Stadt Siegen Ordnungsamt Markt 2 57072 Siegen - per Einschreiben mit Rückschein - 29.06.2001 Anzeige der Haltung eines Hundes nach §1 Abs.1 Satz 1 LHV NRW, vermutlich Kategorie 20/40 Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl die LHV NRW aufgrund gravierender Mängel durch das Landesparlament zur Überarbeitung in die Ausschüsse verwiesen wurde, obwohl die Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW (VV LHV NRW) als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften keinerlei rechtliche Außenwirkung entfalten, trotz der Vielzahl anhängiger und von uns geförderter Einzelklagen gegen die LHV NRW und trotz der vielfältigen durch Rechtsgutachten belegten Rechts- und Verfassungsverstöße, die der LHV NRW immanent sind, teilen wir Ihnen mit heutigem Datum kulanzweise die Haltung eines unter die rechtswidrige LHV NRW fallenden Hundes mit, da dies alles ja nicht Ihre persönliche Schuld ist. Wir halten einen Hund, der ca. 55 cm Widerristhöhe und ca. 27 Kilogramm Gewicht aufweist. Über Rasse oder Kreuzung des Hundes können wir keine Auskunft geben, da die Elterntiere nicht bekannt sind. Auf der ganzen Welt kann niemand die Rasse oder Kreuzung des Hundes justiziabel belegbar bestimmen, da nach persönlicher Auskunft von Herrn Prof. O. Distl, Institut für Tierzucht und Genetik der TiHo Hannover, kein molekulargenetischer Test zur Bestimmung der Rassenherkunft eines Hundes existiert und phänotypische Merkmale dem subjektiven Einfluß des Beurteilers unterliegen. Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig Holstein in seinem Urteil vom 30.05.2001 ausdrücklich erklärt, daß es wissenschaftlich unhaltbar ist, "alle Individuen einer Rasse aufgrund verallgemeinernder Beurteilung als gefährlich einzustufen". Die Identität des Hundes ist seit Jahren mittels eines Mikrochip - Transponders mit der Nummer ... gekennzeichnet. Wir sind laut LHV NRW sachkundig, da wir seit über drei Jahren unbeanstandet einen "größeren Hund" halten. Anbei finden Sie den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für den Hund. Auf Kenntnis der Versicherungsnummer oder des Schadensverlaufes haben Sie keinen rechtlichen Anspruch. (Natürlich verlief diese Versicherung schadensfrei - aber eine derartige Auskunft würde unserem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider laufen.) Wir sind auch zuverlässig, da unsere polizeilichen Führungszeugnisse einwandfrei sind. Allerdings werden Sie diese nicht erhalten. Ersatzweise fügen wir Ihnen die Stellungnahmen der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten bei. Demnach verstößt die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses nicht nur einerseits gegen den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern ist andererseits für die Hunde der Kategorie 20/40 auch überhaupt nicht erforderlich, da an die Anzeigepflicht der LHV NRW für Hunde der Kategorie 20/40 kein Erlaubnisvorbehalt geknüpft ist. Mit der Überprüfung von polizeilichen Führungszeugnissen, Haftpflichtversicherungen etc. werden also lediglich Steuergelder und personelle Ressourcen der Behörden verschwendet, die dazu dienen sollten, im Rahmen einer echten Gefahrenabwehr tatsächlich auffällige und gefährliche Individuen zu überprüfen. Unerfreulicherweise geschieht letzteres trotz vieler tragischer Vorfälle bis heute nicht. Wie es um die Ernsthaftigkeit der angeblich beabsichtigten "Gefahrenabwehr" der LHV NRW steht, ist bereits daran deutlich zu erkennen, daß Hunde der Kategorie 20/40 zwar als "wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts" als potentiell gefährlich eingestuft werden (Putativgefahr, nicht konkrete Gefahr), die Anzeige dieser Hunde aber mit Frist von einem Jahr, der Nachweis über Haftpflichtversicherung, Chip, Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) und Sachkunde sogar mit Frist bis zum 01.01.2002 verlangt wird. Eine "Gefahrenabwehr", die mit derartig langen Fristen einhergeht, entlarvt sich selbst als Potemkinsches Dorf und ihre Initiatoren als inkompetente und verantwortungslose Populisten. Bitte bestätigen Sie uns Eingang und Ordnungsmäßigkeit unserer Anzeige mit Frist bis zum 06.07.2001 schriftlich. Falls die Ihnen zugesandten Informationen und Unterlagen Ihrer Ansicht nach der LHV NRW nicht genügen, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit, vorzugsweise in Form eines Verwaltungsaktes. Falls Sie weitere Fragen zur LHV NRW oder zu den VV LHV NRW haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Silke Groos Bernd Groos Anlagen: 1. Kopie der Auskunft der Versicherungsgesellschaft 2. Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. O. Distl, Institute of Animal Breeding and Genetics Hannover School of Veterinary Medicine, Buenteweg 17 p, D-30559 Hannover 3. Stellungnahme der Bundesbeauftragten für Datenschutz zur LHV NRW 4. Stellungnahme der Landesbeauftragten NRW für Datenschutz zur LHV NRW 5. Presseinformation zum Urteil des OVG Schleswig Holstein vom 30.05.2001 6. Statistik über tödliche Beißunfälle in Deutschland der Jahre 1968 - 2001 Silke und Bernd Groos Zum Eiskeller 2 57072 Siegen 1 ______________________________________________________________________________ "Wer sich mit Hundehaltern anlegt, kann sein Amt begraben." Konrad Adenauer