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Heike
Ramm 58091
Hagen Wörthstraße
23a Tel.:
02331/ 70496 Fax
: 02331/ 973310 E-Mail
: Heike-u.Reiner.Ramm@t-online.de An Bärbel
Höhn Parteien
und Verbände Presse Städtisches
Ordnungsamt Hagen und
alle Interessierten Offener Briefzur Ordnungsbehördlichen
Verordnung (VO) über das Halten, die Zucht, die Ausbildung
und das Abrichten bestimmter Hunde (Landeshundeverordnung
LHV NRW). Sehr
geehrte Frau Höhn, liebe
Interessierte, als
1. Vorsitzende des Hagener Hundesportfreundevereines -einem der größten
Hundevereine in Hagen und Umgebung mit rund 100 Mitgliedern und zusätzlich
rund 80 Kursteilnehmern- bin ich seit Ihrem Erlaß täglich neu mit dem
Unverständnis, den Diskussionen und den Unsicherheiten von Hundehaltern
konfrontiert. Aus diesem Grund möchte ich im Namen verantwortlicher
Hundeführer und engagierter Hundekenner ein offenes Wort an Sie und alle
Interessierten richten, auch unter Berücksichtigung der Stimmen besorgter
Bürger, die keine Hunde halten und sich sicher fühlen wollen. Aus
meiner 15jährigen Praxis im Hundesport weiß ich, daß die Mehrheit der
Hundehalter viel dafür zu tun bereit ist, Hunde verantwortungsbewußt zu
erziehen und artenfreundlich zu halten. Hierzu gehören die Gesellschaftsfähigkeit
und Wesensfestigkeit des Hundes, die bei uns schon seit Jahren trainiert
werden können, in Kursen wie dem Welpenspiel, dem Team-Test bzw. Hundeführerschein,
Jundhunde-Training und verbandsanerkannten Prüfungen (Verband für das
deutsche Hundewesen) wie Begleithund-Prüfung und Schutzhund-Prüfung. Zur
sportlichen Variante zählen u.a. der Turnierhund-Sport und Agility. Aber
auch nicht wesensfeste oder traumatisierte Hunde (Mißhandelte, Findlinge,
Tierheim-Hunde etc.) bekommen hier in einem individuellen langfristigen
Problemhund-Kurs eine Chance. Außerdem führen wir ehrenamtlich
Projektwochen in Schulen sowie Postboten-Seminare durch über die Körpersprache
des Hundes, Verhaltensweisen im Alltag und Abwehrmöglichkeiten in
Gefahrensituationen. Feststellbar
ist, daß mit der Einführung der neuen Verordnung leider fast nur die
Hundeführer erreicht und getroffen werden, die auch ohne
verwaltungstechnische Auflagen bereits verantwortungsbewußt handelten
oder sich schon seit Anschaffung des Hundes bemühen, mit Mitbürgern und
Nachbarn gut auszukommen. Bestimmte
Randgruppen und kriminelle Züchter und Halter werden auch bei der neuen
Verordnung Mittel, Lücken und Wege finden, um den Auflagen zu entgehen.
Sie werden an der erhöhten Hundesteuer, Wesenstestungen,
Hundekampf-Trainingsverbot und Aggressiv-züchtungsverboten vorbei-agieren.
Sie werden die Hunde heimlich halten. Der Reiz, so ein Tier illegal zu
kriegen und trotz Verbot versteckt einzusetzen, wird erhöht. Ist das Tier
nicht zu bekommen, wird auf andere scharfmachbare Hunde zurückgegriffen
(z.B. Boxer, Riesenschnauzer) oder eine Neuzüchtung versucht. Besonders
lustig finden manche Hundekampfveranstalter sicherlich bald auch das
Training von Kleinstkampfhunden: Jack Russel gegen Jagd-Dackel oder
Mini-Schnauzer, auch kleine Hunde sind auf Beiß-Attacken heranzüchtbar
und auch ihre Sprungkraft reicht aus, um sich nicht nur bei Kindern
gezielt in empfindlichste
Stellen zu verbeißen. Wie weit geht also der Kampf-Begriff und wie
wirksam ist die aktuelle Verordnung wirklich ? Sicherlich
kann man nicht jahrelang diskutieren und unzumutbare Vorfälle häufen
sich währenddessen. Das Wohl des Menschen und die Sicherheit unserer
Kinder geht vor. Aber
dennoch muß vor übereilten, unter politischem Druck aus dem Boden
gestampften Schnellschüssen gewarnt werden. Sie sind bei bestimmten
Randgruppen und Kriminellen unwirksam, für Tierarten folgenschwer, für
verantwortungsvolle Halter eine große Belastung. Es
sind ja nicht die Rassen an sich, die von Natur aus Menschen anfallen. Es
liegt an der Art der Züchtung und Selektion, also an den von Menschen
verursachten Zuchtlinien. Sind die klassischen Kampfhunde ausgestorben,
werden Menschen neue züchten und abrichten. Es wird ein Kreislauf der ständigen
Neuerfassung immer neuer Gefahren-Rassen und Linien. Würden die
aktuell als gefahrdrohend eingestuften Rassen jedoch positiv selektiert
und mit den gutmütigeren Tieren weitergezüchtet, könnte eine
Artenvielfalt positiv erhalten werden. Eine Artenausrottung aufgrund
menschlicher Unfähigkeit ist ein Armutszeugnis. Eingeschläfert werden
sollten nur die klar aggressiven und wesenskranken Hunde, die z.B. über
Schmerzunempfindlichkeit und Beißwut in ein durch Menschen programmiertes
Extrem gezüchtet wurden. Erwiesen
gefährliche Hunde müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden.
Unverantwortlich handelnde Halter müssen sofort hart verfolgt werden. Bisher
bestehende Verordnungen und Gesetze hätten längst viel schärfer und mit
mehr Personal umgesetzt werden müssen, dann wäre wesentlich weniger
passiert. Opfer
hätten längst mehr Entschädigung und Nachsorge verdient. Weil all dies
nicht ausreichend geschehen ist, entläd sich nun jahrzehntelang
aufgestauter Frust nach Sündenbock-Manier und führt erneut zu unsachgemäßen
Übersprungshandlungen und Frontenbildungen. Dies wird zu keiner
langfristig sinnvollen Lösung führen. Die aktuelle und mehr als bedenkliche Situation liegt nicht in der Verantwortung des Hundes und sollte nicht dem Hund, sondern den Haltern schärfer angelastet werden ! Der
unvernünftige und verantwortungslose Mensch ist hier das Hauptproblem,
daher fordern wir schärfere Auflagen für Menschen sowie die Verstärkung
bereits bestehender Schulungsmöglichkeiten für Hundehalter und mehr
Nachweise für Hundehaltungsfähigkeiten. Unsere Vorschläge für
Hundehalter sind daher hauptsächlich: n Forderung
nach einer Ausarbeitung der genauen
Inhalte eines sog. Sachkunde-Nachweises, so daß z.B. Hundevereine
oder Hundeschulen in Zusammenarbeit mit einem geschulten Tierarzt und dem
Ordnungsamt den Sachkunde-Nachweis
für den Halter / (den neuen Bestimmungen angepaßten) Hundeführerschein
abnehmen können. n Es müssen
sinnvolle Auflagen geschaffen
werden, die den Halter
verpflichten, gemäß den strengeren Auflagen in Hundevereinen /
Hundeschulen an einem Training teilzunehmen. n
Entwickeln eines HaltungsBuches oder tatsächlichen Hundeführerscheines mit
Raum für relevante Eintragungen zu Prüfungen, Sachkunde-Nachweisen,
Wesenstest, Dauer aktueller oder vorheriger Hundehaltungen,
Hundevereinsaktivitäten etc.. Einführung
einer regelmäßigen Wiederholungsprüfung (z.B. jedes Jahr oder jedes 2.
Jahr einmal ein bereits bestehender Team-Test-Kurs mit Stadtgang) zur
korrekten Hundeführung. n
Mehr
Zusammenarbeit mit den Opfern
aggressiv-dressierter Hunde und den durch verantwortungslose Hundehaltung Geschädigten. n Forderung
nach einer Konkretisierung der
Wesenstest-Prüfungsmethoden und der Umgebungsbedingungen für solche
Tests. Der
Hund verhält sich ohne Führer/Frauchen/Herrchen in einer fremden
Umgebung natürlicherweise verunsicherter und dann eventuell auch
aggressiver. Nicht art-gerechte und zu provokante Wesenstests sind nicht
aussagekräftig oder realistisch. Testungen / Gutachten mit dem Hund
sollten nur im Beisein des Halters und nur von praxisnahen Sachkundigen
durchgeführt werden. Ein theoretischer Sachkunde-Nachweis für
Hundehalter mit Hunden der Verordnungs-Anlagen 1 und 2 sollte über eine
theoretische Prüfung ähnlich eines Führerschein-Fragebogens erfolgen.
Das entsprechende Wissen der wechselnden Fragen kann z.B. über Unterricht
an Hundeschulen / in Hundevereinen vermittelt werden. Zu berücksichtigen
ist, daß auch Hunde mit einem eigenwilligen oder schwierigen Wesen
dennoch gut gehalten werden können, wenn ein fähiger Halter die
entsprechenden Methoden und Umgebungen schafft (z.B. ein Hofhund oder ein
verstörter Tierheim-Hund, dessen Eigenheiten oder Schlüsselreiz-Empfindlichkeiten
im Alltag entsprechend eingebunden werden können). n Forderung
nach Differenzierungen und Definitionen zum
Beispiel zu §
2 VO zur LHV NRW (Begriffe wie gefahrdrohend, Situationen wie
hetzen) §
3 VO zur LHV NRW (Begriffe wie sachkundig, bebaute Ortsteile) n Mehr
Aufklärung, daß eine natürliche
Entwicklung eines Hunde-Sozialverhaltens unter permanentem Leinen- und
Maulkorbzwang kaum möglich ist. Hunde
müssen die Möglichkeit haben, ohne Leine Übungen zu absolvieren, um
eine Umweltsicherheit zu erlangen. Hunde
müssen zudem ihr Energiepotential ohne Leine austoben können, z.B. beim
Freilauf am Fahrrad. Jeder
Hund muß bis zum 10. Lebensmonat anerzogen bekommen, daß er eine Beißhemmung
zu entwickeln hat. Dies kann er nur im Welpenspiel und im freien
Junghund-Gerangel unter Beobachtung und Kontrolle verantwortungsbewußter
Halter. Nur wenn der Hund die Schnauze frei hat, um spielend so zu tun,
als würde er seinen Menschen im Dominanzgerangel beißen, kann man ihn in
dem Moment zurechtweisen und ihm das Verbot und die Beißhemmung
verinnerlichen. Welpen und junge Hunde bis zu einem Jahr sollten daher die Möglichkeit
haben, sich ohne Maulkorb wesensfest in freiem Sozialverhalten zu
entwickeln. Ansonsten haben wir bald nur noch verhaltensgestörte Hunde
aller möglichen Rassen, die unter ihrer Isolation leiden und dissozial
werden. Mit
Fristsetzung von 3 Monaten sollte der Junghund dann zwischen dem 12. und 15. Monat einen Team-Test (Hundeführerschein) absolvieren. n Einrichtung von gut
erreichbaren Hundespielplätzen oder offiziell für Freilauf
freigegebene Hunde-Plätzen innerhalb der Stadt- oder
Stadtrandgebiete:
Hunde
müssen in natürlichem Rahmen artgerecht und fair Rangordnungen austragen
können, z.B. im freien Gerangel mit älteren oder größeren Hunden. Ein
gutes Sozialverhalten kann der Hund am besten dort entwickeln, wo er
zusammen mit verantwortlichen Hundeführern auf andere Hunde und auf
unterschiedliche Menschen treffen kann. Auch der Hundebesitzer kann dort
Erfahrungen mit anderen Hunde-Verhaltensweisen sammeln. Dies wirkt sich
langfristig positiv für die Hundehaltung in unserer Gesellschaft aus. n WENN eine Leinenpflicht (nicht bezogen auf Maulkorb) fortbesteht, DANN LEIDER auch für kleine Hunde-
da auch
kleine Hunde (z.B. für Kinder) gefährlich werden können -
da kleine
Hunde ohne Leine sehr provozierend und bissig gegenüber angeleinten größeren
Hunden reagieren können und somit der Frustrations-Aggresions-Mechanismus
beim größeren Hund ausgelöst werden kann. Der Hund wird umgehend
versuchen, den Angriff unabhängig von der Größe des Gegners
abzuwehren. n Klärung, wer anerkannt ist, um nach § 7 (2) der
VO eine verhaltenstherapeutischen Maßnahme beim Hund durchzuführen und
zu bescheinigen (Tier-Verhaltenstherapeuten ?) und wie diese
auszusehen hat, um für alle Seiten sinnvoll und wirksam zu sein. n
Konkretisierung der Möglichkeiten der Schul- und
Jugendarbeit im Hundesport. Hunde nach den Anlagen 1 und 2 der VO dürfen nicht mehr von Jugendlichen
bzw. Heranwachsenden unter 18 Jahren ausgeführt werden, obwohl der
positive Einfluß von verantwortlichem und sozialem Umgang mit Tieren
sozialpädagogisch erwiesen ist und Jugendliche im Vereinssport bereits
eine erfolgreiche Hundeführung bewiesen haben. n Mehr präventive und aufklärende Maßnahmen für interessierte oder auch ängstliche oder vorbelastete Mitbürger. Ich hoffe auch im Namen der meisten Mitglieder unseres Vereines, daß unsere Punkte zu einem sachlichen Diskurs beitragen. Wir sind gerne bereit, mit
Politikern, Mitbürgern, Tierärzten, Sach- und Fachkundigen und im Rahmen
der Ordnungspartnerschaft an einem runden Tisch eine langfristige Lösung
zu erarbeiten, die für alle Seiten fairer, umsetzbarer, effektiver und möglichst
auch kostengünstiger als die bisherige ist. Mit freundlichen Grüßen Heike Ramm 1.Vorsitzende HSF Hagen e.V. (VDH / DVG MV Hagen) |