Uwe Peter
Willemsen
Harffstr. 36
40591Düsseldorf
Telefon.
0211/7794556/7
Fax. 0211/7794555
Anasazy-wakan@t-online.de
Düsseldorf, 5. Juni 2002
Nach Absprache mit beteiligten
Versicherungsunternehmen im Hinblick auf geschäftsschädigende
Gerichtsverfahren und aus Rücksichtnahme auf die betroffenen
Privatpersonen aus selbigen Gründen, kann ich die mir vorliegenden
Beweismittel zum Teil nicht zum Zweck der Überprüfung beifügen. Auch
könnten die Beweismittel unter Umständen im Fall eines Rechtsstreits
nicht mehr als solche zugelassen werden. Die mir vorliegenden
Unterlagen beinhalten zudem Einzelheiten zur Person Thomas Reiser,
deren Inhalt für meine Vorwürfe irrelevant sind und im Falle einer
Veröffentlichung rechtliche Konsequenzen für mich nach sich ziehen
würden.
Vereinsinterna zum Deutschen
Verband für rechtlose Tiere e.V. sind nur in soweit erwähnt, wie ich
es für notwendig erachte, um die Tragweite und Hintergründe
darzustellen.
Aus diesen Gründen
versichere ich an Eides statt und in
Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage:
das sämtliche Angaben zu den
Vorgängen, Inhalten von Telefonaten und vorliegender Schreiben in
vollem Umfang der Wahrheit entsprechen. Es ist nichts hinzugefügt oder
verschwiegen.
Uwe Peter Willemsen
Harffstr. 36
40591Düsseldorf
Telefon.
0211/7794555/7
Fax. 0211/7794555
Gefahr für Hundehalter:
Nicht eingereichte
Anträge zur Hundehaftplichtversicherung
Hiermit erhebe ich
folgende Vorwürfe gegen Herrn Thomas Reiser in seinen Eigenschaften
als Versicherungsmakler und ehemaliger Zweiter Vorsitzender des
deutschen Verbandes für rechtlose Tiere e.V., in dem ich Mitglied bin.
Herr Thomas Reiser
unterbreitete mir August 2001 ein Angebot zur Hundehalterhaftpflicht,
welches mich aufgrund der angeblich besonderen Konditionen
veranlasste, meine bis dato bestehende Versicherung zu kündigen und
mich über seine Makleragentur neu zu versichern.
Zu versichern waren zu
diesem Zeitpunkt 1 Pitbull, 1 Malamute und 2 Mischlinge. Ein weiteres
Angebot, das mir von Herrn Reiser unterbreitet wurde, bestand in einer
auf die Bedürfnisse von Hundehaltern in besonderem Maße zugeschnittene
Rechtsschutzversicherung. Beide Angebote wurden mir von Herrn Thomas
Reiser als von ihm persönlich in Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Versicherungsunternehmen entwickelte Produkte beschrieben.
Angebotene Tarife.
Rechtsschutz: DM 193.-
Zwingerhaftpflicht: DM
199.-
In der Zeit zwischen
August 2001 und Oktober 2001 erfolgten meinerseits insgesamt sechs
telefonische Anfragen nach dem Verbleib der Police für die
Haftpflichtversicherung.
Die folgenden Antworten
werden von mir sinngemäß aus dem Gedächnis wiedergegeben.
Antworten aus 08/01: Es
tut mir leid, es kann sein, dass ich es noch nicht weiter gegeben
habe. Ich werde mich umgehend darum kümmern.
Antworten aus 09/01: Ich
werde mich darum kümmern. Die Anträge habe ich ordnungsgemäß
eingereicht. Ich frage bei der Versicherung nach.
Antworten aus 10/01: Bei
der Versicherung sind etliche Anträge abhanden gekommen. Derzeit
findet eine versicherungsinterne Untersuchung des Falles statt. Der
entsprechende Mitarbeiter wird hier noch mit persönlichen, eventuell
auch rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Um die Haltungsgenehmigung
für einen Hund der Anlage 1 gem. LHVO-NRW zu erhalten, benötigte ich
im Januar 2002 dringend eine Versicherungsbestätigung. Da mir die
Police noch immer nicht vorlag, stellte mir Herr Thomas Reiser eine
Deckungsnote via Fax aus. Um meine Angaben beim Ordnungsamt Düsseldorf
vervollständigen zu können, nannte mir Herr Thomas Reiser das
Versicherungsunternehmen. Das Ordnungsamt erteilte mir nach
anfänglichem Zögern aufgrund dieser Deckungsnote die
Haltungsgenehmigung.
Bis dato ging bei mir
keine Versicherungspolice ein. Am 10.05.2002 erkundigte ich mich bei
dem Versicherungsunternehmen nach dem Verbleib der Police und dem
damit verbundenen Versicherungsschutz. Nach schriftlicher Bestätigung
des Versicherungsunternehmens wird die Zwingerhaftpflicht als Produkt
überhaupt nicht angeboten. Herr Thomas Reiser hat im Jahre 1999 den
letzten Antrag auf eine Haftpflichtversicherung dort eingereicht. Herr
Thomas Reiser ist derzeit von der Vermittlungstätigkeit
ausgeschlossen. Es ist vorbereitet, Herrn Thomas Reiser von der
Vermittlung von bezeichnetem Unternehmen endgültig auszuschließen.
Die mir von Herrn Thomas
Reiser ausgestellte und unterzeichnete Deckungsnote ist somit wertlos.
Da niemals ein entsprechender Versicherungsantrag eingereicht wurde,
bestand zu keinem Zeitpunkt ein Versicherungsschutz. Im Falle eines
Haftplichtschadens hätte ich alle anfallenden Kosten aus eigener
Tasche bezahlen müssen. Die hätte mich finanziell ruiniert. Zusätzlich
wäre mir die Haltungsgenehmigung für meine mittlerweile sech Hunde
entzogen worden. Die Hunde wären ins Tierheim gekommen und zumindest
vier von ihnen hätten nahezu keine Chance gehabt nochmals vermittelt
zu werden.
Ergebnisse weiterer
Recherchen
Am 08.02.2001 besuchten
zwei Mitarbeiter eines anderen namhaften Versicherungsunternemens
Herrn Thomas Reiser um über eine Zusammenarbeit zu sprechen. Kernthema
waren Sonderkonditionen für die Hundehaftplicht-Versicherung für
Vereins- und Verbandsmitglieder. Herr Thomas Reiser sagte eine Anzahl
von ca. 100.000 Hunden zu. Das sind ca. 0,5% aller in Deutschland
lebenden Hunde. Aufgrund dieser Prognose war dieses
Versicherungsunternehmen bereit, sog. Kampfhunde bis zu maximal 15%
Anteil mitzuzeichnen. In 08/01 bat mich Herr Reiser telefonisch um
weitere Publikation dieses besonderen Versicherungsangebots. Er
bezeichnete weder das Vertragsunternehmen, noch erwähnte er die
tatsächlichen Vertragsbedingungen. Er sprach zu mir von einer
Mindestquote von 1000 Vertragsabschlüssen bis einschließlich 10/01, um
das Produkt aufrecht erhalten zu können. Also eine Minderung um 100%.
Zwischen Frau Anke
Bormann, inzwischen verheiratete Reiser, der Inhaberin des
Finanzmaklerunternehmens für das Herr Reiser tätig ist und dem
Versicherungsunternehmen kam ein Vermittlungsvertrag zustande.
Bis zum 25.07.2001 wurden
von Herrn Thomas Reiser ca. 20 Hunde in Deckung gegeben, davon waren
ca. 70% sog. Kampfhunde. Ab dem 26.07.2001 hat es die Versicherung
abgelehnt, weiterhin sog. Kampfhunde in Deckung zu nehmen.
Am 10.04. und am
23.11.2001 führte ein Mitarbeiter dieser Versicherung nochmals
Gespräche mit Herrn Thomas Reiser. Bei diesen Gesprächen monierte die
Versicherungsgesellschaft, dass die Deckungsnoten von Herrn Thomas
Reiser grundsätzlich mit einer Verspätung von 3 Monaten bei der
Gesellschaft eingereicht wurden.
Nachdem weiterhin mit
eklatanter Verspätung nur noch sog. Kampfhunde eingereicht wurden,
kündigte die Versicherung mit Schreiben vom 12.11.2001 das
Sonderkonditionskonzept und nahm auch keine Deckungsnoten von Herrn
Thomas Reiser mehr an.
Herr Thomas Reiser
wußte demnach zum Zeitpunkt der Ausstellung meiner Deckungsnote, dass
er entsprechende Anträge nicht weiterleiten konnte und somit für mich
keinerlei Versicherungsschutz zustande kommen konnte.
Betreffend beider
Versicherungsgesellschaften stellte Herr Thomas Reiser die selbe oben
benannte Behauptung auf: Ein Mitarbeiter der Versicherung habe die
Anträge verschlampt.
Bezeugbar bzw. belegbar
äußerte sich Herr Thomas Reiser dahingehend mir gegenüber als auch
gegenüber einer anderen Person. Die Versicherung, welche tatsächlich
das von Herrn Thomas Reiser angebotene Sonderkonditionskonzept
angeboten hat, behält sich bereits den Rechtsweg vor, sofern Herr
Thomas Reiser weiterhin diese Unwahrheit als Entschuldigung verwendet.
Der Mitarbeiter, der auf
Grund der angeblichen Vorkommnisse die Konsequenzen zu ziehen hatte,
ist bei entsprechendem Versicherungsunternehmen in unveränderter
Position beschäftigt.
Das beschriebene
Sonderkonditionskonzept der betreffenden Versicherungsgesellschaft war
aufgrund der von Herrn Thomas Reiser prognostizierten
Vertragsabschlüsse an die Mitgliedschaft in Tierschutzorganisationen,
bzw. die Mitgliedschaft in vergleichbaren Vereinen gebunden. Eine
Mitgliedschaft speziell im DVRT e.V. war zu keiner Zeit Gegenstand der
Bedingungen des Versicherungskonzepts. Wider besseren Wissens
versuchte Herr Thomas Reiser Hundehalter und Tierschützer zu
überreden, dem Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. beizutreten,
um die Vorteile dieses Versicherungskonzeptes genießen zu können. Die
Bindung des Versicherungskonzeptes an die Mitgliedschaft im DVRT e.V.
lässt sich, wenn auch aus juristischer Sicht nicht eindeutig, aus
meiner Mitgliedsbestätigung ableiten. Auch die betreffende
Versicherungsgesellschaft war zu keinem Zeitpunkt darüber informiert,
dass Herr Thomas Reiser entsprechende Deckungsnoten teilweise unter
der Bedingung einer Mitgliedschaft im DVRT e.V. anbot. Dem DVRT e.V.
war davon ebenfalls nichts bekannt.
Rechtsschutz
Herr Thomas Reiser
deklarierte die von ihm angebotenen
Hundehalter-Rechtsschutzversicherung als besonders empfehlenswertes
Produkt. Tatsächlich sind alle darin enthaltenen Leistungen bereits
durch den Abschluss einer standardisierten Rechtsschutzversicherung
abgedeckt. Trotz Wissens um diesen Umstand bot Herr Thomas Reiser
mindestens einem ehemaligen Vereinsmitglied, im Wissen um eine bereits
bestehende Rechtsschutzversicherung, diesen Vertrag an. Die
Vorteilsabwägung der unterschiedlichen Versicherungen als auch die
vertragsbedingte Auseinandersetzung im Bezug auf die rechtlich nicht
statthafte Doppelversicherung überließ Herr Thomas Reiser den
Versicherungsnehmern.
Resümee
Ca. 30 Anträge für eine
Hundehaftpflichtversicherung allein bei der zuletzt beschriebenen
Versicherungsgesellschaft kamen nicht zum Vertragsabschluß, da Herr
Thomas Reiser sich nicht an die Vertragsbedingungen mit der
Versicherung gehalten hat. Die entsprechenden Ablehnungen der
Versicherungsanträge wurde von Herrn Thomas Reiser nicht an die
Antragsteller weiter geleitet. Die Zahl der vermeintlichen Anträge bei
der zuerst genannten Versicherungsgesellschaft ist ebenso unbekannt
wie die Zahl der geschädigten Personen insgesamt.
Herr Thomas Reiser hat,
insbesondere durch Ausnutzung seines Amts als Zweiter Vorsitzender des
Deutschen Verbands für rechtlose Tiere e.V. für seine
Versicherungsgeschäfte dem Verband großen Schaden zugefügt. Dem Verein
war von diesen Vorgängen nichts bekannt. Der erste Vorsitzende des
DVRT erlangte erst Ende April 2002 Kenntnis von diesen Vorgängen. Aber
nicht nur dem Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. Insbesondere
auch den Hundehaltern, die unverschuldet und im Glauben an die
Seriosität eines vermeintlich tierschutzorientierten
Versicherungsmaklers die Haltungsgenehmigung für ihre Hunde aufs Spiel
setzten. Dadurch wurden nicht nur die Hunde gefährdet, sondern auch
die finanzielle Existenz der Halter. Der Schaden für den Ruf von
Tierschutzorganisationen und engagierte Einzelpersonen ist kaum
absehbar.
Obwohl die
Versicherungsunternehmen an der Geschäftspraxis des Herrn Thomas
Reiser gänzlich unschuldig sind und der ihnen entstandene bzw.
entstehende Schaden durch entgangene Vertragsabschlüsse mathematisch
berechenbar ist, lassen sich Imageschäden und daraus resultierende
Nachteile für Hundehalter derzeit kaum kalkulieren. Das Gleiche gilt
für Versicherungen und Versicherungsmakler. Nichts ist
geschäftsschädigender, als ein Vertrauensbruch im Versicherungswesen,
insbesondere dann, wenn die physische und materielle Existenz von
Halter und Hund gefährdet wird.
Besonderes
Herr Thomas Reiser führt
sein Geschäft in fast unveränderter Form weiter. Der Direktlink zur
Hundehalterhaftplicht ist zwar im Bezug auf das Antragsformular
gelöscht, jedoch leitet der Link Haftpflicht auf das Antragsformular
für die Tierkrankenversicherung.
Mit Ausnahme der
namensführenden Teilsätze hat Herr Reiser hier die Einleitungs- und
Werbesätze als auch die Vertragsbedingungen der betreffenden
Versicherung zu 100% übernommen. Geringfügige Differenzen zwischen den
Tarifen der Versicherung und den von Herrn Reiser unter
www.zof-finanz.de/pdf/tiere/hunde/hund.kranken_tarif.pdf
<http://www.zof-finanz.de/pdf/tiere/hunde/hund.kranken_tarif.pdf>
angegebenen
Tarifen lassen sich mit mangelnder Aktualität der pdf-Datei
erklären.Somit liegt der Verdacht nahe, dass Herr Reiser, obwohl er
weiss, dass seine Anträge von der Versicherung nicht mehr angenommen
werden, weiterhin Tierkrankenkenversicherungen dieser Gesellschaft
anbietet.
Unklarheiten
Herr Thomas Reiser
bestreitet seinen Lebensunterhalt durch seine Tätigkeit als
Versicherungsmakler. Es ist daher davon auszugehen, dass er aktiv
Vermittlungsgeschäfte mit diversen Versicherungsunternehmen
abschließt. Warum er in- und trotz seiner Eigenschaft als (ehemaliger)
Zweiter Vorsitzender des DVRT e.V. auch nach Bekanntwerden der
Vetragskündigungen weiterhin versucht/versucht hat,
Hundehalterhaftplichtversicherungen bzw. Tierkrankenversicherungen zu
verkaufen, obwohl keine Provision zu erwarten ist/war, fragen Sie ihn
am besten sellbst:
Z.O.F.
Bahnhofstr. 65
31008 Elze
Thomas.reiser@zof-finanz.de <mailto:Thomas.reiser@zof-finanz.de>
oder
Bormann Finanzmakler &
Produktentwicklung
Am Hang 34
31008 Elze
Inh. Anke Bormann
(jetzt Reiser)
Beide Unternehmen sind
identisch.
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