Uwe Peter Willemsen

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40591 Düsseldorf

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Düsseldorf, 17. April 2001

Oberbürgermeister Schramma

Bürgerbüro

Laurenzplatz / Ecke Unter Goldschmied

50667 Köln

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schramma,

ich bin zwar kein Mitbürger Ihrer Stadt, dennoch fühle ich mich nicht weniger betroffen.

Es geht mir um den Inhalt der Internetseite der Stadt Köln: www.stadt-koeln.de/presse-service/index.html .

Auf dieser Site, wie auch auf anderen Sites Ihrer Homepage, welche eigentlich der Bürgerinformation, hinsichtlich einer Hilfestellung dienen soll(en), wird wiederholt der Begriff „Kampfhund“ verwendet.

Hierzu möchte ich folgender Feststellungen treffen.

·         Es gibt aus wissenschaftlicher Sicht keinerlei Indizien oder gar Beweise für die genetische Vererbbarkeit eines übersteigerten und unadäquaten Aggressionsverhaltens bei Hunden.

·         In Ermangelung registrierter Zuchtlinien ist nicht belegbar, ob und welcher Hund, den im Zeitraum von 1890 bis 1937 bei Hundekämpfen ( The Pit ) in England missbrauchten Hunden , den entsprechenden Zuchtlinien zuzuordnen ist.

·         Die in den Rasselisten der Landeshundeverordnung – NRW und den Rasselisten andere Bundesländer aufgeführten Hunderassen  sind  nachweisbar nicht mit denen identisch, die in früheren Jahrtausenden und Jahrhunderten als Kriegshelfer oder zur Bewachung und/oder Tötung von Sklaven eingesetzt wurden.

·         „Kampfhund“ ist keine eindeutig definierte Rassebezeichnung.

 

Somit ist festzustellen das, „Kampfhunde“ real nicht existent sind!   

 

Gegeben hat es, gibt es und wird es leider immer geben,

·         Hunde, die durch selektive Zucht ein übersteigertes Aggressionsverhalten zeigen.

·         Hunde, die bedingt durch den Mangel an artspezifischen, sozialen Kontakten ein abnormes Verhaltensmuster zeigen.

·         Hunde, die gezielt, mittels tierquälerischer Methoden auf ein übersteigertes Aggressionsverhalten gegenüber Menschen und/oder anderen Tieren abgerichtet werden.

·         Hunde, die mangels erforderlicher Sachkenntnis des Halters Erziehungsdefizite aufweisen, welche zu, in der aktuellen Gesellschaftsstruktur zu nicht akzeptablen, aber dennoch natürlichen Verhaltensweisen führen.

Es ist festzustellen, das der Gebrauch des Begriffs „Kampfhund“

·         Sachlich falsch, 

·         Inkorrekt,

·         Irreführend und aus wissenschaftlicher Sicht unhaltbar ist.

 

Ich werde Ihnen auf Wunsch gerne einige Gutachten sowie ein Literaturverzeichnis zusenden, in denen meine Beurteilung Bestätigung finden.

Demnach unterstellt der Gebrauch des Begriffs „Kampfhund“ dem Halter eines Hundes der Anlagen 1 oder 2 der Landeshundeverordnung folgende Vergehen

·         Selektive Aggressionszucht

·         Vorenthaltung artspezifischer Kontakte

·         Tierquälerei

·         Gezieltes, artfremdes Training zum Nachteil des Menschen

 

Folgerichtig ist demnach zu unterstellen,

·         Respektlosigkeit gegenüber menschlichen und tierischen  Verhaltensnormen und Grundsätzen.

·         Missachtung des Tierschutzgesetzes

·         Missachtung des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung  

·         Potenzielle Gewaltbereitschaft

Derart lebensfeindliche und entwürdigende Machenschaften und Einstellungen sind verbrecherisch und unter keinen Umständen zu tolerieren.

Die Unfähigkeit einiger Ordnungsbehörden,  die Gefahrhundeverordnung in der alten Fassung und das Tierschutzgesetz  effizient anzuwenden hat in jüngster Vergangenheit zu einigen tragischen Unfällen mit, teilweise tödlichem Ausgang geführt. Ich möchte an dieser Stelle den Opfern meine Betroffenheit signalisieren.

Der auf Panikmache ausgelegte Stil der Berichterstattung der Presse hat zu einer Hysterie und zu einer allgemeinen gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hundehaltern geführt.

 

Hundegegner sind hierbei in zwei Hauptgruppen zu unterteilen.

·        Menschen, die aufgrund völlig einseitiger Informationspolitik durch die Medien in Panik versetzt wurden und somit ein hohes Maß an Lebensqualität eingebüßt haben.    Ich habe in vielen Gesprächen mit betroffenen Personen die Erfahrung gemacht, das diese in der Regel nur äußerst mangelhaft über tierische Verhaltenweisen und Mechanismen informiert sind. Viele solcher Gespräche endeten mit Aussagen wie: So ist das........? Da muss ich meinen Standpunkt aber revidieren!

·        Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Menschen, denen die Ursachen, Auswirkungen und die Opfer der aktuellen Problematik vollkommen gleichgültig sind. Sie haben die Hunde zu Bestien erklärt und leiten aus ihrer Unfähigkeit zu einer kritischen Betrachtungsweise das Recht ab, Hundehalter zu diskriminieren, auszugrenzen, zu beleidigen und häufig auch tätlich anzugreifen.  Hier besteht ein akuter Handlungsbedarf einer ganz anderen Richtung.

 

Für die erste Gruppe habe ich volles Verständnis und versuche durch Aufklärungsarbeit meinen Teil zur Beseitigung des gesellschaftlichen Missstandes beizutragen.  Die Ansichten der zweiten Gruppe sind mir, bedingt durch ständige Pöbeleien mittlerweile absolut gleichgültig.

 

Von Ihnen als gewählten Volksvertreter erwarte ich allerdings, ein Problem aus sachlicher und vorbehaltloser Sicht zu betrachten und ebenso sachlich und unvoreingenommen nach realistischen, für alle Bevölkerungsgruppen zufriedenstellenden Lösungen zu suchen.

Die Verwendung des Begriffs

„Kampfhund“

auf der Homepage der Stadt Köln schürt die Angst der verunsicherten Menschen und unterstützt Denunziantentum und aggressive Pöbeleien.

 Mangelhafte  Sachkunde, einseitige  Presseberichte, real nicht existierende  Information und öffentliche Aufklärung sowie die Verwendung des Begriffs „Kampfhund“ führt zu einer Vorverurteilung aller Hundehalter.    

  

Aus benannten Gründen hat  die Verwendung des Begriffs „Kampfhund“ Volksverhetzenden Charakter. Gleichzusetzen mit

·        Soldaten sind Mörder

·        Ostdeutsche sind faule Schweine

·        Türken sind Messerstecher

·        Deutsche sind Nazis

 

Begründung:  der Begriff „Kampfhund“ ist sachlich falsch und irreführend Des weiteren suggeriert er 

·        Selektiver Aggressionszucht

·        Tierquälerei

·        Potenzielle Gewaltbereitschaft 

 

Diesen Vorwürfen sieht sich jeder Hundehalter ausgesetzt, allein aus der Hundehaltung als solcher und wird somit mit Verbrechern auf eine Stufe gestellt.

Meines Erachtens ist es nicht zu verantworten, Menschen aufgrund der Hundehaltung, mittels des Begriffs „Kampfhund“ über das Internet der Weltöffentlichkeit, generell als Tierquäler und Gewalttäter zu präsentieren.

 

Ich Erwarte:

·        Den Begriff „Kampfhund“ umgehend aus der Homepage der Stadt Köln zu entfernen und durch einen Begriff zu ersetzen, der die betroffenen Hunde sachlich beschreibt.

·        Eine offizielle Richtigstellung hinsichtlich der Nichtexistenz von Kampfhunden als Rasse.

·        Eine offizielle Entschuldigung bei den Haltern von Hunden der Anlagen 1 & 2 der Landeshundeverordnung – NRW und den Anlagen der Landeshundeverordnungen anderer Bundesländer

 

Sollten Sie meine Erwartungen nicht erfüllen, gehe ich davon aus, das Sie sich mit den Folgen dieser Begriffsverwendung  persönlich und politisch identifizieren.

 In Diesem Fall werde ich einen Anwalt damit beauftragen meine Erwartungen auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

Des weiteren werde ich als, in Deutschland geborener Staatsbürger des „Koninkrijk Der Nederlanden  den Consul-Generaal te Düsseldorf bitten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein-Westfahlen und auch Sie persönlich nach internationalem Recht zur Verantwortung zu ziehen.

Ich möchte hier noch einmal feststellen das ich mich, bedingt durch die Haltung von mehren Hunden ständiger Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt sehe.  Unabhängig der Nationalität kann ich von einem Rechtsstaat des 21.Jahrhundert wohl erwarten, das er seine  Mitbürger ungeachtet ihrer Staatszugehörigkeit vor den rechtsradikalen und primitiven Anfeindungen des dessinformierten Pöbels schützen.. Zur Zeit finden derartige Anfeindungen allerdings noch Unterstützung durch unsachliche und destruktive Formulierungen auf regierungseigenen Internetseiten.

Gerade hinsichtlich der deutschen Vergangenheit ist eine solche Politik unabhängig ihres moralischen Aspektes, in keiner Weise verantwortbar.

 

 

 

Hochachtungsvoll

ORIGINAL .doc HIER!

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