- Leserbrief - Ch.Daum |
Gabi
und Frank Pallak
51381 Leverkusen |
Herrn Christoph
Daum Bismarkstr.
122-124 51373
Leverkusen Zu : Umkehr der Beweislast Sehr
geehrter Herr Daum, sicherlich
werden Sie sich fragen, warum wir uns, als Mitglieder von 2
Tierschutzvereinen, an
Sie wenden. Hintergrund
und Verknüpfungspunkt sind die seit dem 06.07.2000 geltenden,
sehr unterschiedlichen Landeshundeverordnungen, deren Auslegungen
und, das ist die Gemeinsamkeit zwischen Ihrem und unserem Problem,
die Umkehr der Beweislast. Wie
Sie richtigerweise in Ihrem Statement ausgeführt haben, ist
geltendes Recht in Deutschland
immer noch, daß ein
Schuldbeweis von demjenigen anzutreten ist, der eine Schuldbehauptung
aufstellt. Die
Umkehr der Beweislast
eröffnet dem Denunziantentum und der üblen Nachrede Tür
und Tor. Bei
Hundehaltern ist jetzt durch den Gesetzgeber geplant, die Umkehr der
Beweislast
gesetzlich
zu verbriefen : - Bundesbürger, die im Besitz eines als ( willkürlich ) gefährlich
eingestuften Hundes ( Rasselisten ) sind, müssen mit einem mehr
als fragwürdig geltenden Wesenstest( keine einheitlichen Tests
! ) nachweisen, daß ihr,bis dato meist nie auffällig gewordener
Vierbeiner nicht gefährlich ist. Auch die bloße Behauptung
eines netten Nachbarn , daß der Hund (unabhängig von
Rasseliste und LHVO ) gefährlich sei, soll dann ausreichen, vom Hundehalter den Negativtest behördlich fordern zu können. -
Hundehalter, denen der Besitz eines gefährlichen
Hundes nachgesagt wird, sollen sich in Zukunft gefallen lassen müssen, daß
sich Behörden und Polizei ohne
vorherige Ankündigung und/oder richterlicher
Anordnung Zutritt zu Privaträumen verschaffen dürfen .( Artikel
13 des Grundgesetzes (
Immunität des eigenen Wohnraumes ) soll im Zuge der LHVO
eingeschränkt werden ) -
Die Tilgung von Eintragungen im Zentralregister soll für
Hundehalter und die, die es werden wollen , ausgesetzt werden. D.h. , daß bei Hundehaltern der Zugriff auf Daten im
Zentralregister für jede behördliche Anfrage frei zugänglich und verwertbar
sein soll, auch die Daten, die nach ( noch ) geltendem Recht bisher nur für oberste
Richter zugänglich sind -
In einigen Kommunen sollen Halter bestimmter Rassen bereits
jetzt erkennungsdienstlich erfaßt worden sein. Sie,
Herr Daum dürften in jüngster Vergangenheit am eigenen Leib
erfahren haben, was es heißt, in die Tretmühle der Dennunzianten
und Boulevardpresse zu gelangen. Sie
sagen selbst, und mit Ihnen Frau Däubler-Gmelin , Herr Calmund
und sicherlich noch viele, viele andere, daß es nicht sein kann,
daß jemand, der beschuldigt wird, seine Unschuld beweisen muß. Wir
als normale Bürger mit der Erfahrung des Tierschutzes haben
aber Angst, daß die Einschnitte in die Grundrechte für
Hundehalter bald auch für alle anderen Bundesbürger gelten können. Es
ist nur noch ein kleiner Schritt bis dahin ! Sie
sehen, wie eng unser Problem mit Ihrem Problem verbunden ist und würden
Sie bitten, sich
wenige Minuten Zeit zu nehmen, um über diese Parallelität
nachzudenken. Gerne
würden wir Ihnen noch weitere Infos zukommen lassen und uns mit
Ihnen hierüber unterhalten . Das
Thema Umkehr der Beweislast
geht inzwischen jeden an ! Mit
freundlichem Gruß
Kopien
dieses Briefes gehen an : Herrn
Reiner Calmund ,Geschäftsführer Bayer 04 Leverkusen
Frau
Prof. Dr. Herta Däubler- Gmelin, Justizministerin |
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