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Hundesteuer |
Heidrun Schultz An der Waldquelle 20 16278 Stolpe/O 6.März 2004 Stadt Angermünde -Der Bürgermeister - Markt 24 16278 Angermünde Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid vom 2.März 2004 Kassenzeichen:61/00202326/002-003 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, gegen den o.g. Steuerbescheid erhebe ich Widerspruch, da ich nicht mehr bereit bin, diese unzeitgemäße, unsoziale, verfassungs- und sittenwidrige "Luxussteuer" zu zahlen. Im 19.Jahrhundert sind in den verschiedenen deutschen Staaten vor der Gründung des Deutschen Reiches Hundeabgaben auf Länderebene entweder aus polizeilichen Gründen – oder wie in Preußen – als Luxussteuer eingeführt worden. In der Weimarer Republik wurde die Hundesteuer den Gemeinden als örtliche Abgabe zuerkannt. Diese Form der Besteuerung hat auch das Grundgesetz aus dem Jahr 1949 übernommen. Seit 1968 - dem Jahr der allgemeinen Finanzreform – ist die Hundesteuer eine Verbrauchs- und Aufwandsteuer. Besteuert wird die Hundehaltung. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung besteuert wird. Also, wer einen Hund hält, besitzt eine gewisse „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit “,die eben besteuert werden muß. Das muß man einer Rentnerin, die sich gegen ihre Einsamkeit einen Hund aus dem Tierheim holt, erst einmal plausibel machen. Sie bezahlt dann übrigens dieselbe Steuer wie ein Großverdiener für seinen Rassehund. In ganz Europa gibt es die Hundesteuer sonst nur noch in Österreich, in Norwegen, in der Schweiz und in der Niederlande. Alle anderen Länder haben sie längst abgeschafft, weil sie nämlich sittenwidrig ist. Hundehalter bluten zu lassen für steuer-politische und kommunalfinanzielle Interessen der öffentlichen Kassen, nur weil sie ein Herz für Hunde haben, ist zutiefst ungerecht und unsozial – aber auch beschämend für die Politiker und für Deutschland. Und was soll das Totschlagargument „Hundedreck auf den Gehwegen “?Das ist ein ordnungsbehördliches Problem. Hier sollten die Ordnungshüter tätig werden und die Übeltäter zur Kasse bitten statt an einer kollektiven Scheiß – Straf – Steuer festhalten!! Nun heißt es ja immer, daß man mit der Hundesteuer den Hundebestand begrenzen will.
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