An A. Weber www.maulkorbzwang.de z.H. Frau Tanja Schüller Ackerstr.40 53773 Hennef Tierärztliches Gutachten über Hunde der sogen. "Rasselisten" gemäß Landeshundeverordnung Wir möchten hiermit bestätigen, dass Hunde der sogenannten „Rasselisten“, einschließlich größerer Hunde, also Hunde der Kategorie 1, 2 und 3 nicht a priori gefährlich sind. Wir würden sogar behaupten, dass die Hunde der sogenannten Rasselisten im großen und ganzen häufig besser erzogen und sozialisiert wurden als Hunde anderer Rassen und Größen. Auch mit den Haltern dieser Hunde - die aus jedem Berufsstand, vom einfachen Arbeiter über den Hochschulprofessor bis zum Industriemanager kommen - haben wir keinerlei Probleme. Es sind Hundehalter wie alle anderen auch - vielfach mit einem höheren Wissensstand über Hunde und deren Wesen / Veranlagung. Deshalb sind wir gegen Rasselisten - die keinerlei Sicherheit für die Bevölkerung bringen. Auch müssen wir uns gegen einen generellen Maulkorbzwang für bisher unauffällige Hunde aussprechen – denn dieser macht die Hunde erst aggressiv. Durch diesen Maulkorbzwang wird ihnen jegliche Kommunikationsmöglichkeit genommen und das geht bei Tieren, die sich durch Gestik und Mimik verständigen auf Dauer nicht gut. Ebenso wird durch den Maulkorbzwang das Hecheln stark behindert, teils sogar unterbunden, was für die Tieren mit erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigung verbunden ist und durchaus bei wärmerer Witterung oder Erkrankung zum Tode führen kann. Dies steht u. E. im krassen Widerspruch zum Tierschutzgesetz. Für den Leinenzwang gilt ähnliches - der Hund ist ein Lauftier - er benötigt die Bewegung. Ist er nicht ausgelastet, wird er irgendwann mal - wenn er von der Leine ist - hinter etwas, jemandem herjagen - wobei dies nichts mit Aggression zu tun haben muß. Auch dies dürfte nicht das sein, was durch die LHV erreicht werden sollte. Ort/Datum Stempel/ Unterschrift