Leserbrief |
"Von einem artgemäß gehaltenen und geführten Hund beliebiger Rasse, geht keine über das natürliche Lebensrisiko hinausgehende Gefahr aus." |
Durch
die konsequente Überwachung der Einhaltung des Paragraph 2 des
bundesdeutschen Tierschutzgesetzes, der sogenannten
Tierhalternorm, ist der Schutzanspruch von Mensch und Tier
gleichermaßen zu realisieren.
Das
die durch Politiker bundes- und landesweit injizierten Maßnahmen
unwirksam sind die Ursachen von Beißunfällen durch Hunde zu
bekämpfen, zeigt in trauriger Deutlichkeit der erneute Vorfall
am 12.10 in Duisburg. Dieser
Hund war seit 1994 auffällig! Nun muss endlich Schluss mit
lustig sein! "Wegschauen nicht mehr erlaubt!" Fakt
ist, ein Kind, ein türkisches Kind stirbt im Juni d. Jahres
einen grausamen Tod. Was
geschieht? Die Ordnungsämter werden besser ausgestattet, für ihre Aufgaben besser qualifiziert, die Verantwortlichen benannt und aus dem Amt entfernt? Nein! Verordnungen werden erlassen, die ein Bundesgesetz aushöhlen. Sachverständiger Rat wird reihenweise in den Wind geschlagen. Muss man sich dann wundern, dass in der Provinz der Gernegroß groß wird? Kommunale
Verordnungen hebeln
Landesverordnungen aus, das geltendes Bundesgesetz und der
Sachverstand bleiben ganz auf der Strecke. Bundesbürger
werden per Bußgeld verdonnert Bundesrecht zu brechen. Wen
wundert's, die Länder haben es vor gemacht. Warum
die Ordnungsbehörde überfordert ist, lassen wir einmal
dahingestellt sein, das Klagelied der Polizeigewerkschaft
verhalt ja auch ungehört. Die
Ordnungsbehörden sind allem Anschein nach unfähig die
Einhaltung geltender
Gesetzes und Verordnungen zu überwachen, Vergehen werden nicht
oder nur unvollständig geahndet! Am
12.10. kamen in Duisburg wieder Menschen zu Schaden weil
Ordnungsämter überfordert sind, weil Politiker mit
unvorstellbarer Ignoranz den Sachverständigen gegenüber
unangemessene Maßnahmen vom Fließband produzieren, die in
keinster Weise dem Schutz der Bevölkerung und der Problemlösung
dienlich sind. Die
Schlampereien in Hamburg durch Ordnungsbehörden und ihre
Dienstherren wurden unter den Teppich gekehrt. Wo
bleibt der große Aufschrei ? Einem
Kind aus Duisburg wurde schwerer Schaden zu gefügt, weil
Schlamperei und Willkür nicht aufgedeckt wurden, weder in
Hamburg noch sonst wo in unserer Republik. Wo
bleibt der große Aufschrei ? Wozu
haben wir ein Tierschutzgesetz?
Nur von nicht artgemäß gehaltenen Hunden geht eine
Gefahr aus! Wo
bleibt der große Aufschrei ? Gefährlichen
Hundehaltern wird weiterhin nicht Einhalt geboten, ebenso wie
anderen Gewalttätern mit Baseballschlägern, Messern, u.s.w.
Hier geht es nicht um "Anstand", das sind Verbrechen. Dagegen
hilft kein "Aufstand der Anständigen",
sondern eine funktionsfähige Exekutive
auf der Basis geltenden Rechts. Ja, noch weniger als zuvor wird
der Gewalt und Intoleranz Einhalt geboten, denn die Ordnungsämter
sind beschäftigt Bußgelder für die Einhaltung von
Bundesgesetzen zu kassieren. Bald wird es so weit kommen, dass
das Bundesgesetz angepaßt wird, dann hat man nichts mehr zu überwachen:
Hunde
raus, das Problem ist gelöst. ......... raus, das Problem ist
gelöst ......... raus, das Problem ist gelöst usw.
Es
geht hier wahrlich um Menschenschutz !
Wie wollen wir Menschen, denen es an der notwendigen
Toleranz für das Leben in einer freiheitlich - demokratischen
Gesellschaft fehlt, glaubhaft entgegentreten, wenn Sachverstand
nicht Entscheidungsgrundlage ist, wenn Emotionen gegen einzelne
Bevölkerungsteile mit Unterstützung der Medien hochgeputscht
werden, um eigene Schwächen zu vertuschen. Dafür, das die
Ordnungsbehörden fähig sind für die Einhaltung der
bestehenden Gesetze sorgen zu können, sind weder die Hunde noch
ihre Halter zuständig. Oder
in was für einem Gemeinwesen leben wir denn? Es
bleibt auch die Angst, dass, wenn die Themen wechseln und sich
politische Spannungen verstärken, andere Gruppen Zielscheibe
kollektiver Aggression werden. Deshalb ist jetzt Versachlichung
nötig, Augenmaß, Ruhe und Sachverstand. (aus Hassobjekt
Hund, Eva-Maria
Wiegel, www.gewerkschaftderpolizei-online.de
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