- Leserbrief - Ch.Daum

Gabi und Frank Pallak  

51381 Leverkusen

                    

Herrn

Christoph Daum

Bismarkstr. 122-124

51373 Leverkusen

 

Zu : Umkehr der Beweislast

 

Sehr geehrter Herr Daum,

 sicherlich werden Sie sich fragen, warum wir uns, als Mitglieder von 2 Tierschutzvereinen,  an Sie wenden.

Hintergrund und Verknüpfungspunkt sind die seit dem 06.07.2000 geltenden, sehr unterschiedlichen Landeshundeverordnungen, deren Auslegungen und, das ist die Gemeinsamkeit zwischen Ihrem und unserem Problem, die Umkehr der Beweislast.

 

Wie Sie richtigerweise in Ihrem Statement ausgeführt haben, ist geltendes Recht in Deutschland immer noch, daß ein Schuldbeweis von demjenigen anzutreten ist, der eine Schuldbehauptung aufstellt.

Die Umkehr der Beweislast eröffnet dem Denunziantentum und der üblen Nachrede Tür und Tor.

 Bei Hundehaltern ist jetzt durch den Gesetzgeber geplant, die Umkehr der Beweislast gesetzlich zu verbriefen :

 

-     Bundesbürger, die im Besitz eines als ( willkürlich ) gefährlich eingestuften Hundes ( Rasselisten ) sind, müssen mit einem mehr als fragwürdig geltenden „Wesenstest“( keine einheitlichen Tests ! ) nachweisen, daß ihr,bis dato meist nie auffällig gewordener Vierbeiner nicht gefährlich ist.

Auch die bloße Behauptung eines netten Nachbarn , daß der Hund (unabhängig von Rasseliste und LHVO ) gefährlich sei, soll dann ausreichen, vom Hundehalter den Negativtest behördlich fordern zu können.

-     Hundehalter, denen der Besitz eines „gefährlichen“ Hundes nachgesagt wird, sollen sich in Zukunft gefallen lassen müssen, daß sich Behörden und Polizei ohne vorherige Ankündigung und/oder richterlicher Anordnung Zutritt zu Privaträumen verschaffen dürfen .( Artikel 13 des Grundgesetzes ( Immunität des eigenen Wohnraumes ) soll im Zuge der LHVO eingeschränkt werden )

-     Die Tilgung von Eintragungen im Zentralregister soll für Hundehalter und die, die es werden wollen , ausgesetzt werden.

D.h. , daß bei Hundehaltern der Zugriff auf Daten im Zentralregister für jede behördliche Anfrage frei zugänglich und verwertbar sein soll, auch die Daten, die  nach ( noch ) geltendem Recht bisher nur für oberste Richter zugänglich sind 

 -    In einigen Kommunen sollen Halter bestimmter Rassen bereits jetzt  erkennungsdienstlich erfaßt worden sein.

 

Sie, Herr Daum dürften in jüngster Vergangenheit am eigenen Leib erfahren haben, was es heißt, in die Tretmühle der Dennunzianten und Boulevardpresse zu gelangen.

Sie sagen selbst, und mit Ihnen Frau Däubler-Gmelin , Herr Calmund und sicherlich noch viele, viele andere, daß es nicht sein kann, daß jemand, der beschuldigt wird, seine Unschuld beweisen muß.

Wir als „normale Bürger“ mit der Erfahrung des Tierschutzes haben aber Angst, daß die Einschnitte in die Grundrechte für Hundehalter bald auch für alle anderen Bundesbürger gelten können.

Es ist nur noch ein kleiner Schritt bis dahin !

Sie sehen, wie eng unser Problem mit Ihrem Problem verbunden ist und würden Sie bitten, sich wenige Minuten Zeit zu nehmen, um über diese Parallelität nachzudenken.

Gerne würden wir Ihnen noch weitere Infos zukommen lassen und uns mit Ihnen hierüber unterhalten .

Das Thema Umkehr der Beweislast geht inzwischen jeden an !

 

Mit freundlichem Gruß

  Gabi Pallak                              Frank Pallak

 

Kopien dieses Briefes gehen an :

Herrn  Reiner Calmund ,Geschäftsführer Bayer 04 Leverkusen 

Frau Prof. Dr. Herta Däubler- Gmelin, Justizministerin

 



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