Leserbrief

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

ich wende mich mit diesem Hilferuf an Sie als den Präsidenten aller Deutschen und aller Menschen, die in Deutschland leben. Ich wende mich an Sie auch als an einen Vater, der die Sorgen eines Familienvaters sicherlich verstehen wird. Und ich wende mich an Sie als einen Menschen, der durch sein Amt über den deutschen Rechtsstaat wacht.

Ich weiß zwar, daß Sie in Ihrem Amt keinen Einfluß auf die aktuelle Politik nehmen können, aber wie Ihre hochgeschätzten Amtsvorgänger können Sie unser Volk dahin leiten, sich in den notwendigen Entscheidungen nicht durch – sicherlich berechtigte – Emotionen, sondern durch angemessene Sachlichkeit bestimmen zu lassen.

Ein Aufschrei der Empörung gellte durch das Land, als vor einigen Wochen bekannt wurde, daß ein als gefährlich amtsbekannter Hund, Eigentum eines einschlägig vorbestraften Kriminellen, ein sechsjähriges Kind getötet hatte. Seit Monaten macht eine bundesweit verbreitete Tageszeitung, die sich für meinungsbildend hält, Hetzjagd auf große Hunde – möglicherweise mit journalistisch unsauberen Methoden, aber sicherlich nicht ohne Wirkung. Andere Blätter tun ein Gleiches.

Seit Jahren ist bekannt, daß zwielichtige Menschen Hunde gesetzwidrig zu Kampfmaschinen abrichten und aufeinander hetzen. Seit Jahrzehnten lassen sich die Fürsten der Halbwelt durch auf den Mann geschärfte Hunde abrichten, die nichts weniger sind als der Freund des Menschen.

Seit Jahrtausenden aber sind Hunde treue Begleiter und dienstbare Geister des Menschen, unterstützen ihn bei der Jagd und dem Schutz seiner Herden und sind ebenso die Freunde seiner Kinder. Dies alles wird nun in Frage gestellt von verantwortungslosen Journalisten und von Politikern, die wohl mehr an die nächste Wahl denken als an die Verantwortung für das Land, die nicht immer populistisch-populäre Maßnahmen erfordert.

Und nun wende ich mich an Sie, Herr Bundespräsident, um Sie zu bitten, daß Sie gemäß Ihrem Amt zu Verantwortung und Mäßigung mahnen, wo Zorn, Trauer und Wut Unmäßiges verlangen.

Zunächst muß die Wahrheit gesagt werden, die Wahrheit über gefährliche Hunde, die Wahrheit auch über den Tod des kleinen Jungen auf dem Hamburger Schulhof.

Von jeher lebten Menschen und Hunde zusammen. Seit Menschengedenken lernten Kinder von ihren Eltern, daß Hunde lebendige Wesen sind, die es zu respektieren gilt, die man nicht an den Ohren zieht und nicht mit Steinen bewirft. Von jeher gab und gibt es Kinder, die sich nicht an diese Regeln halten wollen, die Tiere quälen. Von jeher wehrten sich die Tiere dagegen. Sah man aber früher das Recht der Tiere, sich gegen ihre Peiniger zur Wehr zu setzen, hat sich heute vielerorts die Meinung durchgesetzt, ein Hund dürfe nicht beißen, egal, was man ihm antut. Überhaupt gehöre ein Hund nicht in die Welt des Menschen, erst recht nicht in die Nähe von Kindern.

Wie viele dumme Bemerkungen mußte ich mir anhören, als wir unseren Hund kauften, obwohl wir eine kleine Tochter von damals 13 Monaten hatten! Dabei war es gerade das Kind gewesen, das unsere Entscheidung beeinflußt hatte, weil es jedem Hund nachlief! Wie oft wurde uns nahegelegt, den Hund abzuschaffen, als sich wieder Nachwuchs ankündigte! Keiner dieser selbsternannten Kinderschützer sieht aber, mit welcher Liebe beide Kinder an dem Hund hängen und der Hund an ihnen!

Seit einiger Zeit wird in den Medien verstärkt darauf geachtet, wenn Menschen gebissen werden. Selten wird nach dem Grund für das Beißen gefragt, oft handelt es sich gar um Falschmeldungen, wie bei jenem Jungen, der im Frühjahr angeblich von einem Kampfhund gebissen wurde. Nach reißerischen Artikeln in allen regionalen und überregionalen Zeitungen stellte sich heraus, daß der Junge von einem Hund freudig angesprungen worden war und dabei einen kleinen Kratzer bekommen hatte. Diese Wahrheit war nicht auf der ersten Seite zu lesen! Ob Menschen Hunde mißhandeln oder sich schlicht grundfalsch verhalten – wenn der Hund beißt, ist der Hund schuldig, und die Presse ruft zum Kampf gegen “Kampfhunde” auf.

Seit Jahren verbietet das Tierschutzgesetz Qualzucht und Abrichtung auf Schärfe an lebenden Tieren, erst recht Ausbildung zu aggressivem Verhalten, das “im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder seine Haltung nur unter Bedingungen zuläßt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen” (§ 3.8a Tierschutzgesetz). Seit Jahren gelten auch in allen Bundesländern Vorschriften, die den Haltern als gefährlich aufgefallener Hunde Beschränkungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit auferlegen.

Diese Vorschriften werden im Einzelnen unterschiedlich beurteilt; oft lernte auch der eine vom anderen. Allgemein kann man jedoch davon ausgehen, daß die geltenden Vorschriften in ihrer Gesamtheit ausreichten, um die Bevölkerung vor nicht artgerecht gezüchteten, gehaltenen oder ausgebildeten Hunden, die wegen dieser Mißbräuche für Menschen gefährlich werden können, zu schützen.

Keine Vorschrift, keine Verordnung und kein Gesetz kann jedoch unumgänglich sein. Immer gibt es Menschen, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen und dadurch andere Menschen in Gefahr bringen. Das Flensburger Zentralregister zeigt dies nur zu deutlich. Daher ist es die Aufgabe des Staates in den verschiedenen Ebenen des föderalen Systems, die Einhaltung des Rechts zu überwachen.

Immer häufiger zeigen sich jedoch die Behörden überfordert, Gefahren richtig einzuschätzen.

So konnte dem notorischen Mörder und Triebtäter Dieter Zurwehme die Tür des Gefängnisses geöffnet werden, und er nutzte die Gelegenheit zu einer blutigen Deutschlandreise, die einige Menschen das Leben kostete.

So wurde auch ein Hamburger Krimineller nicht genügend überwacht, obwohl er mehrfach wegen gefährlicher Kriminalität verurteilt war, obwohl aktenkundig war, daß er einen gefährlichen Hund hielt, obwohl aktenkundig war, daß dieser Hund auf Schulhöfen zu Hundekämpfen eingesetzt wurde, obwohl ihm strenge Auflagen zur weiteren Haltung seines Hundes gemacht worden waren, obwohl davon auszugehen war, daß er sich an diese Auflagen nicht mehr halten würde als an die anderen Regeln und Gesetze, mit denen unser Staat Leben, Gesundheit und Eigentum seiner Bürger schützen will.

Damit nahm das Unglück seinen Lauf. Ein aktenkundig gefährlicher, unzurechnungsfähiger Hund, dem sein krimineller Besitzer und Halter gegen geltendes Recht weder Leine noch Maulkorb oder sonstige Beißhemmung angelegt hatte, fiel einen sechsjährigen Jungen an und verletzte ihn tödlich.

Wieder einmal forderte eine amtliche Fehleinschätzung krimineller Subjekte Menschenleben.

Ein Aufschrei gellte durchs Land, daß die Scheiben zitterten. Umgehend reagierten die gewählten Vertreter des Volkes.

Wurden aber jetzt die zuständigen Ordnungsbehörden zur Rechenschaft gezogen, die dem geltenden Recht nicht zur Durchsetzung verholfen hatten? Wurden die Behörden aufgefordert, ausgesprochene Auflagen strenger zu kontrollieren? Wurde über Maßnahmen nachgedacht, den Behörden ihre Arbeit zu erleichtern, etwa durch mehr Personal oder erweiterte Befugnisse?

Nein.

Statt dessen versucht man, mit Verordnungen, die nicht durchdacht, nicht sachgerecht und nicht durchführbar sind, den vermuteten Volkszorn zu besänftigen und gleichzeitig von den offensichtlichen Fehlern der Behörden abzulenken, die die Tragödie erst möglich machten. Unbescholtene Bürger müssen nun mit hohem finanziellem Aufwand nachweisen, daß sie unbescholtene Bürger sind, um – möglicherweise – die Erlaubnis zu erhalten, ihren familienfreundlichen Hund weiter halten zu dürfen. Sind Beamte – dieselben, die den kleinen Volkan nicht schützen konnten! – ungnädig, wird der Hund für seine Unschuld mit dem Tode bestraft.

Ähnlich hysterisch reagierten die Behörden, die Erinnerung daran sei mir erlaubt, bei der Suche nach dem entsprungenen Mörder Zurwehme. Bei sachlicher, korrekter Vorgehensweise hätten nicht Polizeibeamte durch eine verschlossene Tür einen harmlosen Rentner erschossen, wären nicht eine Reihe von Bürgern festgenommen worden, bis sich nach Stunden ihre Unschuld herausstellte.

Dabei werden die aufgescheuchten Minister, Sekretäre und Amtleute noch weiter aufgehetzt von Journalisten, die ihre Auflagen steigern wollen und darum, angeführt von einer nach eigener Ansicht meinungsbildenden Zeitung, zum Kampf gegen die Hunde blasen. Mancher Hund wird in der Zukunft zum Kampf-Hund werden, aber nicht, weil er kämpft, sondern weil man um ihn kämpft!

Ohne Sachkenntnis und in sträflicher Mißachtung der geltenden Rechtsvorschriften und der Vorschläge und Forderungen, die die Sachkundigsten der Sachkundigen zum Thema in diesem Lande, nämlich die Tierärzte, bereits seit langem immer wieder veröffentlichten, erlassen die Landesregierungen durch die zuständigen Ministerien Verordnungen, die keinen Kriminellen davon abhalten werden, weiter in krimineller Weise Hunde zu mißbrauchen, die aber vielen Hundefreunden unnötige Sorge, Kummer und Kosten aufbürden. Inzwischen erkennen einige Beamte die Fehler und Unzumutbarkeiten ihrer Verordnung; statt nun jedoch die Konsequenzen zu ziehen und die verunglückte Rechtsvorschrift schnellstmöglich außer Kraft zu setzen, wird sie mit allen Mitteln verteidigt. So müssen sich Nordrhein-Westfalens Bürger anhören, daß eine Verordnung zwar in vier Tagen (!) erstellt werden kann, aber nur sehr schwer wieder außer Kraft gesetzt werden könne. Die Verordnung des Landes Hessen trägt der eigenen Unzulänglichkeit wenigstens durch moderate Auflagen Rechnung und vor allem durch den Umstand, daß ihre Gültigkeit auf wenige Jahre begrenzt ist. Im gesamten restlichen Bundesgebiet gelten diese Verordnungen jedoch – vorbehaltlich ihrer Aufhebung durch vernünftige Minister oder Richter – bis zum Jüngsten Tage.

Es ist unerträglich, daß durch diese Verordnungen in der Zukunft Tausende Hunde unschuldig hingerichtet werden.

Es ist unerträglich, daß durch diese Verordnungen dumme Menschen sich ermutigt fühlen, friedliche, oft angeleinte Begleithunde mit Steinen zu bewerfen oder durch vergiftete oder mit Rasierklingen oder Glasscherben versetzte “Leckerchen” qualvoll zu meucheln.

Es ist unerträglich, daß in einer Zeit, in der das Miteinander und die Gemeinsamkeit der Menschen und das Zusammenwachsen unseres Volkes beschworen werden, wegen einer verschwindend geringen Zahl von Kriminellen ein Riß durch unsere Gesellschaft und durch unser Volk getrieben wird, indem Hundefreunde und Hundegegner gegeneinander aufgehetzt werden.

Es ist unerträglich, daß in unserem Land gewählte Abgeordnete ungestraft und ungemahnt gegen die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde Hundehalter nicht mehr als Menschen ansehen (“Wir müssen vermitteln zwischen den Menschen und den Hundehaltern”, Landtag NRW), daß Beamte, die sich in ihrer Amtsführung angegriffen fühlen, die mehrere tausend Kritiker vor der Tür ihres Ministeriums als Neonazis und Kriminelle abtun.

Es ist unerträglich, daß durch diese Verordnungen die jahrtausendealte Schicksalsgemeinschaft von Mensch und Hund mit einem Federstrich aufgehoben werden soll. Es ist unerträglich, daß durch diese Verordnungen (nicht einmal durch ordentliche Gesetze, was schon schlimm genug wäre!) eines der ältesten Rechtsprinzipien außer Kraft gesetzt wird, indem nun die Schuldvermutung bis zur erwiesenen Unschuld gilt. Wird ein Mann neben der Leiche eines anderen gefunden, das blutige Messer noch in den Händen, so ist er doch nur ein “mutmaßlicher” Mörder, bis ein Gericht ihn des Mordes schuldig gesprochen hat. Ein Hund aber, der friedlich lebt, ist ein Killerhund, bis sein Herr­chen möglicherweise das Gegenteil hat beweisen können?

Das ist die schlichte Wahrheit, Herr Bundespräsident, und sie ist furchtbar, sie ist eine Schande für unser Land. Ich weiß wohl, daß Sie keine Macht in dieser Sache haben, daß Ihnen durch die Verfassung die Hände gebunden sind. Um nichts weniger appelliere ich an Sie als Vater und Ehemann, vor allem aber als Gewissen des Deutschen Volkes, dem Sie in Ihrem Amt Gehör verschaffen werden. Ich zweifle nicht daran, daß in unserem Land, das sich seit einem halben Jahrhundert als Hort des Rechts und der Freiheit versteht, eben dieses Recht und diese Freiheit wieder zu Tage treten werden. Oft ist gesagt worden, und ich wiederhole diese Worte: wenn Wahrheit, Recht und Freiheit begraben und verschüttet werden, so werden sie eine Kraft entwickeln wie eine Explosion, so daß sie, wenn sie hervortreten, alles mit sich reißen werden.

Aber dieser Brief ist lang, Herr Bundespräsident, und es ist Zeit, zum Schluß zu kommen.

Ich klage an: die Ordnungsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg, einen bekanntermaßen gemeingefährlichen Kriminellen und seinen nicht minder gemeingefährlichen Kriminellen nicht mit der nötigen Sorgfalt beaufsichtigt zu haben.

Ich klage an: Journalisten in Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen, ihre Pflicht zu sachlicher und unparteiischer Berichterstattung verletzt zu haben und in an Demagogie grenzender Weise die Angst vor Hunden und die Wut auf Hunde in der Bevölkerung geschürt zu haben.

Ich klage an: Beamte, die gegen die Vernunft und gegen deutliche Hinweise sachverständiger Personen und Organisationen in sträflicher Eile Verordnungen erarbeiteten, sich gegen geltendes Recht, gegen die Umsichtspflicht und die Pflicht der Verhältnismäßigkeit der Mittel vergangen zu haben, weite Teile der Bevölkerung unnötig in Angst und Sorge zu stürzen und den Gerichten unnötige Prozesse und somit dem Staat unnötige Kosten aufzuladen, indem sie rechtlich unhaltbare Verordnungen erließen und bis heute erbittert verteidigen, zum Teil mit beleidigenden und unsachlichen Anwürfen gegen Tausende unbescholtener Bürger.

Ich klage an: Minister in Bund und Ländern, die sich zum Komplizen machen ließen der reißerischen Presse, aber auch der grundlosen Hysterie in Teilen des Volkes, indem sie ihre Beamten nicht amtsgemäß zu Umsicht und Verhältnismäßigkeit anhielten, sondern im Blick auf Wählerstimmen populistische Verordnungen erließen.

Ich klage an: alle, die Verordnungen erlassen oder unterstützen, durch die wesentliche Grundsätze unseres Rechtsstaates untergraben, aufgehoben und umgekehrt werden, indem beispielsweise Menschen ohne triftigen Grund auferlegt wird, ihre Unschuld zu beweisen.

Ich klage an: Parlamentarier, gewählte Abgeordnete in den Parlamenten des Bundes, der Länder, Kreise und Kommunen, die sich haben wählen lassen, aber nun nicht bereit sind, den Willen des Volkes, das sie repräsentieren wollen, zur Kenntnis zu nehmen, Abgeordnete, die ein einmal gesetztes Programm durchziehen, ohne sich über die Konsequenzen auch nur die geringsten Gedanken zu machen, Abgeordnete, die sich mehr ihrer Partei oder ihren persönlichen Ideen verpflichtet fühlen als dem Versprechen, zum Besten des Volkes zu handeln.

Ich klage an: alle die Menschen, die vorsätzlich oder nachlässig dazu beitragen, daß andere Menschen vor Hunden Angst haben: alle Hundehalter, die ihren Hunden – wohl aus Dummheit – den Kontakt zu anderen Hunden verbieten, alle Hundehalter, die sich ein Vergnügen daraus machen, ihren Hund gefährlich wirken zu lassen; alle Eltern, die ihren Kindern einreden, Hunde seien gefährlich, alle Eltern, die ihren Kindern die nötige Ehrfurcht vor Leib und Leben von Mensch und Tier nicht beibringen; alle Züchter und Händler, die Hunde und andere Tiere ohne Rücksicht auf deren Bedürfnisse produzieren, befördern und verschachern.

Ich klage an: uns alle, die wir es zugelassen haben, daß wir in einer Welt leben, die keine Rücksicht kennt auf Freunde, auf Schwache, auf “Diener”, auf Kinder, Alte, Kranke, Tiere und Pflanzen, in einer Welt, in der nur noch das eigene Vorwärtskommen, die eigene Verwirklichung und das eigene Wohlergehen von Belang sind, in einer Welt der menschlichen Kälte, in der man sich einen Dreck darum schert, ob man vielleicht jemandem wehtut, ob man jemandem Schaden zufügt.

Ich kenne die Menschen nicht, die ich anklage, ich hege gegen sie keine Rache und keinen Haß. Sie sind Menschen, die gehandelt haben, wie es heute üblich ist, nach ihrem eigenen Vorteil und nicht im Interesse der Allgemeinheit. Vermutlich haben sie nie etwas anderes gelernt. Indem ich meine Klage gegen sie richte, versuche ich lediglich, meinen Beitrag zu leisten, damit Wahrheit, Recht und Freiheit in unserem Land, in unserer Welt bald wieder ans Licht treten möchten.

Viele meiner Vorwürfe bleiben nicht auf die Frage der Hundeverordnungen beschränkt. Diese Verordnungen sind nur ein Teil des Unrechts, das in unserem Land als Recht bezeichnet wird. Um so wichtiger ist es aber, daß dieses Unrecht nicht hingenommen wird, denn Menschen können sich mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzen, Tiere nicht.

In vielen langen Diskussionen im In- und Ausland habe ich unseren Rechtsstaat als das beste rechtsstaatliche System bezeichnet, das ich kenne. Die Zweifel werden aber immer größer.

Ich hege eine große Leidenschaft für das Recht, das Recht, das die Freiheit der Menschen möglich macht, im Namen der Menschlichkeit, der Liebe!

Herr Bundespräsident, ich grüße Sie in tiefster Achtung.

 

 

 



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