Uwe Peter Willemsen
Harffstr. 36
40591Düsseldorf
Telefon. 0211/7794556/7
Fax. 0211/7794555
Anasazy-wakan@t-online.de


 
Düsseldorf, 5. Juni 2002


Nach Absprache mit beteiligten Versicherungsunternehmen im Hinblick auf geschäftsschädigende Gerichtsverfahren und aus Rücksichtnahme auf die betroffenen Privatpersonen aus selbigen Gründen, kann ich die mir vorliegenden Beweismittel zum Teil nicht zum Zweck der Überprüfung beifügen. Auch könnten die Beweismittel unter Umständen im Fall eines Rechtsstreits nicht mehr als solche zugelassen werden. Die mir vorliegenden Unterlagen beinhalten zudem Einzelheiten zur Person Thomas Reiser, deren Inhalt für meine Vorwürfe irrelevant sind und im Falle einer Veröffentlichung rechtliche Konsequenzen für mich nach sich ziehen würden.
Vereinsinterna zum „Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. sind nur in soweit erwähnt, wie ich es für notwendig erachte, um die Tragweite und Hintergründe darzustellen.

Aus diesen Gründen

versichere ich an Eides statt und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage:

das sämtliche Angaben zu den Vorgängen, Inhalten von Telefonaten und vorliegender Schreiben in vollem Umfang der Wahrheit entsprechen. Es ist nichts hinzugefügt oder verschwiegen.




Uwe Peter Willemsen
Harffstr. 36
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Gefahr für Hundehalter:
Nicht eingereichte Anträge zur Hundehaftplichtversicherung


Hiermit erhebe ich folgende Vorwürfe gegen Herrn Thomas Reiser in seinen Eigenschaften als Versicherungsmakler und ehemaliger Zweiter Vorsitzender des deutschen Verbandes für rechtlose Tiere e.V., in dem ich Mitglied bin.

Herr Thomas Reiser unterbreitete mir August 2001 ein Angebot zur Hundehalterhaftpflicht, welches mich aufgrund der angeblich besonderen Konditionen veranlasste, meine bis dato bestehende Versicherung zu kündigen und mich über seine Makleragentur neu zu versichern.
Zu versichern waren zu diesem Zeitpunkt 1 Pitbull, 1 Malamute und 2 Mischlinge. Ein weiteres Angebot, das mir von Herrn Reiser unterbreitet wurde, bestand in einer auf die Bedürfnisse von Hundehaltern in besonderem Maße zugeschnittene Rechtsschutzversicherung. Beide Angebote wurden mir von Herrn Thomas Reiser als von ihm persönlich in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Versicherungsunternehmen entwickelte Produkte beschrieben.

Angebotene Tarife.
Rechtsschutz: DM 193.-
Zwingerhaftpflicht: DM 199.-

In der Zeit zwischen August 2001 und Oktober 2001 erfolgten meinerseits insgesamt sechs telefonische Anfragen nach dem Verbleib der Police für die Haftpflichtversicherung.
Die folgenden Antworten werden von mir sinngemäß aus dem Gedächnis wiedergegeben.

Antworten aus 08/01: „Es tut mir leid, es kann sein, dass ich es noch nicht weiter gegeben habe. Ich werde mich umgehend darum kümmern.“

Antworten aus 09/01: „Ich werde mich darum kümmern. Die Anträge habe ich ordnungsgemäß eingereicht. Ich frage bei der Versicherung nach.“

Antworten aus 10/01: „Bei der Versicherung sind etliche Anträge abhanden gekommen. Derzeit findet eine versicherungsinterne Untersuchung des Falles statt. Der entsprechende Mitarbeiter wird hier noch mit persönlichen, eventuell auch rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.“

Um die Haltungsgenehmigung für einen Hund der Anlage 1 gem. LHVO-NRW zu erhalten, benötigte ich im Januar 2002 dringend eine Versicherungsbestätigung. Da mir die Police noch immer nicht vorlag, stellte mir Herr Thomas Reiser eine Deckungsnote via Fax aus. Um meine Angaben beim Ordnungsamt Düsseldorf vervollständigen zu können, nannte mir Herr Thomas Reiser das Versicherungsunternehmen. Das Ordnungsamt erteilte mir nach anfänglichem Zögern aufgrund dieser Deckungsnote die Haltungsgenehmigung.

Bis dato ging bei mir keine Versicherungspolice ein. Am 10.05.2002 erkundigte ich mich bei dem Versicherungsunternehmen nach dem Verbleib der Police und dem damit verbundenen Versicherungsschutz. Nach schriftlicher Bestätigung des Versicherungsunternehmens wird die Zwingerhaftpflicht als Produkt überhaupt nicht angeboten. Herr Thomas Reiser hat im Jahre 1999 den letzten Antrag auf eine Haftpflichtversicherung dort eingereicht. Herr Thomas Reiser ist derzeit von der Vermittlungstätigkeit ausgeschlossen. Es ist vorbereitet, Herrn Thomas Reiser von der Vermittlung von bezeichnetem Unternehmen endgültig auszuschließen.

Die mir von Herrn Thomas Reiser ausgestellte und unterzeichnete Deckungsnote ist somit wertlos. Da niemals ein entsprechender Versicherungsantrag eingereicht wurde, bestand zu keinem Zeitpunkt ein Versicherungsschutz. Im Falle eines Haftplichtschadens hätte ich alle anfallenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die hätte mich finanziell ruiniert. Zusätzlich wäre mir die Haltungsgenehmigung für meine mittlerweile sech Hunde entzogen worden. Die Hunde wären ins Tierheim gekommen und zumindest vier von ihnen hätten nahezu keine Chance gehabt nochmals vermittelt zu werden.

Ergebnisse weiterer Recherchen

Am 08.02.2001 besuchten zwei Mitarbeiter eines anderen namhaften Versicherungsunternemens Herrn Thomas Reiser um über eine Zusammenarbeit zu sprechen. Kernthema waren Sonderkonditionen für die Hundehaftplicht-Versicherung für Vereins- und Verbandsmitglieder. Herr Thomas Reiser sagte eine Anzahl von ca. 100.000 Hunden zu. Das sind ca. 0,5% aller in Deutschland lebenden Hunde. Aufgrund dieser Prognose war dieses Versicherungsunternehmen bereit, sog. Kampfhunde bis zu maximal 15% Anteil mitzuzeichnen. In 08/01 bat mich Herr Reiser telefonisch um weitere Publikation dieses besonderen Versicherungsangebots. Er bezeichnete weder das Vertragsunternehmen, noch erwähnte er die tatsächlichen Vertragsbedingungen. Er sprach zu mir von einer Mindestquote von 1000 Vertragsabschlüssen bis einschließlich 10/01, um das Produkt aufrecht erhalten zu können. Also eine Minderung um 100%.
Zwischen Frau Anke Bormann, inzwischen verheiratete Reiser, der Inhaberin des Finanzmaklerunternehmens für das Herr Reiser tätig ist und dem Versicherungsunternehmen kam ein Vermittlungsvertrag zustande.
Bis zum 25.07.2001 wurden von Herrn Thomas Reiser ca. 20 Hunde in Deckung gegeben, davon waren ca. 70% sog. Kampfhunde. Ab dem 26.07.2001 hat es die Versicherung abgelehnt, weiterhin sog. Kampfhunde in Deckung zu nehmen.
Am 10.04. und am 23.11.2001 führte ein Mitarbeiter dieser Versicherung nochmals Gespräche mit Herrn Thomas Reiser. Bei diesen Gesprächen monierte die Versicherungsgesellschaft, dass die Deckungsnoten von Herrn Thomas Reiser grundsätzlich mit einer Verspätung von 3 Monaten bei der Gesellschaft eingereicht wurden.
Nachdem weiterhin mit eklatanter Verspätung nur noch sog. Kampfhunde eingereicht wurden, kündigte die Versicherung mit Schreiben vom 12.11.2001 das Sonderkonditionskonzept und nahm auch keine Deckungsnoten von Herrn Thomas Reiser mehr an.

Herr Thomas Reiser wußte demnach zum Zeitpunkt der Ausstellung meiner Deckungsnote, dass er entsprechende Anträge nicht weiterleiten konnte und somit für mich keinerlei Versicherungsschutz zustande kommen konnte.

Betreffend beider Versicherungsgesellschaften stellte Herr Thomas Reiser die selbe oben benannte Behauptung auf: Ein Mitarbeiter der Versicherung habe die Anträge verschlampt.
Bezeugbar bzw. belegbar äußerte sich Herr Thomas Reiser dahingehend mir gegenüber als auch gegenüber einer anderen Person. Die Versicherung, welche tatsächlich das von Herrn Thomas Reiser angebotene Sonderkonditionskonzept angeboten hat, behält sich bereits den Rechtsweg vor, sofern Herr Thomas Reiser weiterhin diese Unwahrheit als Entschuldigung verwendet.
Der Mitarbeiter, der auf Grund der angeblichen Vorkommnisse die Konsequenzen zu ziehen hatte, ist bei entsprechendem Versicherungsunternehmen in unveränderter Position beschäftigt.

Das beschriebene Sonderkonditionskonzept der betreffenden Versicherungsgesellschaft war aufgrund der von Herrn Thomas Reiser prognostizierten Vertragsabschlüsse an die Mitgliedschaft in Tierschutzorganisationen, bzw. die Mitgliedschaft in vergleichbaren Vereinen gebunden. Eine Mitgliedschaft speziell im DVRT e.V. war zu keiner Zeit Gegenstand der Bedingungen des Versicherungskonzepts. Wider besseren Wissens versuchte Herr Thomas Reiser Hundehalter und Tierschützer zu überreden, dem Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. beizutreten, um die Vorteile dieses Versicherungskonzeptes genießen zu können. Die Bindung des Versicherungskonzeptes an die Mitgliedschaft im DVRT e.V. lässt sich, wenn auch aus juristischer Sicht nicht eindeutig, aus meiner Mitgliedsbestätigung ableiten. Auch die betreffende Versicherungsgesellschaft war zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass Herr Thomas Reiser entsprechende Deckungsnoten teilweise unter der Bedingung einer Mitgliedschaft im DVRT e.V. anbot. Dem DVRT e.V. war davon ebenfalls nichts bekannt.

Rechtsschutz

Herr Thomas Reiser deklarierte die von ihm angebotenen Hundehalter-Rechtsschutzversicherung als besonders empfehlenswertes Produkt. Tatsächlich sind alle darin enthaltenen Leistungen bereits durch den Abschluss einer standardisierten Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Trotz Wissens um diesen Umstand bot Herr Thomas Reiser mindestens einem ehemaligen Vereinsmitglied, im Wissen um eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung, diesen Vertrag an. Die Vorteilsabwägung der unterschiedlichen Versicherungen als auch die vertragsbedingte Auseinandersetzung im Bezug auf die rechtlich nicht statthafte Doppelversicherung überließ Herr Thomas Reiser den Versicherungsnehmern.



Resümee

Ca. 30 Anträge für eine Hundehaftpflichtversicherung allein bei der zuletzt beschriebenen Versicherungsgesellschaft kamen nicht zum Vertragsabschluß, da Herr Thomas Reiser sich nicht an die Vertragsbedingungen mit der Versicherung gehalten hat. Die entsprechenden Ablehnungen der Versicherungsanträge wurde von Herrn Thomas Reiser nicht an die Antragsteller weiter geleitet. Die Zahl der vermeintlichen Anträge bei der zuerst genannten Versicherungsgesellschaft ist ebenso unbekannt wie die Zahl der geschädigten Personen insgesamt.

Herr Thomas Reiser hat, insbesondere durch Ausnutzung seines Amts als Zweiter Vorsitzender des Deutschen Verbands für rechtlose Tiere e.V. für seine Versicherungsgeschäfte dem Verband großen Schaden zugefügt. Dem Verein war von diesen Vorgängen nichts bekannt. Der erste Vorsitzende des DVRT erlangte erst Ende April 2002 Kenntnis von diesen Vorgängen. Aber nicht nur dem Deutschen Verband für rechtlose Tiere e.V. Insbesondere auch den Hundehaltern, die unverschuldet und im Glauben an die Seriosität eines vermeintlich tierschutzorientierten Versicherungsmaklers die Haltungsgenehmigung für ihre Hunde aufs Spiel setzten. Dadurch wurden nicht nur die Hunde gefährdet, sondern auch die finanzielle Existenz der Halter. Der Schaden für den Ruf von Tierschutzorganisationen und engagierte Einzelpersonen ist kaum absehbar.
Obwohl die Versicherungsunternehmen an der Geschäftspraxis des Herrn Thomas Reiser gänzlich unschuldig sind und der ihnen entstandene bzw. entstehende Schaden durch entgangene Vertragsabschlüsse mathematisch berechenbar ist, lassen sich Imageschäden und daraus resultierende Nachteile für Hundehalter derzeit kaum kalkulieren. Das Gleiche gilt für Versicherungen und Versicherungsmakler. Nichts ist geschäftsschädigender, als ein Vertrauensbruch im Versicherungswesen, insbesondere dann, wenn die physische und materielle Existenz von Halter und Hund gefährdet wird.


Besonderes

Herr Thomas Reiser führt sein Geschäft in fast unveränderter Form weiter. Der Direktlink zur Hundehalterhaftplicht ist zwar im Bezug auf das Antragsformular gelöscht, jedoch leitet der Link Haftpflicht auf das Antragsformular für die Tierkrankenversicherung.
Mit Ausnahme der namensführenden Teilsätze hat Herr Reiser hier die Einleitungs- und Werbesätze als auch die Vertragsbedingungen der betreffenden Versicherung zu 100% übernommen. Geringfügige Differenzen zwischen den Tarifen der Versicherung und den von Herrn Reiser unter www.zof-finanz.de/pdf/tiere/hunde/hund.kranken_tarif.pdf <http://www.zof-finanz.de/pdf/tiere/hunde/hund.kranken_tarif.pdf> angegebenen Tarifen lassen sich mit mangelnder Aktualität der pdf-Datei erklären.Somit liegt der Verdacht nahe, dass Herr Reiser, obwohl er weiss, dass seine Anträge von der Versicherung nicht mehr angenommen werden, weiterhin Tierkrankenkenversicherungen dieser Gesellschaft anbietet.

Unklarheiten

Herr Thomas Reiser bestreitet seinen Lebensunterhalt durch seine Tätigkeit als Versicherungsmakler. Es ist daher davon auszugehen, dass er aktiv Vermittlungsgeschäfte mit diversen Versicherungsunternehmen abschließt. Warum er in- und trotz seiner Eigenschaft als (ehemaliger) Zweiter Vorsitzender des DVRT e.V. auch nach Bekanntwerden der Vetragskündigungen weiterhin versucht/versucht hat, Hundehalterhaftplichtversicherungen bzw. Tierkrankenversicherungen zu verkaufen, obwohl keine Provision zu erwarten ist/war, fragen Sie ihn am besten sellbst:

Z.O.F.
Bahnhofstr. 65
31008 Elze
Thomas.reiser@zof-finanz.de <mailto:Thomas.reiser@zof-finanz.de>

oder

Bormann Finanzmakler & Produktentwicklung
Am Hang 34
31008 Elze
Inh. Anke Bormann (jetzt Reiser)

Beide Unternehmen sind identisch.

 

 

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