Versicherung |
Marion Bobka |
ROLAND
Rechtsschutz
Postfach 28 04 21
13444 Berlin
27. Januar 2001 Betr.:
Versicherungsschein-Nummer:
Sehr
geehrte Damen und Herren, ich
bitte um Mitteilung, inwieweit die o.g. Familienrechtsschutzversicherung für
unsere Familienhunde eintritt. Ich halte seit mittlerweile 37 Jahren
Hunde, die alle so ausgebildet sind (waren), dass die jeweils
abgeschlossene Haftpflichtversicherung noch nie in Anspruch genommen
werden musste. Selbstverständlich
komme ich auch meiner Steuerpflicht als Hundehalterin nach. Die
z. Z. gehaltenen Hunde sind speziell für den Schulunterricht ausgebildet.
Wir ergänzen den Sachkundeunterricht der Grundschulen um den praktischen
Teil zum Thema Hund. Ihre Rassen sind momentan auf keiner Ächtungsliste
der bundesweiten Hundeverordnungen. Diese
wurden jedoch anhand unwiderlegbarer Vermutungen erstellt, die sich
jederzeit ändern können. Da die jetzige Rechtssprechung dazu neigt,
subjektive, von Boulevardmedien und Boulevardpolitikern erzeugte Ängste höher
zu bewerten, als tatsächliche, belegbare
Gefahr, wüsste ich gerne, ob und in welcher Form ich im Fall einer
plötzlichen Betroffenheit mit der Unterstützung Ihres Unternehmens
rechnen kann. Hier
meine konkreten Fragenbeispiele nach Deckungszusage: 1.
Die Rassenliste wird erweitert, so dass auch einer der von mir gehaltenen
Hunde nur noch mit Maulkorb zu führen ist. In diesem Fall müsste ich
davon ausgehen, dass sich das Wesen des betreffenden Hundes aller
Wahrscheinlichkeit nach negativ verändern wird. Somit könnte
ich den zwar ehrenamtlichen aber meiner Meinung nach sehr wichtigen
Teil der Aufklärungsarbeit in den Schulen nicht mehr leisten.
2.
Der Vermieter fordert mich aufgrund subjektiver Angst eines Mitbe-wohners
des Mehrfamilienhauses auf, den betreffenden Hund abzuschaffen und droht,
mir andernfalls die Wohnung kündigen. Selbstverständlich sind beide
Hunde beim Vermieter angemeldet, schriftlich genehmigt und bieten keinen
Anlaß für Beschwerden. 3.
Angenommen, ich entscheide mich, einen American Pit Bull Terrier
(mit Zuchtpapieren aus einem Land, wo diese Rasse anerkannt ist)
in unsere Familie aufzunehmen: In Berlin unterliegt jedoch nur der
Pit Bull den besonderen Haltungsbedingungen. Obwohl
ich derzeit keinen lt. Berliner Hundeverordnung gefährlichen Hund
halte, habe ich die Berechtigung (Sachkundenachweis) dafür bereits
erworben. Sollten
Sie für die oben genannten Beispiele keine Deckungszusage erteilen können,
bitte ich um das Angebot einer speziellen Hunderechtsschutz - Versicherung.
Andernfalls werde ich in Erwägung ziehen, den seit ca. 22 Jahren
bestehenden Vertrag bei Ihnen zu kündigen. Unsere
Fahrzeuge sind, wie die Hunde, stets nur bei Unternehmen versichert, die
keine Rassendiskriminierung unterstützen. Da wir unsere Kinder so
erziehen, dass sie für Fremdenhass nicht empfänglich sind, stehen
wir natürlich in der Pflicht, gute Vorbilder zu sein. In
Erwartung Ihrer schriftlichen Antwort verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen |
Und hier die Antwort dazu
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