leserbrief

Sehr geehrter Herr Rau,

am 20.04.2001 ist das Gesetz zu Bekämpfung gefährlicher Hunde im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Dies ist der Tag an dem Sie mir und allen deutschen Staatsangehörigen wissentlich die Grundrechte aberkannt haben. 

Ihre Unterschrift war es, die Deutschland zur totalitären Staatsform deformierte. Warum befürworten Sie dieses Unrecht in Gesetzesform, das allen Bürgern der Bundesrepublik die Unverletzlichkeit der Wohnung nimmt.

Beschwichtigungen können Sie sich an dieser Stelle sparen, laut diesem Gesetz reicht der Verdacht auf Halten eines gefährlichen Hundes aus, um der Staatsmacht meine und jede Wohnung zu öffnen. 

Lieber Herr Rau ich bin nicht kriminell, meine Mitstreiter sind nicht kriminell, warum um alles in der Welt behandeln Sie mich und alle Bürger unseres Landes wie Kriminelle?

Welcher Akt von Schizophrenie liegt dieser Unterschrift zu Grunde, da Sie doch selbst einen Hund halten. Sie jetzt auch ein Krimineller. Haben Sie sich überlegt wie Sie mich und unsere Mitbürger vor Denunzianten schützen?

Sie sind fein raus, Sie genießen Immunität. 

Billigen Sie mir diese jetzt auch zu? 

Wenn das möglich ist, fordere ich Sie auf dieses zu tun, damit meine Familie vor Übergriffen des Staates, den Sie repräsentieren in Zukunft geschützt ist. Ist dies nicht möglich, wie können Sie dann annehmen, dass ich weiterhin diesen Staat und seine Gesetze respektiere und befolge, wenn dieser Staat meine Grundrechte nicht mehr respektiert und schützt? 

Haben Sie auch nur 5 Minuten Ihres Lebens darüber nachgedacht? 

Nein, sonst hätten Sie dieses Gesetzt nicht unterschrieben. Warum Herr Rau, schreit die Bundesrepublik Deutschland auf, wenn irgendwo in der Welt die Grundrechte mit Füssen getreten werden und zerstören diese dann selbst?

Auch das internationale Ansehen der Bundesrepublik hat gelitten, wie die ersten Reaktionen aus den USA zeigen. Dort weiß man nämlich auch, dass der 20. April nicht nur das Datum ist, an dem dieses Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Jedoch sind die Reaktionen sich einig, dass dieses Datum den Inhalt dieses Gesetzes symbolisiert. 

Der 21. Juli, zum Beispiel, wäre demnach ein totaler Fehlgriff gewesen.

Als ehemaliger Schüler des St. Ursula Gymnasiums in Dorsten hat man uns in dieser Beziehung mehr als geimpft, was, zu Ihrer Erinnerung an die alte Heimat, nach den Erfahrungen einer Tisa von der Schulenburg und einer Sr.Johanna Eichmann auch nicht anders hätte sein dürfen.

Ich bitte Sie um eine ausführliche Rechtfertigung, warum Sie die Grundrechte ermordet haben.

Mit entrechteten Grüßen

Jan-Claudius Salewski

######################## Hier die Antwort!

Sehr geehrter Herr Salewski,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. April 2001 an den Bundespräsidenten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass er Ihnen angesichts der Fülle der ihn täglich erreichenden Post nicht persönlich antworten kann.

Der Bundespräsident hat das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" am 12. April 2001 unterschrieben und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gegeben.

Er handelte dabei im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten. Sie erlauben ihm nicht, sein eigenes politisches Ermessen an die Stelle der Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zu setzen. Der Bundespräsident ist lediglich berechtigt zu prüfen,

* ob das ihm zur Unterschrift vorgelegte Gesetz mit dem Beschluss der parlamentarischen Gremien übereinstimmt,

* ob für das entsprechende Gesetz dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zusteht,

* ob für das Gesetz eine qualifizierte Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich war und dieses Gesetz mit den erforderlichen Mehrheiten verabschiedet worden ist,

* ob das ihm vorgelegte Gesetz nur mit Zustimmung des Bundesrates ergehen konnte und der Bundesrat die Zustimmung erteilt hat und schließlich in gewissem Umfang,

* ob die Vorschriften des Gesetzesbeschlusses in Einklang mit dem Grundgesetz stehen.

Die letztgenannte Prüfung, das sogenannte materielle Prüfungsrecht, ist zwar in der Staatsrechtslehre nicht unbestritten; nach der herrschenden Meinung darf aber der Bundespräsident von der Unterzeichnung eines Gesetzes Abstand nehmen, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass dessen Vorschriften offenkundig und zweifelsfrei gegen das Grundgesetz verstoßen. Diesen Fall hat der Bundespräsident nach eingehender Prüfung mit Blick auf das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde verneint. Er hat daher - der Verfassung verpflichtet - das Gesetz unterzeichnet und den Auftrag zur Verkündung gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Wolff

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Sehr geehrter Herr Wolff,

es ist ja schon sehr erstaunlich, dass Johannes Rau der Meinung ist, dass die Wohnungen von Mördern, Kinderschändern, Drogendealern alle durch die Verfassung geschützt sind und nur durch einen richterlichen Beschluss betreten werden dürfen. Gleiches gilt für dahergelaufene Rechtsradikale und Neonazis. Meine Wohnung ist auf eine bloße Vermutung irgendeines deutschen Beamten hin nicht mehr geschützt. Das ist also seine Meinung von Verfassungskonformität? Entschuldigung, da wird mir übel.

Dann erlauben Sie mir, meine deutsche Staatsangehörigkeit abzulegen. Genau wie Albert Einstein bin ich bereit 3 Mark dafür zu bezahlen. Bitte geben Sie mir eine Kontonummer an, damit ich das Geld überweisen kann.

Keine Grüße

Jan-Claudius Salewski 



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