Versicherung

  Marion Bobka
ROLAND Rechtsschutz                                                                                                                                                                         Postfach 28 04 21

13444 Berlin  

                                                                                

                                                     

                                                                                                                                      27. Januar 2001

 

Betr.: Versicherungsschein-Nummer:

         

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bitte um Mitteilung, inwieweit die o.g. Familienrechtsschutzversicherung für unsere Familienhunde eintritt. Ich halte seit mittlerweile 37 Jahren Hunde, die alle so ausgebildet sind (waren), dass die jeweils abgeschlossene Haftpflichtversicherung noch nie in Anspruch genommen werden musste.

Selbstverständlich komme ich auch meiner Steuerpflicht als Hundehalterin nach.

Die z. Z. gehaltenen Hunde sind speziell für den Schulunterricht ausgebildet. Wir ergänzen den Sachkundeunterricht der Grundschulen um den praktischen Teil zum Thema Hund. Ihre Rassen sind momentan auf keiner „Ächtungsliste“ der bundesweiten Hundeverordnungen.

Diese wurden jedoch anhand „unwiderlegbarer Vermutungen“ erstellt, die sich jederzeit ändern können. Da die jetzige Rechtssprechung dazu neigt, subjektive, von Boulevardmedien und Boulevardpolitikern erzeugte Ängste höher zu bewerten, als tatsächliche, belegbare  Gefahr, wüsste ich gerne, ob und in welcher Form ich im Fall einer plötzlichen Betroffenheit mit der Unterstützung Ihres Unternehmens rechnen kann.

 

Hier meine konkreten Fragenbeispiele nach Deckungszusage:

1. Die Rassenliste wird erweitert, so dass auch einer der von mir gehaltenen Hunde nur noch mit Maulkorb zu führen ist. In diesem Fall müsste ich davon ausgehen, dass sich das Wesen des betreffenden Hundes aller Wahrscheinlichkeit nach negativ verändern wird. Somit könnte  ich den zwar ehrenamtlichen aber meiner Meinung nach sehr wichtigen Teil der Aufklärungsarbeit in den Schulen nicht mehr leisten.  

 

2. Der Vermieter fordert mich aufgrund subjektiver Angst eines Mitbe-wohners des Mehrfamilienhauses auf, den betreffenden Hund abzuschaffen und droht, mir andernfalls die Wohnung kündigen. Selbstverständlich sind beide Hunde beim Vermieter angemeldet, schriftlich genehmigt und bieten keinen Anlaß für Beschwerden.

 

3. Angenommen, ich entscheide mich, einen „American Pit Bull Terrier“ (mit Zuchtpapieren aus einem Land, wo diese Rasse anerkannt ist)  in unsere Familie aufzunehmen: In Berlin unterliegt jedoch nur der „Pit Bull“ den besonderen Haltungsbedingungen.

 

Obwohl ich derzeit keinen lt. Berliner Hundeverordnung „gefährlichen Hund“ halte, habe ich die Berechtigung (Sachkundenachweis) dafür bereits erworben.

 

Sollten Sie für die oben genannten Beispiele keine Deckungszusage erteilen können, bitte ich um das Angebot einer speziellen Hunderechtsschutz - Versicherung. Andernfalls werde ich in Erwägung ziehen, den seit ca. 22 Jahren bestehenden Vertrag bei Ihnen zu kündigen.

Unsere Fahrzeuge sind, wie die Hunde, stets nur bei Unternehmen versichert, die keine Rassendiskriminierung unterstützen. Da wir unsere Kinder so erziehen, dass sie für Fremdenhass nicht empfänglich sind, stehen  wir natürlich in der Pflicht, gute Vorbilder zu sein.

 

In Erwartung Ihrer schriftlichen Antwort verbleibe ich

 

mit freundlichen Grüßen   

   

Und hier die Antwort dazu

 

 



           Systran.com

 

 

Zurück

input type=submit value=Translate name=B1> Systran.com

 

 

Zurück

y>