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Leserbrief |
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Sehr
geehrter Herr Bundespräsident, ich
wende mich mit diesem Hilferuf an Sie als den Präsidenten aller
Deutschen und aller Menschen, die in Deutschland leben. Ich wende
mich an Sie auch als an einen Vater, der die Sorgen eines
Familienvaters sicherlich verstehen wird. Und ich wende mich an
Sie als einen Menschen, der durch sein Amt über den deutschen
Rechtsstaat wacht. Ich
weiß zwar, daß Sie in Ihrem Amt keinen Einfluß auf die aktuelle
Politik nehmen können, aber wie Ihre hochgeschätzten Amtsvorgänger
können Sie unser Volk dahin leiten, sich in den notwendigen
Entscheidungen nicht durch sicherlich berechtigte
Emotionen, sondern durch angemessene Sachlichkeit bestimmen zu
lassen. Ein
Aufschrei der Empörung gellte durch das Land, als vor einigen
Wochen bekannt wurde, daß ein als gefährlich amtsbekannter Hund,
Eigentum eines einschlägig vorbestraften Kriminellen, ein sechsjähriges
Kind getötet hatte. Seit Monaten macht eine bundesweit
verbreitete Tageszeitung, die sich für meinungsbildend hält,
Hetzjagd auf große Hunde möglicherweise mit journalistisch
unsauberen Methoden, aber sicherlich nicht ohne Wirkung. Andere Blätter
tun ein Gleiches. Seit
Jahren ist bekannt, daß zwielichtige Menschen Hunde gesetzwidrig
zu Kampfmaschinen abrichten und aufeinander hetzen. Seit
Jahrzehnten lassen sich die Fürsten der Halbwelt durch auf den
Mann geschärfte Hunde abrichten, die nichts weniger sind als der
Freund des Menschen. Seit
Jahrtausenden aber sind Hunde treue Begleiter und dienstbare
Geister des Menschen, unterstützen ihn bei der Jagd und dem
Schutz seiner Herden und sind ebenso die Freunde seiner Kinder.
Dies alles wird nun in Frage gestellt von verantwortungslosen
Journalisten und von Politikern, die wohl mehr an die nächste
Wahl denken als an die Verantwortung für das Land, die nicht
immer populistisch-populäre Maßnahmen erfordert. Und
nun wende ich mich an Sie, Herr Bundespräsident, um Sie zu
bitten, daß Sie gemäß Ihrem Amt zu Verantwortung und Mäßigung
mahnen, wo Zorn, Trauer und Wut Unmäßiges verlangen. Zunächst
muß die Wahrheit gesagt werden, die Wahrheit über gefährliche
Hunde, die Wahrheit auch über den Tod des kleinen Jungen auf dem
Hamburger Schulhof. Von
jeher lebten Menschen und Hunde zusammen. Seit Menschengedenken
lernten Kinder von ihren Eltern, daß Hunde lebendige Wesen sind,
die es zu respektieren gilt, die man nicht an den Ohren zieht und
nicht mit Steinen bewirft. Von jeher gab und gibt es Kinder, die
sich nicht an diese Regeln halten wollen, die Tiere quälen. Von
jeher wehrten sich die Tiere dagegen. Sah man aber früher das
Recht der Tiere, sich gegen ihre Peiniger zur Wehr zu setzen, hat
sich heute vielerorts die Meinung durchgesetzt, ein Hund dürfe
nicht beißen, egal, was man ihm antut. Überhaupt gehöre ein
Hund nicht in die Welt des Menschen, erst recht nicht in die Nähe
von Kindern. Wie
viele dumme Bemerkungen mußte ich mir anhören, als wir unseren
Hund kauften, obwohl wir eine kleine Tochter von damals 13 Monaten
hatten! Dabei war es gerade das Kind gewesen, das unsere
Entscheidung beeinflußt hatte, weil es jedem Hund nachlief! Wie
oft wurde uns nahegelegt, den Hund abzuschaffen, als sich wieder
Nachwuchs ankündigte! Keiner dieser selbsternannten Kinderschützer
sieht aber, mit welcher Liebe beide Kinder an dem Hund hängen und
der Hund an ihnen! Seit
einiger Zeit wird in den Medien verstärkt darauf geachtet, wenn
Menschen gebissen werden. Selten wird nach dem Grund für das Beißen
gefragt, oft handelt es sich gar um Falschmeldungen, wie bei jenem
Jungen, der im Frühjahr angeblich von einem Kampfhund gebissen
wurde. Nach reißerischen Artikeln in allen regionalen und überregionalen
Zeitungen stellte sich heraus, daß der Junge von einem Hund
freudig angesprungen worden war und dabei einen kleinen Kratzer
bekommen hatte. Diese Wahrheit war nicht auf der ersten Seite zu
lesen! Ob Menschen Hunde mißhandeln oder sich schlicht
grundfalsch verhalten wenn der Hund beißt, ist der Hund
schuldig, und die Presse ruft zum Kampf gegen Kampfhunde
auf. Seit
Jahren verbietet das Tierschutzgesetz Qualzucht und Abrichtung auf
Schärfe an lebenden Tieren, erst recht Ausbildung zu aggressivem
Verhalten, das im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit
Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen
oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder seine Haltung
nur unter Bedingungen zuläßt, die bei ihm zu Schmerzen oder
vermeidbaren Leiden oder Schäden führen (§ 3.8a
Tierschutzgesetz). Seit Jahren gelten auch in allen Bundesländern
Vorschriften, die den Haltern als gefährlich aufgefallener Hunde
Beschränkungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit
auferlegen. Diese
Vorschriften werden im Einzelnen unterschiedlich beurteilt; oft
lernte auch der eine vom anderen. Allgemein kann man jedoch davon
ausgehen, daß die geltenden Vorschriften in ihrer Gesamtheit
ausreichten, um die Bevölkerung vor nicht artgerecht gezüchteten,
gehaltenen oder ausgebildeten Hunden, die wegen dieser Mißbräuche
für Menschen gefährlich werden können, zu schützen. Keine
Vorschrift, keine Verordnung und kein Gesetz kann jedoch unumgänglich
sein. Immer gibt es Menschen, die sich über geltendes Recht
hinwegsetzen und dadurch andere Menschen in Gefahr bringen. Das
Flensburger Zentralregister zeigt dies nur zu deutlich. Daher ist
es die Aufgabe des Staates in den verschiedenen Ebenen des föderalen
Systems, die Einhaltung des Rechts zu überwachen. Immer
häufiger zeigen sich jedoch die Behörden überfordert, Gefahren
richtig einzuschätzen. So
konnte dem notorischen Mörder und Triebtäter Dieter Zurwehme die
Tür des Gefängnisses geöffnet werden, und er nutzte die
Gelegenheit zu einer blutigen Deutschlandreise, die einige
Menschen das Leben kostete. So
wurde auch ein Hamburger Krimineller nicht genügend überwacht,
obwohl er mehrfach wegen gefährlicher Kriminalität verurteilt
war, obwohl aktenkundig war, daß er einen gefährlichen Hund
hielt, obwohl aktenkundig war, daß dieser Hund auf Schulhöfen
zu Hundekämpfen eingesetzt wurde, obwohl ihm strenge Auflagen zur
weiteren Haltung seines Hundes gemacht worden waren, obwohl davon
auszugehen war, daß er sich an diese Auflagen nicht mehr halten würde
als an die anderen Regeln und Gesetze, mit denen unser Staat
Leben, Gesundheit und Eigentum seiner Bürger schützen will. Damit
nahm das Unglück seinen Lauf. Ein aktenkundig gefährlicher,
unzurechnungsfähiger Hund, dem sein krimineller Besitzer und
Halter gegen geltendes Recht weder Leine noch Maulkorb oder
sonstige Beißhemmung angelegt hatte, fiel einen sechsjährigen
Jungen an und verletzte ihn tödlich. Wieder
einmal forderte eine amtliche Fehleinschätzung krimineller
Subjekte Menschenleben. Ein
Aufschrei gellte durchs Land, daß die Scheiben zitterten.
Umgehend reagierten die gewählten Vertreter des Volkes. Wurden
aber jetzt die zuständigen Ordnungsbehörden zur Rechenschaft
gezogen, die dem geltenden Recht nicht zur Durchsetzung verholfen
hatten? Wurden die Behörden aufgefordert, ausgesprochene Auflagen
strenger zu kontrollieren? Wurde über Maßnahmen nachgedacht, den
Behörden ihre Arbeit zu erleichtern, etwa durch mehr Personal
oder erweiterte Befugnisse? Nein.
Statt
dessen versucht man, mit Verordnungen, die nicht durchdacht, nicht
sachgerecht und nicht durchführbar sind, den vermuteten Volkszorn
zu besänftigen und gleichzeitig von den offensichtlichen Fehlern
der Behörden abzulenken, die die Tragödie erst möglich machten.
Unbescholtene Bürger müssen nun mit hohem finanziellem Aufwand
nachweisen, daß sie unbescholtene Bürger sind, um möglicherweise
die Erlaubnis zu erhalten, ihren familienfreundlichen Hund
weiter halten zu dürfen. Sind Beamte dieselben, die den
kleinen Volkan nicht schützen konnten! ungnädig, wird der
Hund für seine Unschuld mit dem Tode bestraft. Ähnlich
hysterisch reagierten die Behörden, die Erinnerung daran sei mir
erlaubt, bei der Suche nach dem entsprungenen Mörder Zurwehme.
Bei sachlicher, korrekter Vorgehensweise hätten nicht
Polizeibeamte durch eine verschlossene Tür einen harmlosen
Rentner erschossen, wären nicht eine Reihe von Bürgern
festgenommen worden, bis sich nach Stunden ihre Unschuld
herausstellte. Dabei
werden die aufgescheuchten Minister, Sekretäre und Amtleute noch
weiter aufgehetzt von Journalisten, die ihre Auflagen steigern
wollen und darum, angeführt von einer nach eigener Ansicht
meinungsbildenden Zeitung, zum Kampf gegen die Hunde blasen.
Mancher Hund wird in der Zukunft zum Kampf-Hund werden, aber
nicht, weil er kämpft, sondern weil man um ihn kämpft! Ohne
Sachkenntnis und in sträflicher Mißachtung der geltenden
Rechtsvorschriften und der Vorschläge und Forderungen, die die
Sachkundigsten der Sachkundigen zum Thema in diesem Lande, nämlich
die Tierärzte, bereits seit langem immer wieder veröffentlichten,
erlassen die Landesregierungen durch die zuständigen Ministerien
Verordnungen, die keinen Kriminellen davon abhalten werden, weiter
in krimineller Weise Hunde zu mißbrauchen, die aber vielen
Hundefreunden unnötige Sorge, Kummer und Kosten aufbürden.
Inzwischen erkennen einige Beamte die Fehler und Unzumutbarkeiten
ihrer Verordnung; statt nun jedoch die Konsequenzen zu ziehen und
die verunglückte Rechtsvorschrift schnellstmöglich außer Kraft
zu setzen, wird sie mit allen Mitteln verteidigt. So müssen sich
Nordrhein-Westfalens Bürger anhören, daß eine Verordnung zwar
in vier Tagen (!) erstellt werden kann, aber nur sehr schwer
wieder außer Kraft gesetzt werden könne. Die Verordnung des
Landes Hessen trägt der eigenen Unzulänglichkeit wenigstens
durch moderate Auflagen Rechnung und vor allem durch den Umstand,
daß ihre Gültigkeit auf wenige Jahre begrenzt ist. Im gesamten
restlichen Bundesgebiet gelten diese Verordnungen jedoch
vorbehaltlich ihrer Aufhebung durch vernünftige Minister oder
Richter bis zum Jüngsten Tage. Es
ist unerträglich, daß durch diese Verordnungen in der Zukunft
Tausende Hunde unschuldig hingerichtet werden. Es
ist unerträglich, daß durch diese Verordnungen dumme Menschen
sich ermutigt fühlen, friedliche, oft angeleinte Begleithunde mit
Steinen zu bewerfen oder durch vergiftete oder mit Rasierklingen
oder Glasscherben versetzte Leckerchen qualvoll zu meucheln.
Es
ist unerträglich, daß in einer Zeit, in der das Miteinander und
die Gemeinsamkeit der Menschen und das Zusammenwachsen unseres
Volkes beschworen werden, wegen einer verschwindend geringen Zahl
von Kriminellen ein Riß durch unsere Gesellschaft und durch unser
Volk getrieben wird, indem Hundefreunde und Hundegegner
gegeneinander aufgehetzt werden. Es
ist unerträglich, daß in unserem Land gewählte Abgeordnete
ungestraft und ungemahnt gegen die grundgesetzlich geschützte
Menschenwürde Hundehalter nicht mehr als Menschen ansehen (Wir
müssen vermitteln zwischen den Menschen und den Hundehaltern,
Landtag NRW), daß Beamte, die sich in ihrer Amtsführung
angegriffen fühlen, die mehrere tausend Kritiker vor der Tür
ihres Ministeriums als Neonazis und Kriminelle abtun. Es
ist unerträglich, daß durch diese Verordnungen die
jahrtausendealte Schicksalsgemeinschaft von Mensch und Hund mit
einem Federstrich aufgehoben werden soll. Es ist unerträglich, daß
durch diese Verordnungen (nicht einmal durch ordentliche Gesetze,
was schon schlimm genug wäre!) eines der ältesten
Rechtsprinzipien außer Kraft gesetzt wird, indem nun die
Schuldvermutung bis zur erwiesenen Unschuld gilt. Wird ein Mann
neben der Leiche eines anderen gefunden, das blutige Messer noch
in den Händen, so ist er doch nur ein mutmaßlicher Mörder,
bis ein Gericht ihn des Mordes schuldig gesprochen hat. Ein Hund
aber, der friedlich lebt, ist ein Killerhund, bis sein Herrchen
möglicherweise das Gegenteil hat beweisen können? Das
ist die schlichte Wahrheit, Herr Bundespräsident, und sie ist
furchtbar, sie ist eine Schande für unser Land. Ich weiß wohl,
daß Sie keine Macht in dieser Sache haben, daß Ihnen durch die
Verfassung die Hände gebunden sind. Um nichts weniger appelliere
ich an Sie als Vater und Ehemann, vor allem aber als Gewissen des
Deutschen Volkes, dem Sie in Ihrem Amt Gehör verschaffen werden.
Ich zweifle nicht daran, daß in unserem Land, das sich seit einem
halben Jahrhundert als Hort des Rechts und der Freiheit versteht,
eben dieses Recht und diese Freiheit wieder zu Tage treten werden.
Oft ist gesagt worden, und ich wiederhole diese Worte: wenn
Wahrheit, Recht und Freiheit begraben und verschüttet werden, so
werden sie eine Kraft entwickeln wie eine Explosion, so daß sie,
wenn sie hervortreten, alles mit sich reißen werden. Aber
dieser Brief ist lang, Herr Bundespräsident, und es ist Zeit, zum
Schluß zu kommen. Ich
klage an: die Ordnungsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg,
einen bekanntermaßen gemeingefährlichen Kriminellen und seinen
nicht minder gemeingefährlichen Kriminellen nicht mit der nötigen
Sorgfalt beaufsichtigt zu haben. Ich
klage an: Journalisten in Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen, ihre
Pflicht zu sachlicher und unparteiischer Berichterstattung
verletzt zu haben und in an Demagogie grenzender Weise die Angst
vor Hunden und die Wut auf Hunde in der Bevölkerung geschürt zu
haben. Ich
klage an: Beamte, die gegen die Vernunft und gegen deutliche
Hinweise sachverständiger Personen und Organisationen in sträflicher
Eile Verordnungen erarbeiteten, sich gegen geltendes Recht, gegen
die Umsichtspflicht und die Pflicht der Verhältnismäßigkeit der
Mittel vergangen zu haben, weite Teile der Bevölkerung unnötig
in Angst und Sorge zu stürzen und den Gerichten unnötige
Prozesse und somit dem Staat unnötige Kosten aufzuladen, indem
sie rechtlich unhaltbare Verordnungen erließen und bis heute
erbittert verteidigen, zum Teil mit beleidigenden und unsachlichen
Anwürfen gegen Tausende unbescholtener Bürger. Ich
klage an: Minister in Bund und Ländern, die sich zum Komplizen
machen ließen der reißerischen Presse, aber auch der grundlosen
Hysterie in Teilen des Volkes, indem sie ihre Beamten nicht
amtsgemäß zu Umsicht und Verhältnismäßigkeit anhielten,
sondern im Blick auf Wählerstimmen populistische Verordnungen
erließen. Ich
klage an: alle, die Verordnungen erlassen oder unterstützen,
durch die wesentliche Grundsätze unseres Rechtsstaates
untergraben, aufgehoben und umgekehrt werden, indem beispielsweise
Menschen ohne triftigen Grund auferlegt wird, ihre Unschuld zu
beweisen. Ich
klage an: Parlamentarier, gewählte Abgeordnete in den Parlamenten
des Bundes, der Länder, Kreise und Kommunen, die sich haben wählen
lassen, aber nun nicht bereit sind, den Willen des Volkes, das sie
repräsentieren wollen, zur Kenntnis zu nehmen, Abgeordnete, die
ein einmal gesetztes Programm durchziehen, ohne sich über die
Konsequenzen auch nur die geringsten Gedanken zu machen,
Abgeordnete, die sich mehr ihrer Partei oder ihren persönlichen
Ideen verpflichtet fühlen als dem Versprechen, zum Besten des
Volkes zu handeln. Ich
klage an: alle die Menschen, die vorsätzlich oder nachlässig
dazu beitragen, daß andere Menschen vor Hunden Angst haben: alle
Hundehalter, die ihren Hunden wohl aus Dummheit den
Kontakt zu anderen Hunden verbieten, alle Hundehalter, die sich
ein Vergnügen daraus machen, ihren Hund gefährlich wirken zu
lassen; alle Eltern, die ihren Kindern einreden, Hunde seien gefährlich,
alle Eltern, die ihren Kindern die nötige Ehrfurcht vor Leib und
Leben von Mensch und Tier nicht beibringen; alle Züchter und Händler,
die Hunde und andere Tiere ohne Rücksicht auf deren Bedürfnisse
produzieren, befördern und verschachern. Ich
klage an: uns alle, die wir es zugelassen haben, daß wir in einer
Welt leben, die keine Rücksicht kennt auf Freunde, auf Schwache,
auf Diener, auf Kinder, Alte, Kranke, Tiere und Pflanzen, in
einer Welt, in der nur noch das eigene Vorwärtskommen, die eigene
Verwirklichung und das eigene Wohlergehen von Belang sind, in
einer Welt der menschlichen Kälte, in der man sich einen Dreck
darum schert, ob man vielleicht jemandem wehtut, ob man jemandem
Schaden zufügt. Ich
kenne die Menschen nicht, die ich anklage, ich hege gegen sie
keine Rache und keinen Haß. Sie sind Menschen, die gehandelt
haben, wie es heute üblich ist, nach ihrem eigenen Vorteil und
nicht im Interesse der Allgemeinheit. Vermutlich haben sie nie
etwas anderes gelernt. Indem ich meine Klage gegen sie richte,
versuche ich lediglich, meinen Beitrag zu leisten, damit Wahrheit,
Recht und Freiheit in unserem Land, in unserer Welt bald wieder
ans Licht treten möchten. Viele
meiner Vorwürfe bleiben nicht auf die Frage der Hundeverordnungen
beschränkt. Diese Verordnungen sind nur ein Teil des Unrechts,
das in unserem Land als Recht bezeichnet wird. Um so wichtiger ist
es aber, daß dieses Unrecht nicht hingenommen wird, denn Menschen
können sich mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzen, Tiere
nicht. In
vielen langen Diskussionen im In- und Ausland habe ich unseren
Rechtsstaat als das beste rechtsstaatliche System bezeichnet, das
ich kenne. Die Zweifel werden aber immer größer. Ich
hege eine große Leidenschaft für das Recht, das Recht, das die
Freiheit der Menschen möglich macht, im Namen der Menschlichkeit,
der Liebe! Herr
Bundespräsident, ich grüße Sie in tiefster Achtung.
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