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Anfrage und Antwort an Innenminister der Länder
Jochen W.... M........, 28.11.2000 Kardinal-Wendel-Str. 674 M..... An die Innenminister der Länder Betr.: Ergebnis der Innenministerkonferenz zum Thema gefährliche Hunde mit der bitte um Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem bedauern habe ich das Ergebnis der Konferenz zum Thema gefährliche Hunde bekannt genommen. Wie ich sehe, ignorieren Sie immer noch sämtliche wissenschaftlichen Gutachten welche belegen, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht nach dessen Rassezugehörigkeit bestimmt werden kann. Ich bitte Sie daher inständig, die vorliegenden Gutachten zu diesem Thema bei Ihren Entscheidungen einfließen zu lassen oder Sachverständige zu diesem Thema anzuhören. Daher fordere ich Sie auf, diese unhaltbaren Rassenlisten zurück zu nehmen und den Begriff Kampfhund durch den Begriff gefährlichen Hund zu ersetzen. Ich persönlich finde es ungeheuerlich, daß in einer Verordnung, die in der Bundesrepublik Deutschland erlassen wurde, die Gefährlichkeit bestimmter Rassen ich zitiere- unwiderlegbar vermutet wird, während hingegen für andere Rassen eine Exculpationsmöglichkeit besteht. Außerdem fordere ich Sie auf, sofern der Halter seine Sachkunde nachgewiesen und der Hund den Wesenstest bestanden hat, eine Befreiung von Leinen- und Maulkorbpflicht zu gewähren, um artgerechte Tierhaltung zu ermöglichen. Angemerkt sei hier, daß wissenschaftliche Gutachten belegen, daß Hunde, denen die natürliche Bewegungsmöglichkeit genommen und der Sozialkontakt durch Maulkorb eingeschränkt wird, zu einer gesteigerten Aggressivität neigen. Statistiken zeigen, daß die meisten Unfälle in der eigenen Familie vorkommen. Die bestehende Verordnung würde also die Unfälle mit Hunden weiter erhöhen. Ebenfalls wäre es sinnvoll, einen Sachkundenachweis allen Hundehaltern abzuverlangen, da meine Erfahrung als Besitzer eines Hundes mir gezeigt hat, daß viele Halter erschreckend wenig über die Verhaltens- und Ausdrucksweisen Ihres Hundes wissen und dies bekanntlicherweise die Unfallzahl erhöht. Zudem würde dies dem lt. Tierschutzgesetz geforderten artgerechten Umgang mit Tieren fördern. Auch wird bei dieser Kampfhundediskussion der Schäferhund außen vorgelassen, obwohl die meisten Beißunfälle mit dieser Rasse passieren. Warum? Es müssen Lösungen getroffen werden, die sowohl dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (die nicht nach der Zugehörigkeit einer Rasse bestimmt werden können), als auch dem Tierschutz gerecht werden. Eine Aufzählung von Rassen, die a priori gefährlich sein sollen, ist dabei nicht der richtige Weg und wissenschaftlich unhaltbar. Auch die Ausrottung bestimmter Rassen wird nicht mehr Schutz bieten. Hierzu darf ich auf Frankreich verweisen, wo sogenannten Kampfhunde seit längerem verboten sind. Meines Wissens werden dort bereits andere Hunde, wie z.B. Riesenschnautzer scharf gemacht. Angemerkt sei hier, daß unser Bundespräsident Johannes Rau ein Riesenschnauzer besitzt. Ist dieser jetzt auch ein Kampfhund oder wird er zu einem erklärt? Mit der bitte um Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen |
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19.12.2000- JL/af Gefahrenabwehrverordnung
gefährliche Hunde Sehr geehrter Herr W......., wir bedanken uns für Ihr
Schreiben vom 14.12.2000 und nehmen die Gelegenheit gerne wahr,
Ihnen unsere Auffassung zur neuen Gefahrenabwehrordnung zu erläutern. Die Gefahrenabwehrverordnung
ist auf
der Grundlage
des Beschlusses
der lnnenministerkonferenz vom 05. Mai 2000 erarbeitet worden
und berücksichtigt neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Aufzählung
der drei Hunderassen stützt sich auf ein Gutachten des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie
auf Fachliteratur (etwa Krämer, Kosmos-Hundeführer; Dr. Fleig,
,,Kampfunde 1 und II" und ,,Kampfhunde ... wie sie wirklich
sind!"; Wilcox/Walkowicz, Kynos-Atlas, Hunderassen der Welt;
Pugnetti, Handbuch der Hunderassen; Ulrich Klever, Knaurs Großes
Hundebuch; Hellmuth Wachtel, ,,Hundezucht 2000"; Dr. Helga
Eichelberger in der Broschüre des Verbandes für das Deutsche
Hundewesen e. V. ,,Kampfhunde? Gefährliche Hunde?", 4.
Auflage, 5. 7 und Prof Dr. Unselm, ebenda S.22.) Nach dem vorgenannten Gutachten
tritt die Verhaltensstörung ,,Hypertrophie des
Aggressionsverhaltens" besonders ausgeprägt in Zuchtlinien der
Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Bullterrier auf
Hinsichtlich der Rasse Staffordshire Bullterrier heißt es in der
Fachliteratur, dieser Hund habe lange, wahrscheinlich zu lange in
der ,,Pit" gegen
seinesgleichen
gekämpft, was noch nicht allzu lange her sei. Der Stafford wandle
sich bei der Begegnung mit anderen Hunden - gleich welcher Größe
oder äußeren Gestalt - häufig zur Kampfmaschine, er sei dann tatsächlich
zu allem fähig. Die in der o.g. Verordnung genannten Hunderassen bzw.
Hundetypen sind extrem muskulös und verfügen über eine im Verhältnis
zu ihren (nicht überdurchschnittlich großen) Ausmaßen überproportional
große Kraft, insbesondere über eine. sehr ausgeprägte
Backenmuskulatur. Deshalb werden - soweit ersichtlich - gerade diese
Hunderassen von Personen gehalten, die ihren Hund als Werkzeug
missbrauchen. Demzufolge war es geboten, der oben geschilderten,
gefährlichen Entwicklung durch die Auf-zählung dieser drei Rassen
zu begegnen. Auch wenn Ihre Hunde möglicherweise noch nie
negativ aufgefallen oder sich als in keiner Weise aggressiv erwiesen
haben, haben die Ereignisse der letzten Monate mit zum Teil töd-lichen,
zumindest aber schweren Verletzungen, gezeigt, dass das bisherige
Instrumentarium rechtlicher Regelungen nicht ausreichend war. Wir
haben nunmehr klare und eindeutige Rege-lungen erlassen, die für
alle Kampfhunde und ihre Besitzer gelten. Die Kontrollen durch die
zu-ständigen Behörden sind einfach und effektiv. Ich bin mir
sicher, dass es in Zukunft zu einem wesentlich besseren Schutz vor
gefährlichen Hunden kommt. In Rheinland-Pfalz haften wir in letzter Zeit
mehrere Beißvorfälle mit Staffordshire Bullterriern, die teilweise
zu erheblichen Verletzungen von Menschen geführt und eine
Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich gemacht haben. In Trier
hat beispielsweise ein Staffordshire Bullterrier drei Menschen
gebissen und seine Begutachtung im Tierheim hat zu dem Ergebnis geführt,
dass es sich um ein sehr aggressives Tier handelte. Bei dem Angriff
von zwei Hunden in Hamburg, am 26.06.2000, auf einen 6-jährigen
Jungen war Angaben der Polizei zu Folge der Biss eines Staffordshire
Terriers todesursächlich gewesen. Sicherlich trifft die Einstufung als gefährlicher
Hund nicht in allen Einzelfällen zu. Der Gesetz-geber muss aber
typisierende Regelungen im Rahmen seines gesetzgeberischen
Gestaltungsspielraumes schaffen. Nur dann
steht den Ordnungsbehörden ein handhabbares und effektives
Regelwerk zur Verfügung1 um
einen wirksamen Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung zu ermöglichen. Wir sind den rheinland-pfälzischen
Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet1
alles Mögliche zu tun1
dass niemand von gefährlichen Hunden angegriffen, verletzt oder
sogar getötet wird. Ich denke hier auch ganz besonders an Kinder,
alte und gebrechliche Menschen, die sich eines Angriffes kaum
erwehren können. Vor diesem Hintergrund standen wir vor der Frage
einer Interessenabwägung. Nach ausführlicher Diskussion in unserer
Fraktion haben wir uns deshalb entschieden, mit einem Katalog von Maßnahmen,
die meines Erachtens für den Hundebesitzer zumutbar sind, gegen die
immer größer werdende Anzahl von Vorfällen wirksam vorzugehen.
Sicherlich kosten diese Maßnahmen den Hundebesitzer Geld, Mühe und
Aufwand. Bei Abwägung mit den überwiegenden Interessen der Bevölkerung
an einem wirksamen Schutz vor gefährlichen Hunden müssen diese
aber hingenommen werden. Mit der Ausnahmebestimmung in
§ 5 Abs. 5 der Verordnung wird Fallgestaltungen Rechnung getragen,
in denen eine Befreiung vom Maulkorbzwang nicht zu einer Gefahr für
die öffentliche Sicherheit führt und deshalb kein Grund für
dieses Gebot ersichtlich ist. Dies kann zum Beispiel im Falle eines
an sich gefährlichen Hundes gegeben sein, der krankheitsbedingt
nicht mehr durch Beißen auffällig werden kann. Selbstverständlich verkenne
ich nicht, dass ein genereller Maulkorbzwang Beeinträchtigungen für
Hunde bringt. Am 29.09.2000 entnahm ich einem Artikel in der Mainzer
Allgemeinen Zeitung von Dr. Rolf Spangenberg, wie man Hunde
sachgerecht an das Tragen eines Maulkorbes gewöhnen kann. Ich
empfehle den Artikel Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Karl-Peter Bruch, MdL |