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Hessens VGH setzt Verordnung teilweise außer Kraft |
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Kassel. Hessische Kampfhundebesitzer haben
vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einen ersten
juristischen Erfolg erzielt. Mit einem gestern veröffentlichten
Beschluss setzte der 11. Senat im Eilverfahren die so genannte
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen
Hunden des Landes Hessen teilweise außer Vollzug.
Die in der Verordnung als gefährlich und aggressiv geltenden Kampfhunde der Rassen:
brauchen vorerst keinen Maulkorb zu tragen, wenn sie die Wesensprüfung bestehen. Außer Vollzug gesetzt wurden auch die Verpflichtung, ein besonderes Interesse zur Haltung der Kampfhunde nachzuweisen und den Tieren eine elektronisch lesbare Hundemarke umzuhängen, sowie die Regelungen zur Sterilisation. Die in der Verordnung aufgeführten und potenziell gefährlichen Kampfhunde müssen sich jedoch weiter einer Wesensprüfung unterziehen. Darin wird geprüft, ob die Hunde eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweisen. Wirksam bleiben auch die Bestimmungen, die die Kennzeichnung von Grundstücken und Wohnungen regeln, in denen gefährliche Hunde gehalten werden. Außerdem dürfen Hundehalter die Kampfhunde nur mit einer Erlaubnis halten. Nach Ansicht des Gerichts gibt es nicht genügend Gründe, die drei Arten strenger zu behandeln als die 13 Rassen, für die die Verordnung abgeschwächt wurde. Der Beschluss ist unanfechtbar. AP/dpa INFO: Aktenzeichen: Beschluss Verwaltungsgerichtshof Kassel 11 NG 2500/00 |