- Leserbrief

Klaus A r e ns

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                                                                                                                              30.10.2000

 

Offener Brief an die FDP  Bundestagsfraktion

 

 

Betr.  Antrag der FDP zur Bundestagsdebatte am 08.11.2000

          Drucksache 14 / 3785   -   Wirksamer Schutz der Bevölkerung vor Kampfhunden

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Verwunderung habe ich die hoffentlich unrichtige Nachricht vernommen, die FDP beabsichtige, ihren Antrag vom 05.07 2000 zum Thema „Kampfhunde“ am 08.11.2000 unverändert einzubringen. Nicht näher definierte „Kampfhunde“ sollen hiernach dem Waffengesetz unterstellt werden.

  Bei der chaotischen Unsicherheit in der Definition „gefährlicher Hunderassen“ – meines Wissens

bundesweit 49, allein in NRW 42, zusätzlich ihre Mischlinge – würde dieses Vorhaben sicher nicht zu einer Klärung der Begriffe beitragen. Sollten damit Hunde gemeint sein, welche mit oder ohne Aufsicht von Zucht- oder Sportverbänden zum Angriff auf Menschen oder andere Tiere ausgebildet wurden, wäre die Absicht zu unterstützen. Hundekämpfe im kriminellen Milieu bleiben leider auch heute noch immer für teilnehmende Halter und Veranstalter weitgehend straffrei!

Ich erwarte daher eine eindeutige Stellungnahme, dass die FDP sich von den pauschalen Rasselisten ausdrücklich distanziert und nicht ihrem eigenen 10 Punkte Programm widerspricht.

  Zum Angriff auf Mensch oder Tier ausgebildete Hunde sind für die beiden Todesfälle in diesem Jahr verantwortlich. Wenn vom Schutz der Bevölkerung vor Gefahren geredet wird, sollte man dieser Zahl allerdings gegenüberstellen, dass laut Statistik in unserem Land leider auch alle 28 Stunden ein Kind im Strassenverkehr stirbt. Dies mag die „Dringlichkeit“ des Antrags beleuchten. Wie die Analyse der  schrecklichen Todesfälle zeigt, fehlt es an effektiver Ausschöpfung längst bestehender Möglichkeiten und nicht etwa an neuen Gesetze und Verordnungen. Diese verstossen aber teilweise gravierend gegen Verfassung und übergeordnetes Recht, verletzen bürgerliche Grundrechte oder rütteln sogar mit provozierenden Leerphrasen wie „Umkehr der Beweislast“ an den Grundfesten unseres gesamten Rechtssystems. Dadurch wächst im In- und Ausland der Eindruck, die Politik wolle vom Versagen der Ordnungsmacht durch Diskriminierung einer Minderheit völlig unauffälliger Hunde und ihrer Halter ablenken. Das Ansehen unseres Staates wird hierdurch geschädigt. Entsprechende Artikel aus der internationalen – seriösen oder Boulevard - Presse werden Ihnen auf Anforderung gern zugestellt.

  Die Freien Demokraten haben sich durch ihren Einsatz für praktikable, verfassungskonforme und emotionsfreie Lösungen gegen den populistischen Verordnungswahn anderer Parteien besonders

in NRW und Hessen bundesweit Dank, Sympathie und Wählerpotential bei Millionen unbescholtener 

Hundehalter erworben. Längst stehen nicht mehr allein Hunde, sondern bürgerliche Grundrechte zur Diskussion, für deren Erhalt betroffene Hundehalter jetzt Seite an Seite mit den Liberalen kämpfen. 

Wenn die Bundestagsfraktion der FDP nun mit ihrem Antrag entgegen allen freidemokratischen Traditionen diesen Weg verlassen und alle bisher erreichten Erfolge aufgeben sollte, wäre ich als

jahrzehntelanger treuer Stammwähler einer in meiner Idealvorstellung liberalen Partei tief enttäuscht. Zahlreiche Mitstreiter und ich müssten unsere Absicht, aus Anerkennung des gemeinsamen Weges in den letzten Monaten in die FDP einzutreten, unter diesen Gesichtspunkten sehr kritisch überdenken.

 

Mit (noch immer) freundlichen Grüssen

 

Klaus Arens

 



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