Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Wilmersdorf von Berlin
14. Wahlperiode
Ursprung: Weitere Große
Anfrage, Prof. Dr.Dittberner/CDU
Weitere Große
Anfrage
Drs.Nr.: 167/14
Betr.:
Kampfhunde in Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt
seine Möglichkeiten, seinen rechtlichen und administrativen
Pflichten zur Beseitigung des Kampfhundeunwesens zu
entsprechen?
2. In wieviel Fällen ist das
Bezirksamt in dieser Angelegenheit in diesem Jahr bereits tätig
geworden, und um welche Maßnahmen handelte es sich?
3. Sind dem Bezirksamt Vorgänge
bekannt, bei denen es aufgrund Personalmangels oder sonstiger
Defizite nicht in der Lage war, seinen rechtlichen und
administrativen Pflichten nachzukommen?
4. Wie beurteilt das Bezirksamt
seine Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit der Polizei auf
diesem Gebiet?
5. Kommen auf das Bezirksamt
nach den nunmehr angekündigten und möglicherweise auch schon
umgesetzten verschärften Vorschriften gegen das
Kampfhundeunwesen Verpflichtungen zu, die es auch umsetzen
kann, oder tun sich hier Engpässe auf, und wie will das
Bezirksamt diese dann beseitigen?
Berlin-Wilmersdorf, den
04.07.2000
Zur
Beantwortung Frau BzStR Thiemen
zu 1.
Das Bezirksamt
nimmt den Schutz der Öffentlichkeit vor sog. Kampfhunden wie
auch vor anderen sich als gefährlich erweisenen Hunden Ernst.
Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit alle rechtlichen Möglichkeiten
genutzt, um die Sicherheit im Bezirk zu erhöhen und Gefahren
für die Bevölkerung abzuwehren, und wird dies auch weiterhin
tun. Hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung des neuen
Maulkorb- und Leinenzwangs für bestimmte Hunderassen und
deren Kreuzungen werden die Veterinäre im Rahmen ihrer
personellen Möglichkeiten zusammen mit Polizeikräften
schwerpunktmäßige Kontrollen durchführen. Für eine
konsequente Umsetzung der geänderten Hunde-VO ist jedoch die
Mitarbeit der Bevölkerung erforderlich. Ich meine damit
nicht, daß Bürger und Bürgerinnen sich mit uneinsichtigen
Hundehalterinnen und Hundehalter verbal auseinandersetzen
sollen, sondern sie sollten vielmehr ihre Informationen und
Wahrnehmungen an die VetLeb weitergeben.
zu 2.
An 55 dem
Bezirksamt gemeldete Bißvorfälle waren 17 sog. Kampfhunde
beteiligt.
Folgende Maßnahmen
wurden angeordnet:
1 x Wegnahme und Tötung
des Tieres und Bußgeld
1 x Wegnahme und
Hundehaltungsverbot
6 x Maulkorb- und
Leinenzwang und Bußgeld
1 x die Auflage,
dass der Hund das Grundstück nicht mehr verlassen darf
5 x Ermahnungen
und Bußgeld
1 x Abgabe an
einen anderen Bezirk wegen Umzug
2 x keine Maßnahmen,
da die Hundehalter unbekannt blieben.
zu 3.
Nein. Derartige
Vorgänge sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
zu 4.
Das Veterinär-
und Lebensmittelaufsichtsamt hat bisher nur gute Erfahrungen
mit den Polizeiabschnitten 25 und 26 gemacht.
zu 5.
Wie bereits bei
der vorhergehenden Großen Anfrage ausgeführt, kommt auf das
Bezirksamt aufgrund der Änderung der Hunde-VO Mehrarbeit
hinzu, der betroffene Bereich wurde und wird personell verstärkt.
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