Offener Brief  


 

Fröhliche Weihnacht!

oder-  eine Sicherheit wird uns vorgegaukelt

 

Mit Einführung der Landeshundeverordnung die als verwaltungstechnisches Instrumentarium zur Gefahrenabwehr durch aggressive Hunde eingeführt wurde, kann nach über einem Jahr des in Krafttretens dieser Verordnung als Nonsens eingestuft werden. Auch die Bundeshundeverordnung wird hier keine Klärung bringen.

 

Der Hammer schlecht hin !!!

Am 02.10.2001 war in der Düsseldorfer Express zum Thema „Wesensteste“ folgende Aussage von Leo Bosten Ministerium für Umwelt und Naturschutz NRW nachzulesen Zitat: "Wir haben hier ein Gremium bestehend aus Tierärzten, da kann jeder sein Konzept für Wesensüberprüfung vorstellen." und weiter... " Das sind Tierärzte deren Testverfahren nichts mit Aggressionsverhalten von Hunden zu tun haben."

Wenn dem so ist, dann müssen wir uns Fragen, warum wir hier eine Gefahrenverordnung (LHV-NRW) haben, wenn es nicht darum geht aggressive Tiere zu lokalisieren um die Bevölkerung vor diesen zu schützen.

 - Sind die Hundeprüfungen dann alle für die Katz gewesen?

- Oder wird der Bevölkerung nur eine pseudo Sicherheit vorgegaukelt?

 Diese Aussage von Herrn Bosten dürfte die Erklärung sein das die wenigen Experten für hundliches Verhalten in dieser Republik zum Thema Landeshundeverordnung nie gehört wurden.

 

Hoheitliche Aufgaben an Privatpersonen übertragen!

So wurden zum Beispiel behördliche Aufgaben zur Gefahrenabwehr an private dritte übertragen. Dieses geschieht in dieser Form, dass durch sog. Wesensteste die Gefährlichkeit eines Hundes verbindlich durch Privatpersonen ( Tierärzte, VDH, Hundeschulen usw.) testiert wird. Auf Grund dieses Testates wird eine behördliche Ermittlungsaufgabe auf Privatpersonen übertragen, die eine verbindliche Rechtswirkung für die Handlungsfreiheiten einer Ordnungsbehörde haben. Dieses hat der Verordnungsgeber beim Erlass der Ausführungsbestimmungen zur Landeshundeverordnung in NRW nicht beachtet. Wird hier gegen das GG und den

§ 24 VwVfG verstoßen?

 

Fachkompetenz fehlt

Statt dessen fordert der Verordnungsgeber in NRW das Privatpersonen die sog. Wesensteste bei Hunden durchführen wollen, sich einem veterinärmedizinischen Sachverständigen Gremium zu unterziehen haben. Dabei kann voraus gesetzt werden, dass Veterinäre nicht unbedingt Experten für hundliches Ausdrucksverhalten sind. Durch diese Anweisung wurde ein neues Spielfeld für populistische Self Made Kynologen installiert. Jeder Laienkynologe kann hier, bei der Bewertung seiner Wesensteste, sein unzureichendes ethologisches Wissen einfließen lassen. Dieses ist insbesondere darin begründet, dass die Steuermechanismen hundlichen Verhaltens vom veterinärmedizinischem Sachverständigen Gremium des Ministeriums bei den Personen nicht abgefragt werden die Wesensteste durchführen, oder generell das Wissen hier zu fehlt.

 Bei den sog. Wesenstesten ist gerade die Fachkompetenz für die Steuermechanismen hundliches Verhaltens wichtig, um eine Vergleichsnorm zu haben, gegenüber gestörtem hundlichem Verhalten.

 Auch sollte unbedingt das Wissen für eine systematische Problemanalyse vorhanden sein. Weil dem so nicht ist, laufen immer noch Tiere trotz eines Wesenstestes mit gestörtem Sozialverhalten auf unseren Strassen frei herum, welches sich als inadequates Aggressionsverhalten ausdrücken kann.

 Wo ist hier die erforderlich Fachkompetenz der Prüfer?

Und vor allem- wo findet hier eine wirkungsvolle Gefahrenabwehr statt!

 

Ein Widerspruch in sich

Beim dem Begriff „Wesenstest“ wird es mir ganz übel, soll ich eine lebende Form dahin überprüfen ob sie als Individium existiert? wie es im Duden beschrieben wird. Das kann man doch sehen, hier für wird kein Test benötigt.

Vielmehr geht es bei Hunden um die Überprüfung und Analyse der Sozialen- Prägungsphase die u.a. Hauptursache ist, wie ein Hund sich in seiner unmittelbaren Umwelt sozial verhält. Seine besondere Fähigkeit sich sozial an den Menschen anzupassen wird ihm durch die Gesellschaft jetzt zum Verhängnis. Das der Mensch hier die alleinige Verantwortung trägt wie sich ein Hund sozial entwickelt, (hierbei gilt insbesondere Ausbildungs- und Haltungsbedingungen) wird durch den Verordnungsgeber in keiner Weise Rechnung getragen. Vielmehr wurden die eigenen Unzulänglichkeiten auf bestimmte Rassen Dingfest gemacht. Es gibt keine gefährlichen Rassen! Es gibt nur vereinzelte gefährliche Individuen die durch den Menschen dazu ausgebildet wurden. Hier ist die Schutzhundeausbildung als vordergründig anzusehen, So ist auch die mangelhafte Sozialisierung an den Menschen einer der Gründe warum es zum gestörten Verhalten im Umgang mit dem Menschen kommen kann.

 Medien bestimmen die Politik

Das heutzutage nur telegene Krisen von der Politik wahrgenommen werden zeigt das Beispiel der LHV-NRW. Wie hieraus aus blindem Aktionismus politische Entscheidungen getroffen wurden, die ihre negativen Auswirkungen in Form von Einschränkungen und Behinderungen nicht nur für Hunde, sondern auch für den Menschen haben.

 Ignoranz löst keine Probleme

Für das neue Jahr bleibt nur zu hoffen, dass die politische Ignoranz zu diesen Thema ein Ende finden wird. Das der Widerstand gegenüber Sach- und Fachkompetenz derer im Ministerium tätigen beendet wird. Und diese dazu beitragen werden, dass die besondere Symbiose die der Mensch mit dem Hund eingegangen ist, zu einem vernünftigen Umgang findet. Damit die menschlichen Unzulänglichkeiten nicht nur am Hund festgemacht werden.

 Ich wünsche allen Hundefreunden ein ruhiges und besinnliche Advents und Weihnachtstage

 

Jürgen Arndt

 

 


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