschuldigung bei den Haltern von Hunden der Anlagen 1
& 2 der Landeshundeverordnung NRW und den Anlagen der
Landeshundeverordnungen anderer Bundesländer Sollten
Sie meine Erwartungen nicht erfüllen, gehe ich davon aus, das Sie
sich mit den Folgen dieser Begriffsverwendung
persönlich und politisch identifizieren. In
Diesem Fall werde ich einen Anwalt damit beauftragen meine Erwartungen
auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Des
weiteren werde ich als, in Deutschland geborener Staatsbürger des Koninkrijk
Der Nederlanden den
Consul-Generaal te Düsseldorf bitten zu prüfen, welche Möglichkeiten
bestehen, die Bundesrepublik Deutschland, das Land
Nordrhein-Westfahlen und auch Sie persönlich nach internationalem
Recht zur Verantwortung zu ziehen. Ich
möchte hier noch einmal feststellen das ich mich, bedingt durch die
Haltung von mehren Hunden ständiger Beleidigungen und Drohungen
ausgesetzt sehe. Unabhängig
der Nationalität kann ich von einem Rechtsstaat des 21.Jahrhundert
wohl erwarten, das er seine Mitbürger
ungeachtet ihrer Staatszugehörigkeit vor den rechtsradikalen und
primitiven Anfeindungen des dessinformierten Pöbels schützen.. Zur
Zeit finden derartige Anfeindungen allerdings noch Unterstützung
durch unsachliche und destruktive Formulierungen auf regierungseigenen
Internetseiten. Gerade
hinsichtlich der deutschen Vergangenheit ist eine solche Politik unabhängig
ihres moralischen Aspektes, in keiner Weise verantwortbar. Hochachtungsvoll |