Tierärztliche Klinik für kleine Haustiere
Rahlstedter Straße 156 22143 Hamburg-Rahlstedt
Tel. 040/ 677 21 44 Fax 040/ 677 37 98
www.Tierklinik-HH-Rahlstedt.de
An die Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Geschäftsführer des Hamburger Tierschutzvereins hat mich in den letzten
Jahren mehrfach gebeten, Hunde, die sich im Tierheim befinden, einzuschläfern.
Seine Begründung: "diese Tiere seien psychisch krank und nicht vermittelbar"
und:
"Im Tierheim könne er das nicht machen, denn es gäbe unendliche Palaver und die
Tierärzte im Tierheim würden so etwas nicht mitmachen."
Grundsätzlich hörte sich das glaubhaft an, zumal er versicherte, dass die Tiere
den "Wesenstest" auch nicht bestanden hätten.
Aus der Sicht der Tiermedizin und unter Anwendung des Tierschutzgesetzes gibt
es nur einen Grund ein Tier einzuschläfern, wenn er vernünftig ist.
Jeder Tierarzt kommt immer wieder in die Verlegenheit, einen Hund einschläfern
zu müssen, der z.B. Familienmitglieder beißt und verletzt und wenn die Familie
deshalb in Angst leben muss.
In der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft kann und muss ein Hund
eingeschläfert werden, der eine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt oder
in aussichtloser Käfighaltung in einem Tierheim vor sich hindämmert. Denn das
Tierschutzgesetz verlangt eine artgerechte Haltung.
Wenn Herr Poggendorf mich anrief und mich bat, für den Hamburger
Tierschutzverein einen Hund einzuschläfern, habe ich ihm stets gesagt, dass ich
ihm vertraue und der Auffassung bin, dass aussichtlose Fälle in den Himmel
gehören.
Jedes mal habe ich auch die Tierpfleger des HTV gefragt, ob es sich wirklich um
einen aussichtloser Fall handelte, was sie stets bejaht haben.
Immer wurden Tötungsanordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg vorgelegt.
Unter Bezugnahme auf die Erklärungen von Frau Feddersen-Petersen ist mir heute
bewusst, dass Herr Poggendorf mich getäuscht hat.
Zu keiner Zeit war er berechtigt, Tiere , die dem Tierheim anvertraut waren,
in Eigenverantwortung einschläfern zu lassen.
Der zusammen mit Frau Feddersen-Petersen entwickelte Tierheimtest ist lt.
Aussagen von Frau Feddersen Petersen unwissenschaftlich.
Dies ist Herrn Poggendorf bekannt, dennoch hat er es gewagt, betrügerisch unter
Darlegung falscher Tatsachen mich zu veranlassen, Hunde für das Tierheim
einzuschläfern.
Festzustellen ist, dass Herr Poggendorf mir kürzlich androhte: "er könne
mich fertigmachen"
Ich sehe in den Fällen Sugar und Chico , unter Berücksichtigung der
Ausführungen von Frau Feddersen-Petersen, die mir erst kürzlich bekannt wurden,
in der Androhung eines persönlichen Rachefeldzuges, der eidesstattlichen
Erklärung über die Knüppel-Aktion am Hundekäfig unter Bezugnahme auf die Datei
"Poggendorfgate" und unter Bezugnahme auf die Aussagen des xxxxxxxx xxxxxxxxx strafrechtlich relevantes Vorgehen des derzeitigen Tierheimchefs und
den weiteren Straftatbestand des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz.
Der Beschuldigte hat weder eine ausreichende Schulbildung noch eine
ausreichende Ausbildung, um Tiere, die dem Tierheim unter den Gesichtspunkten
des Tierschutzes anvertraut werden, einschläfern zu lassen.
Ich erstatte deshalb Anzeige gegen Wolfgang Poggendorf aus allen rechtlichen
Gründen und stelle Strafantrag.
Hamburg, den 17.8.05
Dirk Schrader
-Tierarzt-
Anlagen:
Eidesstatl. Versicherung
Poggendorfgate
Aussagen von xxxx xxxxx
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