- Leserbrief

Büro des Herrn

Innenminister Volker Bouffier

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Aktenzeichen III A3 – 821 -

minister@hmdi.hessen.de

 

Sehr geehrter Herr Scherer,

 ich beziehe mich auf Ihr unter o.g. Aktenzeichen geführtes Antwortschreiben von Ende November auf mein Schreiben vom August, welches sich NICHT auf die Problematik des Haltens und Führens gefährlicher Hunde bezog, sondern vielmehr auf die Reduzierung der Kategorie 1 Rassen von vier auf nunmehr drei in der neuen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen gefährlicher Hunde vom 15. August 2000 (GVBl. I S. 411), die am 26. August 2000 in Kraft trat. Mein diesbezügliches Schreiben war ein Appell für eine weitere Überarbeitung der Verordnung nun doch wenigstens auch den Staffordshire Bullterrier noch von der Liste der Kategorie 1 Hunde zu entfernen, wenn Sie schon nicht diese ganze Kategorielist abschaffen können.


Ihre Behauptung, dass mein Schreiben und meine darin zum Ausdruck gebrachte Auffassung zur Problematik des Haltens und Führens gefährlicher Hunde in Ihrem Ministerium mit Interesse zur Kenntnis genommen wurde bezeichne ich insofern und vor allem nach dem lesen Ihres Antwortschreibens als totalen Unsinn, und ich muß vielmehr annehmen, dass mein vorgenanntes Schreiben in Ihrem Ministerium überhaupt nicht gelesen wurde.

 

 Bitte beantworten Sie deshalb mein folgendes Schreiben nur dann, wenn Sie wirklich der Meinung sind auf die einzelnen Punkte meines Schreibens sachlich eingehen zu können. Bitte beleidigen Sie nicht meine Intelligenz und schicken Sie mir noch ein weiteres dieser allgemein passenden, politisch korrekten und vor allem inhaltlich nichts sagenden Schreiben, die „im Auftrag“ von einem Herrn Sowieso oder einer Frau Soundnoch unterzeichnet werden, weil der Herr Minister keine Zeit hat sich um die Stellungnahmen der Bürger zu dem von ihm verzapften Unsinn zu kümmern.

 

Das hat ich alles schon.

 

Und wenn Sie mein Schreiben beantworten wollen, dann versuchen Sie doch das innerhalb von drei Wochen und nicht drei Monaten zu bewerkstelligen.

 

Bitte seien Sie sich des weiteren bewusst, dass welche Antwort auch immer ich auf dieses Schreiben erhalten werde, und wie so schön gesagt, keine Antwort ist auch eine Antwort, dieselbe von mir veröffentlicht werden wird.

Nun zu den Punkten auf die ich Sie bitten möchte wenn Ihnen möglich eine Stellungnahme Ihres Ministeriums zu übermitteln.

 

1)      Sie führten in Ihrem s.g. Antwortschreiben aus: (Text) „.....die neue Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen gefährlicher Hunde vom 15. August 2000 (GVBl. I S. 411), die am 26. August 2000 in Kraft trat. Mit ihr traten die Hundeverordnung vom 15. August 1997 und die Kampfhundeverordnung vom 5. Juli 2000 außer Kraft. Nach der Verordnung vom 15. August 2000 werden nunmehr drei Kategorien von gefährlichen Hunden unterschieden. Lediglich für drei Hunderassen bzw. –gruppen (American Pitbull Terrier oder Pitbull Terrier, American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier) wird die Gefährlichkeit stets vermutet. Bei zwölf anderen Hunderassen kann durch eine Wesensprüfung die Gefährlichkeit widerlegt werden. Schließlich kann es daneben aber noch andere gefährliche Hunde – unabhängig von der Rasse – geben, die von den Behörden aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden können.“

 

 

Teilen Sie mir bitte mit aufgrund welcher Tatsachen Ihr Ministerium sich berechtigt fühlt für die drei vorgenannten Rassen, insbesondere den Staffordshire Bullterrier Gefährlichkeit stets vermuten zu können. Teilen Sie mir bitte mit wie für eine ganze Rasse eine verallgemeinernde Klassifizierung von Gefährlichkeit gemacht werden kann, welche s.g. Spezialisten hierzu befragt wurden, welche Beißstatistiken herangezogen wurden, oder ob die Meinungsbildung Ihres Ministeriums sich ausschließlich auf den Publikationen der Bildzeitung aufbaute. Teilen Sie mir bitte mit warum es überhaupt widerleglich und unwiderleglich gefährliche Hunde geben soll.

 

2)      Weiter behaupten Sie: „Zuverlässige Halterinnen und Halter müssen sich von ungefährlichen Hunden nicht trennen. Deshalb entspricht es auch nicht der Wahrheit, dass -– wie dennoch oft unterstellt wird – in Hessen zukünftig tausende von Hunden grundlos eingeschläfert werden. Klar ist aber auch: Gibt es für die Ordnungsbehörden Gründe, einen entsprechenden Antrag auf Erlaubnis abzulehnen, muss der Hund abgegeben werden.“

 

 

Wenn nun die Hunde der Kategorie 1 unwiderleglich gefährlich sind, heißt das, dass auch die zuverlässigen Halter sich von Ihren Hunden jetzt trennen müssen? Heißt das, dass sie bis auf weiteres die physischen und psychischen Verstümmelungen ihrer Hunde dulden müssen? Und teilen Sie mir bitte mit, wie Ihr Ministerium vorzugehen gedenkt mit den „Hunden die abgegeben“ werden müssen.

 

3)      Begründen tun Sie das Ganze dann mit: „Die Häufung schrecklicher Beißvorfälle mit gefährlichen Hunden in den letzten Monaten, insbesondere der tragische Tod des sechsjährigen Kindes Volkan in Hamburg, hatten Herrn Minister im Juli dieses Jahres veranlasst, durch eine Kampfhundeverordnung vom 5. Juli 2000 (GVBl. I S. 355) klare und deutliche Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden zu erlassen. Im Vordergrund aller Bemühungen stand dabei der Schutz vor vermeidbaren Gefahren sowie das Ziel, unverantwortliche Hundehalter dazu zu bringen, sich entweder zukünftig so zu verhalten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet, verletzt oder getötet werden oder, wenn sie dazu nicht in der Lage sind, ihnen die Tiere zu entziehen. Die erforderlichen ordnungsbehördlichen Maßnahmen setzen daher sowohl bei den Haltern als auch bei den Hunden an.“

 

 

Teilen Sie mir bitte Einzelheiten zu der von Ihnen behaupteten „Häufung schrecklicher Beißvorfälle“ mit. Gibt es Beißstatistiken die Ihre Behauptung unterstützen, und insbesondere gibt es Statistiken in denen nachweislich der Stafforshire Bullterrier als beteiligt an „Beißvorfällen“ geführt wird? War es nicht vielmehr so, dass Ihr Ministerium wie die anderen in diesem Land sich der Panik und Hetzkampagne der Bildzeitung gegen die s.g. Kampfhunde gebeugt hat, nach dem Motto, lieber ein paar tausend Hunde töten als Wählerstimmen verlieren? Teilen Sie mir bitte mit, ob Ihr Ministerium wirklich glaubt die Hunde seien für den Tod von Volkan verantwortlich. Oder sind Sie einfach nur froh, dass Sie keine Ibrahim Ks., sei es Türkische oder Deutsche, in Hessen haben? Wenn Hunde unwiderleglich gefährlich sein sollen, wie können Sie dann behaupten „unverantwortliche Hunderhalter“ können dazu gebracht werden sich zukünftig verantwortlich zu verhalten?

 

4)      Sie geben zu: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat zwar mit Beschluss vom 8. September 2000 in einem Normenkontrollverfahren einige Bestimmungen der ((so klaren und deutlichen s.o.)) Verordnung außer Vollzug gesetzt. Außer Vollzug gesetzt worden ist der Maulkorbzwang für die für unwiderleglich gefährlich erklärten Hunde, die den Wesenstest bestanden haben, die verlangte Kennzeichnung durch einen Chip und die Unfruchtbarmachung dieser Hunde sowie das Erfordernis eines besonderen Interesses zur Haltung als Voraussetzung der Erlaubnis. Das Gericht hat aber die Zulässigkeit der Verordnung zum besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden bestätigt und den Kern der Verordnung nicht berührt. Es schreibt in der Begründung, dass „das Maß des Obsiegens der Antragsteller sich als relativ gering darstellt.“ Das Ziel der Verordnung, nämlich ein besserer Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Hunden, kann weiter verfolgt werden.“ 

 

 

Teilen Sie mir bitte mit, wie ein Hund einer unwiderleglich gefährlichen Rasse einen „Wesenstest“ bestehen kann. Beweist der individuelle Hund hier nun, dass er nicht gefährlich ist, und widerlegt er insofern die Gültigkeit Ihrer gesetzlichen Annahme der unwiderleglichen Gefährlichkeit, oder beweist er, dass er nicht dem „Rassestandart“ entspricht? Das ist doch typisch Deutsche Politikerlogik. Natürlich ist es total abwegig beweisbar ungefährliche Hunde per Gesetz mit Maulkorbzwang, Chip oder Kastration zu belegen, bloß weil sie einer Rasse angehören, die Leute mit unzureichendem Sachverstand als „unwiderleglich gefährlich“ eingestuft haben. Natürlich wird kein Gericht den Kern der Verordnung, nämlich den Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor gefährlichen Hunden berühren. Wie Sie so schön sagen, „der VGH ist mit der von ihm beanstandeten Differenzierung der Hunderassen nach unterschiedlicher Gefährlichkeit bedauerlicherweise ((wieso bedauerlich)) von der Rechtssprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs abgewichen. Die hessische Verordnung hatte sich ausdrücklich an die bayerische Regelung angelehnt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wie auch die Regelungen der meisten anderen Bundesländer gehen von der gleichen Differenzierung aus.“ Wenn Sie das wirklich für eine ausreichende Begründung halten über so viele unschuldige Hunde und Hundehalter soviel Leid zu bringen, dann teilen Sie mir doch bitte auch noch mit wann die Hessen anfangen zu Schuhplattlern. 

 

5)      Weitere Aussage: Es ist das Ziel der Landesregierung, die Bürgerinnen und Bürger nicht länger einem vermeidbaren Risiko auszusetzen.

Die Verordnung und der Gesetzentwurf tragen den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung, ohne die Interessen der Hundehalter außer Acht zu lassen. Darüber hinaus ist von ganz entscheidender Bedeutung, dass die örtlichen Ordnungsbehörden die Vorschriften konsequent anwenden und ihre Durchführung überwachen. Hierzu sind sie mehrfach aufgefordert worden.

 

Teilen Sie mir bitte mit welches Ihrer Meinung nach die berechtigten Interessen der (und wir reden hier nur von den zuverlässigen) Hundehalter sind. ((Falls Ihnen das schwer fällt, die Hundehalter wollen einfach nur von den Hundehassern in Ruhe gelassen werden, sich an ihren Hunden erfreuen, die Liebe ihrer Hunde genießen und ihnen die Liebe entgegen bringen die ihnen gebührt.)) Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor vermeidbaren Risiko sollte bei dem Schutz vor unzuverlässigen, sprich gefährlichen Hundehaltern anfangen. Teilen Sie mir bitte mit ob eine unwiderleglich gefährliche Halter Kategorie Liste geplant ist. Teilen Sie mir bitte mit, welche konkreten Maßnahmen seitens der Hessischen Ordnungsbehörden unternommen wurden und/oder geplant sind bezüglich dieser Halter. Teilen Sie mir bitte mit welche Reaktion Sie soweit von den Ordnungsbehörden auf Ihre „mehrfachen Aufforderungen“ erhalten haben die Vorschriften konsequent anzuwenden und ihre Durchführung zu überwachen.

 

6)      Letztlich fordern Sie jeden Recipienten Ihres Schreibens auf: „Zur Wahrung des Rechtsfriedens und zur Versachlichung des Themas wäre es hilfreich, wenn Sie diese Ziele im Interesse des Wohls der Allgemeinheit unterstützen würden.“

 

 

Teilen Sie mir bitte mit, warum Sie meinen die Empfänger Ihres Schreibens sollten „zur Wahrung des Rechtsfriedens“ dulden, wie neues Unrecht etabliert wird um von dem Unvermögen und der Untätigkeit der Ordnungsbehörden über Jahre abzulenken, oder deren Unfähigkeit zu vertuschen, und selben Behörden nun auch noch die Ermächtigung zu rechtlichen Maßnahmen zu geben die nicht im Einklang mit den in der Verfassung garantierten Rechten des einzelnen Bürgers stehen. Teilen Sie mir bitte mit was von der Seite Ihres Ministeriums bisher unternommen wurde zur „Versachlichung des Themas“, außer der Veröffentlichung von Horrorbildern von „um sich schnappenden Kampfhundbestien“ Angaben über den Umfang angezüchteter Aggression, oder „Beißkraft“ und ähnlichem Unsinn. Teilen Sie mir bitte mit warum Ihr Ministerium nicht die Fakten über den Staffordshire Bullterrier veröffentlich hat, die ich Ihnen zugesandt habe, um so den einzelnen Bürger über die Ungefährlichkeit diese Hundes aufzuklären, und so Ihren Beitrag zu leisten zu einer Versachlichung des Themas und zum Abbau der Kampfhundhysterie in Deutschland.

  

Mit vorzüglicher Hochachtung

 Wolf D. Haack

100 / 303  Moo 3, T. Samet

A. Mueang, Cholburi 20000

Thailand

Tel.Fax: 6638 756131

Mobile:  661 8112020

Date: Dec.11, 2000

e-mail: wolfdh@yahoo.com

 



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