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Hessens VGH setzt Verordnung teilweise außer Kraft
Kassel. Hessische Kampfhundebesitzer haben vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einen ersten juristischen Erfolg erzielt. Mit einem gestern veröffentlichten Beschluss setzte der 11. Senat im Eilverfahren die so genannte Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden des Landes Hessen teilweise außer Vollzug.

Die in der Verordnung als gefährlich und aggressiv geltenden Kampfhunde der Rassen:

  1. Pitbull Terrier, 
  2. American Stafford Terrier 
  3. Staffordshire Bullterrier 

brauchen vorerst keinen Maulkorb zu tragen, wenn sie die Wesensprüfung bestehen. Außer Vollzug gesetzt wurden auch die Verpflichtung, ein besonderes Interesse zur Haltung der Kampfhunde nachzuweisen und den Tieren eine elektronisch lesbare Hundemarke umzuhängen, sowie die Regelungen zur Sterilisation. Die in der Verordnung aufgeführten und potenziell gefährlichen Kampfhunde müssen sich jedoch weiter einer Wesensprüfung unterziehen. Darin wird geprüft, ob die Hunde eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweisen. Wirksam bleiben auch die Bestimmungen, die die Kennzeichnung von Grundstücken und Wohnungen regeln, in denen gefährliche Hunde gehalten werden. Außerdem dürfen Hundehalter die Kampfhunde nur mit einer Erlaubnis halten.

Nach Ansicht des Gerichts gibt es nicht genügend Gründe, die drei Arten strenger zu behandeln als die 13 Rassen, für die die Verordnung abgeschwächt wurde. Der Beschluss ist unanfechtbar. AP/dpa

INFO: Aktenzeichen: Beschluss Verwaltungsgerichtshof Kassel 11 NG 2500/00

 

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