leserbrief |
Sehr geehrter Herr Rau,
am 20.04.2001 ist das Gesetz zu Bekämpfung gefährlicher Hunde im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Dies ist der Tag an dem Sie mir und allen deutschen Staatsangehörigen wissentlich die Grundrechte aberkannt haben.
Ihre Unterschrift war es, die Deutschland zur totalitären
Staatsform deformierte. Warum befürworten Sie dieses Unrecht in
Gesetzesform, das allen Bürgern der Bundesrepublik die Unverletzlichkeit der Wohnung
nimmt.
Beschwichtigungen können Sie sich an dieser Stelle sparen, laut
diesem Gesetz reicht der Verdacht auf Halten eines gefährlichen Hundes
aus, um der Staatsmacht meine und jede Wohnung zu öffnen.
Lieber Herr Rau
ich bin nicht kriminell, meine Mitstreiter sind nicht kriminell, warum um alles
in der Welt behandeln Sie mich und alle Bürger unseres Landes wie
Kriminelle?
Welcher Akt von Schizophrenie liegt dieser Unterschrift zu
Grunde, da Sie doch selbst einen Hund halten. Sie jetzt auch ein Krimineller.
Haben Sie sich überlegt wie Sie mich und unsere Mitbürger vor
Denunzianten schützen?
Sie sind fein raus, Sie genießen Immunität.
Billigen Sie mir
diese jetzt auch zu?
Wenn das möglich ist, fordere ich Sie auf dieses zu
tun, damit meine Familie vor Übergriffen des Staates, den Sie
repräsentieren in Zukunft geschützt ist. Ist dies nicht möglich, wie können Sie dann
annehmen, dass ich weiterhin diesen Staat und seine Gesetze respektiere und
befolge, wenn dieser Staat meine Grundrechte nicht mehr respektiert und
schützt?
Haben Sie auch nur 5 Minuten Ihres Lebens darüber nachgedacht?
Nein, sonst
hätten Sie dieses Gesetzt nicht unterschrieben. Warum Herr Rau, schreit die
Bundesrepublik Deutschland auf, wenn irgendwo in der Welt die
Grundrechte mit Füssen getreten werden und zerstören diese dann selbst?
Auch das internationale Ansehen der Bundesrepublik hat gelitten,
wie die ersten Reaktionen aus den USA zeigen. Dort weiß man nämlich
auch, dass der 20. April nicht nur das Datum ist, an dem dieses Gesetz im
Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Jedoch sind die Reaktionen sich einig,
dass dieses Datum den Inhalt dieses Gesetzes symbolisiert.
Der 21. Juli, zum
Beispiel, wäre demnach ein totaler Fehlgriff gewesen.
Als ehemaliger Schüler des St. Ursula Gymnasiums in Dorsten hat
man uns in dieser Beziehung mehr als geimpft, was, zu Ihrer Erinnerung an
die alte Heimat, nach den Erfahrungen einer Tisa von der Schulenburg und
einer Sr.Johanna Eichmann auch nicht anders hätte sein dürfen.
Ich bitte Sie um eine ausführliche Rechtfertigung, warum Sie die
Grundrechte ermordet haben.
Mit entrechteten Grüßen
Jan-Claudius Salewski
######################## Hier die Antwort!
Sehr geehrter Herr Salewski, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. April
2001 an den Bundespräsidenten. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass er Ihnen angesichts der Fülle der ihn
täglich erreichenden Post nicht persönlich antworten kann. Der Bundespräsident hat
das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" am 12.
April 2001 unterschrieben und den Auftrag zur Verkündung im
Bundesgesetzblatt gegeben. Er handelte dabei im Rahmen
seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten. Sie erlauben ihm
nicht, sein eigenes politisches Ermessen an die Stelle der
Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zu setzen.
Der Bundespräsident ist lediglich berechtigt zu prüfen, * ob das ihm zur
Unterschrift vorgelegte Gesetz mit dem Beschluss der
parlamentarischen Gremien übereinstimmt, * ob für das entsprechende
Gesetz dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zusteht, * ob für das Gesetz eine
qualifizierte Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich
war und dieses Gesetz mit den erforderlichen Mehrheiten
verabschiedet worden ist, * ob das ihm vorgelegte
Gesetz nur mit Zustimmung des Bundesrates ergehen konnte und der
Bundesrat die Zustimmung erteilt hat und schließlich in gewissem
Umfang, * ob die Vorschriften des
Gesetzesbeschlusses in Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Die letztgenannte Prüfung,
das sogenannte materielle Prüfungsrecht, ist zwar in der
Staatsrechtslehre nicht unbestritten; nach der herrschenden Meinung
darf aber der Bundespräsident von der Unterzeichnung eines Gesetzes
Abstand nehmen, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass dessen
Vorschriften offenkundig und zweifelsfrei gegen das Grundgesetz
verstoßen. Diesen Fall hat der Bundespräsident nach eingehender
Prüfung mit Blick auf das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde verneint. Er hat daher - der Verfassung verpflichtet - das
Gesetz unterzeichnet und den Auftrag zur Verkündung gegeben. Mit freundlichen Grüßen Hans-Jürgen Wolff ######################## Sehr geehrter Herr Wolff, es ist ja schon sehr
erstaunlich, dass Johannes Rau der Meinung ist, dass die Wohnungen
von Mördern, Kinderschändern, Drogendealern alle durch die
Verfassung geschützt sind und nur durch einen richterlichen
Beschluss betreten werden dürfen. Gleiches gilt für dahergelaufene
Rechtsradikale und Neonazis. Meine Wohnung ist auf eine bloße
Vermutung irgendeines deutschen Beamten hin nicht mehr geschützt.
Das ist also seine Meinung von Verfassungskonformität?
Entschuldigung, da wird mir übel. Dann erlauben Sie mir,
meine deutsche Staatsangehörigkeit abzulegen. Genau wie Albert
Einstein bin ich bereit 3 Mark dafür zu bezahlen. Bitte geben Sie
mir eine Kontonummer an, damit ich das Geld überweisen kann. Keine Grüße Jan-Claudius Salewski |