Leserbrief

Hallo in die Runde,

Aus aktuellem Anlass der Demo und der zahlreichen Redner moechte ich ein mir wichtiges Thema zur Diskussion stellen.

Ich hoffe sehr, jemand wird dies dort schon ansprechen, sonst muesste ich gegen Ende der Veranstaltung dazu selbst "in die Buett steigen", wie man zur Karnevalzeit bei uns sagt.

Es geht dabei nicht nur darum, seinen Unmut zu aeussern, sondern Wege zur Selbsthilfe aufzuzeigen.

Wenn Ihr Euch an meine Schreiben zur LHV NRW an Behoerden erinnert - ich habe Euch oft genug damit genervt und alle indie Liste gestellt, in der truegerischen Hoffnung, mehr Betroffene wuerden dies aufgreifen - bin ich in dieser Sache strikt gegen Kooperation mit Ministerien oder Aemtern und Befolgung von Auflagen - soll doch die praktische Undurchfuehrbarkeit offenbar werden! Beantragung einer Haltegenehmigung fuer jahrelang unauffaellige Hunde oder Sachkundenachweise und "Wesensteste" entstammen verfassungs-- und rechtswidrigen Verordnungen, die in solcher Form nicht existieren duerften und verschwinden werden, sobald in leider erst einigen Jahren rechtskraeftige Gerichtsurteile ergangen sind. Meine eigene Klage liegt bereits dem Duesseldorfer Verwaltungsgericht vor, ich weiss auch von anderen. 

Diese Probleme kennen die Politiker natuerlich auch und basteln an neuen Gesetzen, die vielleicht vernuenftiger, aber auch schwerer zu bekaempfen sind. 

Rechtlich besteht derzeit die Verpflichtung zur MELDUNG der Hunde, alles andere duerfte Anmassung von Aemtern sein, die wie auch einige Politiker - aus welchen Gruenden auch immer - ihren Realitaetssinn verloren haben. Das Befolgen weiterer Auflagen sehe ich deshalb sehr kritisch, weil es rechtlich und politisch als Einverstaendnis mit den Verordnungen gesehen werden koennte..

" Erst mal Ruhe haben und von der Maulkorbpflicht befreit werden, spaeter kann man ja klagen." ist eins der Argumente. 

Zwischenzeitlich gibt es schon genuegend Gebuehrenbescheide zur LHV, welche bereits den Weg zur Klage eroeffnen koennen, weniger kostenintensiv als negative Feststellungsklagen..

Meiner Meinung nach sollte man sich wehren und die Zaehne zeigen!!!.

Im Netz stehen diverse Schreiben als Muster-Vorlagen zu begruendeten Widerspruechen, Beschwerden und hoffentlich bald auch Strafanzeigen wegen Datenschutzverletzungen. Dieser Weg bleibt sogar kostenfrei.

Fakt ist, dass bislang vom Duesseldorfer Ordnungsamt nicht diese schwachsinnigen Aufforderungen verschickt werden, wie in anderen Staedten, z.B. Koeln, Essen, Bochum usw. Ueber Gruende und Zusammenhaenge mag man spekulieren >;-))))))) Es nutzt aber wenig, wenn dieser Weg auf Einzelkaempfer beschraenkt bleibt.

Auch von Verhaltens - und Sachkundepruefungen, wie sie von einigen Zuchtverbaenden in sicher guter Absicht angeboten werden, halte ich aus obigen Gruenden in diesem Zusammenhang recht wenig.

Bevor mich nun einige Mitleser virtuell erschlagen wollen - was praktisch in Gegenwart eines sein Herrchen sehr liebenden Kuvaszrueden bestimmt ungesund waere - sollte ich das auch begruenden.

Nach dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) muessten dann ALLE Hunde und Halter einem solchen Test unterzogen werden, denn von allen Tieren geht eine abstrakte Gefahr aus, auch von einem Zwerghund. Bei derzeit geschaetzten 5 Millionen Hunden, die alle 3 Jahre getestet wuerden, ist allein von fehlenden Testern her die Undurchfuehrbarkeit offensichtlich.

Aggression nur auf bestimmte Rassen zu beschraenken ist nun einmal wissenschaftlich unhaltbar.

Verhaltensteste mit der Folge von Halte-verboten oder auch -genehmigungen bis zur Wegnahme oder gar Toetung von Hunden sind rechtlich eine "hoheitliche Aufgabe", die allenfalls per Gesetz in exakt beschriebenem Umfang auf private Personen oder Institutionen uebertragen werden koennte, ganz sicher aber nicht durch ministerielle Verordnungen. (siehe RA Dr. Kuettner - Normenkontrollantrag fuer Niedersachsen)

 Alle derzeitigen Teste sind demnach bei gerichtlicher Ueberpruefung nichtig und wertlos - fuer Halter, nicht fuer Tester, die damit ihre Kasse auffuellen. ;-((((((

Die im Rahmen von Koerungen durchgefuehrten Tests halte ich fuer gut und unverzichtbar zum Ausschluss extremer Verhaltensweisen fuer die Zuchtauswahl - dafuer wurden sie entwickelt. Sie geben weiterhin, wie aehnliche Verfahren, z.B auch Begleithund-Pruefungen, Hinweise auf Alltagstauglichkeit des Gespanns Hund/Halter und damit auch auf Erziehungserfolge. Sie sagen aber rein gar nichts aus ueber das Verhalten in wirklichen Krisensituationen und damit ueber "Gefaehrlichkeit" im Sinne der Gefahrenabwehr, die bei den LHV allein zur Debatte stehen kann.

Verhaltenteste sollten sich demnach auf bereits auffaellige Hunde beschraenken, wie Thomas auch schon betont hat, und streng einheitlich durchgefuehrt werden. Das derzeitige Chaos, wo jeder selbsternannte "Flachmann" eigene Versionen mit gravierenden Folgen praktiziert, muss umgehend ein Ende finden!

Dass man sich Gedanken ueber das Neben-und Miteinander von Hunden und Menschen machen sollte, ist natuerlich unbestritten.

Leider haben die reichlich angebotenen fachlich fundierten Hinweise bei unseren geltungssuechtigen Regierenden keinerlei Gehoer gefunden. Wenn es jetzt auch noch an die Grundrechte einer Minderheit von Hundehaltern geht, wird der Ton eben unvermeidlich schaerfer. Ich hoffe dabei auf Eure Eigeninitiative!!!..

Herzliche Gruesse

Klaus mit Kuvaszok Csikos & Aika

ceterum censeo Hoehn muss weg !!!

mailto: Dr.Klaus.Arens@t-online.de



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