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Dr. Stefan M. Grüll MdL --- stellvertretender Fraktionsvorsitzender Tel. 0211-8842065 +++ Fax 0211-8843214 +++ E- Mail dr.gruell@t-online.de
F.D.P. in NRW verstärkt den Druck in Sachen HundeverordnungFraktionsvize Stefan Grüll:
Frau Höhn ziehen Sie sofort die Verordnung aus dem Verkehr. Sie verunsichern und diffamieren
zehntausende verantwortungsbewußter Hundehalter!Forderung nach sofortiger Aufhebung der Hundeverordnung und Umsetzung des 10-Punkte-Programms für wirksamen Schutz vor gefährlichen Hunden erneuert !
Parlamentarische Initative der F.D.P. folgt !
Der stv. Fraktionsvorsitzende Dr. Stefan Grüll, Sohn eines Tierarztes aus Bonn, hat die Landesregierung nochmals mit Nachdruck aufgefordert, die mehr Verwirrung, als Sicherheit schaffende Verordnung sofort aus dem Verkehr zu ziehen und statt dessen die bis letzte Woche geltende Gefahrhundeverordnung aus dem Jahre 1994, ergänzt mit dem von der F.D.P. vorgelegten 10-Punkte-Maßnahmenkatalog in Kraft zu setzen.
Die neue Hundesverordnung ist gut gemeint, aber mit heißer Nadel gestrickt. Sie ist undifferenziert, lückenhaft, enthält zu lange Übergangsregelungen und unzureichende Strafandrohungen: Die Verordnung verunsichert Zehntausende verantwortungsbewusster Hundehalter und schafft im Gegenzug allenfalls Scheinsicherheit. Insbesondere die Rassenlisten sind nicht geeignet, das Problem der Kampfhunde zu lösen - im Gegenteil.
Die FDP legt ein 10-Punkte-Programm für sofortigen und wirksamen Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden aller Rassen vor !
Unsere Kritik:
Die von Ministerin Höhn in der vergangene Woche in Kraft gesetzte Landeshundeverordnung (HundeVO), die die Gefahrhundverordnung aus dem Jahre 1994 ablöst, war nicht erst angesichts der dramatischen Vorfälle der letzten Wochen überfällig. Die seit dem 7. Juli 2000 Geltende Verordnung allerdings ist das Ergebnis übereilten Handelns nach Jahren der Versäumnisse.
Den Menschen in Nordrhein-Westfalen wird mit einer lückenhaften Verordnung, die ungerechtfertigt pauschaliert, bei den Strafen gegenüber denjenigen aber halbherzig bliebt, die ihre Hunde zu Waffen abrichten und Menschen bewusst gefährden, lediglich eine Scheinsicherheit vermittelt.
Während die als vorbildlich geltende Gefahrhundeverordnung des Landes vor sechs Jahren unter Einbeziehung externer Experten (Verband des deutschen Hundeswesens u.a.) entwickelt wurde, ist die jetzige Verordnung im Hauruckverfahren ohne erkennbaren Sachverstand mit heißer Nadel gestrickt worden. Resultat ist eine breite Verunsicherung Tausender ordentlicher und verantwortungsbewusster Hundehalter im Land.
Aus guten Gründen hat das Land 1994 auf die Einführung von Rasselisten verzichtet. Die an besonders aggressiven Hunden (Aggressionszüchtungen bzw. -erziehungen) interessierte Szene wird sich an der Liste nur insoweit orientieren, als dass binnen kurzer Zeit derzeit noch nicht indizierte Rassen entsprechend gezüchtet und abgerichtet werden. Auf der anderen Seite werden jetzt regierungsamtlich ganze Rassen und deren verantwortungsvollen Halter stigmatisiert - ohne jegliche empirische Grundlage, die solche Rasselisten rechtfertigen könnte.
Das 20kg/40 cm-Kriterium ist rein willkürlich und vermittelt der Bevölkerung allenfalls eine Scheinsicherheit. Größe und Gewicht sind allenfalls ein Indiz für das Aggressionspotenzial eines Tieres. Irrtümer können schwerwiegende Folgen haben. Schutz bietet nur die individuelle Verhaltensüberprüfung der Tiere!
Auch in der Umsetzung weist die Verordnung Defizite auf, die fatale Folgen haben können. So ist jetzt zwar richtigerweise und entsprechend einer Forderung der FDP der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben, die nach dem Wortlaut der Verordnung allerdings nicht vor dem Kauf nachgewiesen werden muss. Lange Übergangsregelungen, teilweise bis 2002, werden die zu nutzen wissen, die mit dem Schutz ihrer Mitmenschen nichts und mit tiergerechter Haltung ihrer Hunde wenig im Sinn haben.
Der Bußgeldhöchstbetrag von lediglich 2.000 DM ist höchstens ein schlechter Scherz.. Solche Beträge, die einige der besonders problematischen Hundehalter aus der Portokasse ihres Gewerbes bezahlen können, schrecken nicht wirklich ab. Drastische Strafen für die schwarzen
Schafe unter den Hundehaltern, die gegen eine zielgenau wirkende und von Sachverstand geprägte Landesregelung verstoßen, müssen schmerzhaft zur Kasse gebeten werden und spürbar bestraft werden. Denkbar sind hier Summen bis zu 50.000 DM.Unser Gegenvorschlag:
Die FDP im Landtag NRW tritt für einen wirkungsvollen und sofortigen Schutz der Bevölkerung ein und legt ein 10-Punkte-Sofortprogramm ohne Übergangsregelungen, dafür jedoch zielgenau wirkend vor. Unser Handeln ist dabei geprägt von der Überzeugung, dass durch eine Minderheit unverantwortlicher Hundezüchter, Hundehändler und Hundehalter über- steigerte Aggressivität bei Tieren aller Rassen vorkommt/vorkommen kann. Dieser nicht hinnehmbaren Gefährdung der Bevölkerung muss mit aller Entschiedenheit staatlichen Handelns begegnet werden - unabhängig von der Hunderasse!
Statt auf nachsorgende Reglementierungen setzt die FDP auf ein Maßnahmenbündel vor dem Kauf (Sachkundeprüfung und Haftpflichtversicherung) sowie auf regelmäßige begeleitende Kontrollen (Verhaltensüberprüfungen und Tierarztbesuche).
Die 10-Punkte im Einzelnen:
1. Verzicht auf Rasselisten
2. Einführung eines Hunde-TÜV
3. Einführung eines Hundeführerscheins für die Halter
4. Mikrochip-Kennzeichnung
5. Leinenzwang in den Stadtzentren und Wohngebieten
6. Drastische Strafverschärfungen bei Verstößen gegen die HundeVO
7. Landesweite Einrichtung von Auffangstationen für herrenlose Kamphunde
8. Einrichtung sog. Freilaufzonen
9. Strenge und kontrollierte Zuchtbestimmungen
10. Importverbote
Plus: Bonus-Malus-Regelungen bei Steuer und Versicherung ! Anreize fördern Einsicht1. Verzicht auf Rasselisten
1998 wurden in Deutschland 106799 Welpen aus anerkannten VdH-Züchtungen geboren, gegenüber 119460 im Jahre 1995. Damit setzt sich die in den vergangenen Jahren zurückgehende Tendenz in der Welpenstatistik fort. Spitzenreiter ist der deutsche Schäferhund mit 27834 Welpen.
Auf die Rassen der Liste 1 entfallen genau 1255 Tiere - nicht eingerechnet 184 Exemplare des englischen Bullterriers (das ist nicht der als gefährlich eingestufte American Staffordshire Bullterrier!), der aus England stammt und dort zur Hundeausstattung des Königshauses gehört. Demgegenüber steht der als potenziell gefährlichster Hund geltende kaukasische Schäferhund nicht auf Liste 1. Dieser Hund wird in Fachkreisen bereits als Nachfolger der jetzt verbotenen Hunderasse gehandelt. Auch dies belegt, dass die Rassenkategorisierung untauglich ist und allenfalls dazu führt, dass sich die Szene auf andere Rassen verlagert, die dann mit menschlicher Perversion zu Kampfmaschinen herangezüchtet werden. Die Ministerialbürokratie wird damit auf Dauer der Entwicklung hinterherlaufen, ohne das Problem in den Griff zu bekommen.2. Hunde-TÜV
Statt pauschalierender Rasselisten muss jeder Hund eine individuelle Verhaltensprüfung ablegen, gemeinsam mit seinem Halter (Mensch-Hund-Teamprüfung) und unter Aufsicht sachkundiger Prüfer z.B. vom VdH oder unter Einbeziehung erfahrener Diensthundeführer der Polizei. Ausnahmen für bestimmte Hunderassen sind denkbar, z.B. Pudel, Yorkshire u.ä. Über die Prüfung wird eine Bescheinigung erteilt, die mitzuführen ist. Pro Jahr muss der Hund mindestens einmal einem Tierarzt vorgestellt werden, der das Tier auf Verhaltensauffälligkeiten überprüft. Bei Hinweis auf aggressives Verhalten ist der Hunde-TÜV erneut fällig.3. Hundeführerschein
Der zukünftige Halter muss sich vor dem Kauf eines Hundes abfragbare Grundkenntnisse über die tiergerechte Haltung von Hunden aneignen. Der Besuch entsprechender Kurse muss gegenüber dem Züchter und bei der Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.4. Mikrochip-Kennzeichnung
Die Kennzeichnung per Mikrochip ist fälschungssicher und lässt bei verhaltensauffälligen Hunden die eindeutige Ermittlung des Züchters zu und dient damit insbesondere auch der Zuchtkontrolle.
Herrenlos aufgegriffene Hunde können ihrem Besitzer zugeführt werden bzw. der Besitzer kann zur Verantwortung gezogen werden.5. Leinenzwang in Stadtzentren und Wohngebieten
Es gilt der Grundsatz: Frei laufende Menschen haben Vorrang vor frei laufenden Hunden!6. Drastische Strafverschärfungen
Die Geldstrafen für Verstöße gegen die entsprechend des 10-Punkte-Sofortprogramms wirkungsvoll gestaltete Hundesverordnung müssen drastisch erhöht werden - von derzeit bis zu 2.000,- DM auf bis zu 50.000,- DM. Beschlagnahme auffällig gewordener Tiere bzw., von Tieren, die entgegen der HundeVO gehalten werden, Sterilisation bzw. Kastration müssen den Maßnahmenkatalog abrunden. Auffällige Hundehalter sollten als Sofortmaßnahme zu Reinigungs- und Pflegearbeiten in den heute schon hoffnungslos überfüllten Tierheimen herangezogen werden.7. Landesweite Auffangstationen für Kampfhunde
Die Gefahr, die von ausgesetzten Kampfhunden ausgeht, ist unkalkulierbar. Daher muss mit Inkrafttreten der geänderten VO Vorsorge dafür getroffen werden, dass herrenlose gefährliche Hunde schnellstens sicher untergebracht werden und die Tierhalter eine Anlaufstelle haben, bei
denen sie ihre Hunde abgeben können.8. Freilaufzonen
Im Gegenzug zum Leinen- und Maulkorbzwang in Stadtzentren und Wohngebieten sind Freilaufzonen einzurichten, in denen Hunde herumtoben können. Auch dies ist ein notwendiger Beitrag zu einer Verminderung bzw. Verhinderung von Aggressionspotenzialen.9. Strenge und kontrollierte Zuchtbestimmungen In Zusammenarbeit insbesondere mit dem VdH sind verbindliche Zuchtbestimmungen zu erarbeiten, die eine tiergerechte Züchtung sozialisierungsfähiger Hunde sicherstellt. Die Züchter und Händler müssen unter strikter amtstierärztlicher Kontrolle stehen.
10. Importverbote
Angesichts der Welpenstatistik wird deutlich, dass das Hauptproblem nicht von in Deutschland gezüchteten Hunden ausgeht, sondern von Importen insbesondere aus Osteuropa, wo die Ware Tier zumeist unter tierschutzwidrigen Umständen als Massenartikel herangezogen und abgerichtet wird. Hier hilft nur ein striktes Importverbot.Zu guter letzt: Anreiz fördert Einsicht. So sollte es Bonus - Malus - Regelungen bei der Hundesteuer und bei den Haftpflicht-Versicherungen geben. Hundehalter, die sich strikt an die Verordnung halten und deren Tiere binnen drei Jahren völlig unauffällig geblieben sind, erhalten Steuer- und Prämienvergünstigungen.
Dr. Grüll MdL