am Baum erschossen! |
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bericht in der heutigen
Bild-Primitiven hat mal wieder dem
Fass den Boden ausgeschlagen.
Da haben doch tatsächlich
Polizeibeamte in Bernau einen von
Passanten bereits an einen Baum gebundenen Hund abgeknallt,
weil sie die Hosen voll hatten.
Solche Hosenscheißer wären früher
an der Front wegen Feigheit
vor dem Feind standrechtlich erschossen werden.
Das Land Brandenburg soll sich
schämen, solche Feiglinge im
Staatsdienst zu beschäftigen.
Einfache Bürger des Landes
fangen mit bloßen Händen einen
Hund ein, und dann kommen schwerbewaffnete Polizisten
und knallen das wehrlose Tier ab!
Das ist erbärmlich!
Auf Ihrer Homepage
steht schwarz auf weiß:
"Nur als letztes Mittel
kommt der Schusswaffengebrauch nach den
Vorschriften des brandenburgischen Polizeigesetzes in
Betracht."
Ich lege hiermit gegen den
schießwütigen Feigling
Dienstaufsichtsbeschwerde
wegen Missachtung der
Vorschriften des brandenburgischen Polizeigesetzes
ein.
Der Effekt von
Dienstaufsichtsbeschwerden tendiert gegen Null.
Ich bin gespannt, welche
Ausreden den Vorgesetzten diesmal einfallen
werden, um diese Schandtat im Nachhinein zu
rechtfertigen.
Ich bitte Sie, dieses
Schreiben an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Hochachtungsvoll
PDir a. D. Dipl.-Ing. B.
Schwab
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