- Aktuelles

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Vorschläge.

Anbei schicke ich Ihnen die Rede von Frau Höfken zum Thema sowie ihre Pressemitteilung, aus der hervorgeht, dass sich die Bundestagsfraktion der Grünen sehr differenziert mit dem Thema auseinandersetzt und zu einer Lösung kommen will, die zum einen dem Schutz der Menschen, zum anderen aber auch den Interessen aller Hundehalter sowie dem Tierschutz gerecht wird. Auch wir halten die derzeit grassierende Hysterie und die Einteilung in Rasselisten (wie sie auch wie von Ihnen moniert in NRW praktiziert wird) für problematisch.

Bündnis 90 / Die Grünen haben übrigens bereits 1990 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffengesetzes (Verbot von Kampfhunden) Drucksache 11/7142 eingebracht, als alle anderen Parteien noch glaubten, Beschwichtigungsformeln und Kommunalsatzungen reichten.

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Datum: 27.06.2000

 

Schnellstens bundeseinheitlichen Maßnahmenkatalog zum Schutz vor gefährlichen Hunden entwickeln!

Anläßlich der Kampfhundeattacken in Hamburg und Köln erklären die agrarund verbraucherpolitische Sprecherin Ulrike Höfken und der innenpolitische Sprecher Cem Özdemir:

Nach den grausamen Geschehnissen in Hamburg und Köln muss jetzt schnellstens ein bundeseinheitlicher Maßnahmenkatalog zum Schutz vor gefährlichen Hunden entwickelt werden.

Ein unverantwortlicher Umgang der Halter mit aggressiven Tieren hat den tragischen Tod des Hamburger Jungen verursacht. Dieser Fall zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen auch im Bezug auf Kontrolle und Vollziehbarkeit nicht ausreichend sind.

Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz müssen jetzt unverzüglich umgesetzt, die Spielräume für weitere Maßnahmen genutzt werden. 

Doch auch der Bund steht hier in der Pflicht. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen wird jetzt kurzfristig eine Anhörung zum Thema Kampfhunde durchführen. Hier werden die bisherigen Vorschläge aus den Ländern, dem Bundesrat und den Verbänden auf ihre Effizienz geprüft.

Forderungen nach einer einheitlichen Bundes-Hundehaltungsverordnung, nach Erlass eines Heimtierzuchtgesetzes, einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierpflicht, nach einem Sachkundenachweis, nach Zucht- und Haltungsverboten und einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter sowie einer verschärften Strafrechtsverfolgung sollen mit Experten erörtert werden.

Redebeitrag der Abgeordneten Ulrike Höfken

Datum: 30. Juni 2000

 

Es gilt das gesprochene Wort.

Zur aktuellen Stunde "Besserer Schutz der Bevölkerung - insbesondere von Kindern - vor Angriffen von Kampfhunden" führte die Abgeordnete u. a. Folgendes aus:

 

Zunächst möchte ich den Eltern des getöteten Jungen in Hamburg unser Beileid aussprechen.

Der Schutz von Kindern hat für unsere Politik immer eine hohe Priorität.

Dass gilt bei gefährlichen Hunden genauso wie im Straßenverkehr oder vor Mißbrauch. Wir begrüßen, dass sich zur Frage gefährliche Hunde ein bundeseinheitlicher Maßnahmenkatalog nun endlich durchsetzt, wie es die Grünen auch gefordert haben.

Zu den Maßnahmen im einzelnen:

1. Zuchtverbot für Kampfhunde (Hundesrassen American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Terrier, aber auch für potenziell gefährliche Rassen und Kreuzungen).:

Das geltende Bundestierschutzgesetz verbietet bereits Qual- und Aggressionszuchten. Notwendig ist der Vollzug durch Kontrolle der Zuchten durch die Länder. Wir unterstützen die Forderungen des VDH nach der Vorlage eines Heimtierzuchtgesetzes. Das rein rassebezogene Vorgehen ist hier ebenso wie bei anderen Maßnahmen zu grob, die Umgehungsmöglichkeiten sind zu groß. Auch lassen sich viele gefährliche Hunde nicht eindeutig einer Rasse zuordnen. Der Halter ist der eigentlich Verantwortliche für die Ausbildung von Aggressivitiät des Hundes. Deshalb ist es notwenig, die Maßnahmen auf "gefährliche Hunde" zu erweitern und Kriterien, wie z.B. in NRW zu entwickeln.

2. . Die Möglichkeit, ein Importverbot für Qual- und Aggressionszuchten auszusprechen, konnten wir seinerzeit im Vermittlungsausschuss bei der Novelle des Tierschutzgesetzes in § 12 (2) Nr.4 durchsetzen. Bei der Umsetzung gibt es EU-rechtliche und WTO-rechtliche Probleme. Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüft derzeit die Umsetzung dieses Paragraphen und die Verankerung auf der EU-Ebene.

3. Das Halten sogenannter Kampfhunde soll nur mit Erlaubnisvorbehalt gestattet sein. Hier wäre etwa auch an die Koppelung mit einem Führungszeugnis für die Halter zu denken.

4. Den Hundeführerschein oder Sachkundenachweis haben wir schon seit Jahren gefordert und begrüßen die lange überfällige Umsetzung dieser Maßnahme. Auch hier gilt: es sind Kriterien zu entwickeln, die sich nicht nur auf die heutigen Kampfhundebesitzer bezieht. Die Sachkunde dient ebenso dem Menschen wie dem Tierschutz. Die Ausgestaltung sollte möglichst bundeseinheitlich sein.

5. Unbedenklichkeitsnachweise für Hunde sollten mit der Wesenprüfung und den Vorschlägen des VDH verbunden werden. Danach sollte sich auch der Leinen- und Maulkorbzwang orientieren.

6. Verstöße gegen Zucht- und Haltungsverbote sollen strafrechtlich geahndet werden (nicht nur Geld- auch Freiheitsstrafen) : diese Maßnahmen werden vom Justizministerium eingeleitet.

7. Die Haftpflicht sollte ebenso eingeführt werden wie eine Registrierung. Schließlich wird fast jedes landwirtschaftliche Nutztier ohne Probleme gekennzeichnet. Eine Registrierung erleichtert auch das

Auffinden von Haltern, die ihre Tiere ausgesetzt haben, aber auch die Suche nach verloren gegangenen oder gestohlenen Tieren. Wir werden die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen auf der Bundesebene zügig angehen, insbesondere das Heimtierzuchtgesetz.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die ungeheure Arbeit verweisen, die die Tierschutzverbände und die Tierheime zur Zeit leisten. Sie übernehmen die Unterstützung der Maßnahmen durch Beratung und den Verkauf z. B. von Maulkörben, kümmern sich um die vielen ausgesetzten Tiere - und haben dabei kaum Personal und finanzielle Mittel zur Verfügung . Ich bitte insbesondere die Länder um eine Unterstützung dieser Arbeit der Tierheime und Verbände in dieser wichtigen Arbeit, ideell und finanziell.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Wilmen

Wiss. Mitarbeiterin

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Büro Ulrike Höfken MdB

Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Luisenstr. 32-34

10117 Berlin

Tel. 030 - 227 71 656 * Fax 030 - 227 76 332

ulrike.hoefken@bundestag.de

www.ulrike-hoefken.de

 

 

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