Zur Startseite Bezirksamt Wilmersdorf

Bezirksamt

BVV

Aktuelles

Wissenswertes

Stichworte


Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Wilmersdorf von Berlin
14. Wahlperiode

Ursprung: Weitere Große Anfrage, Prof. Dr.Dittberner/CDU

Weitere Große Anfrage

Drs.Nr.: 167/14

Betr.: Kampfhunde in Wilmersdorf

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt seine Möglichkeiten, seinen rechtlichen und administrativen Pflichten zur Beseitigung des Kampfhundeunwesens zu entsprechen?

2. In wieviel Fällen ist das Bezirksamt in dieser Angelegenheit in diesem Jahr bereits tätig geworden, und um welche Maßnahmen handelte es sich?

3. Sind dem Bezirksamt Vorgänge bekannt, bei denen es aufgrund Personalmangels oder sonstiger Defizite nicht in der Lage war, seinen rechtlichen und administrativen Pflichten nachzukommen?

4. Wie beurteilt das Bezirksamt seine Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit der Polizei auf diesem Gebiet?

5. Kommen auf das Bezirksamt nach den nunmehr angekündigten und möglicherweise auch schon umgesetzten verschärften Vorschriften gegen das Kampfhundeunwesen Verpflichtungen zu, die es auch umsetzen kann, oder tun sich hier Engpässe auf, und wie will das Bezirksamt diese dann beseitigen?

Berlin-Wilmersdorf, den 04.07.2000

Zur Beantwortung Frau BzStR Thiemen

zu 1.

Das Bezirksamt nimmt den Schutz der Öffentlichkeit vor sog. Kampfhunden wie auch vor anderen sich als gefährlich erweisenen Hunden Ernst. Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um die Sicherheit im Bezirk zu erhöhen und Gefahren für die Bevölkerung abzuwehren, und wird dies auch weiterhin tun. Hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung des neuen Maulkorb- und Leinenzwangs für bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen werden die Veterinäre im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten zusammen mit Polizeikräften schwerpunktmäßige Kontrollen durchführen. Für eine konsequente Umsetzung der geänderten Hunde-VO ist jedoch die Mitarbeit der Bevölkerung erforderlich. Ich meine damit nicht, daß Bürger und Bürgerinnen sich mit uneinsichtigen Hundehalterinnen und Hundehalter verbal auseinandersetzen sollen, sondern sie sollten vielmehr ihre Informationen und Wahrnehmungen an die VetLeb weitergeben.

zu 2.

An 55 dem Bezirksamt gemeldete Bißvorfälle waren 17 sog. Kampfhunde beteiligt.

Folgende Maßnahmen wurden angeordnet:

1 x Wegnahme und Tötung des Tieres und Bußgeld

1 x Wegnahme und Hundehaltungsverbot

6 x Maulkorb- und Leinenzwang und Bußgeld

1 x die Auflage, dass der Hund das Grundstück nicht mehr verlassen darf

5 x Ermahnungen und Bußgeld

1 x Abgabe an einen anderen Bezirk wegen Umzug

2 x keine Maßnahmen, da die Hundehalter unbekannt blieben.

zu 3.

Nein. Derartige Vorgänge sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

zu 4.

Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt hat bisher nur gute Erfahrungen mit den Polizeiabschnitten 25 und 26 gemacht.

zu 5.

Wie bereits bei der vorhergehenden Großen Anfrage ausgeführt, kommt auf das Bezirksamt aufgrund der Änderung der Hunde-VO Mehrarbeit hinzu, der betroffene Bereich wurde und wird personell verstärkt.

 



              Systran.com

 

 

Zurück

/td>

 

 

Zurück