Leserbrief

"Von einem artgemäß gehaltenen und geführten Hund beliebiger Rasse, geht keine über das natürliche Lebensrisiko hinausgehende Gefahr aus."

Durch die konsequente Überwachung der Einhaltung des Paragraph 2 des bundesdeutschen Tierschutzgesetzes, der sogenannten Tierhalternorm, ist der Schutzanspruch von Mensch und Tier gleichermaßen zu realisieren. 

Das die durch Politiker bundes- und landesweit injizierten Maßnahmen unwirksam sind die Ursachen von Beißunfällen durch Hunde zu bekämpfen, zeigt in trauriger Deutlichkeit der erneute Vorfall am 12.10 in Duisburg.

 Dieser Hund war seit 1994 auffällig! Nun muss endlich Schluss mit lustig sein! "Wegschauen nicht mehr erlaubt!"

Fakt ist, ein Kind, ein türkisches Kind stirbt im Juni d. Jahres einen grausamen Tod.

Was geschieht?

Die Ordnungsämter werden besser ausgestattet, für ihre Aufgaben besser qualifiziert, die Verantwortlichen benannt und aus dem Amt entfernt?  Nein!  Verordnungen werden erlassen, die ein Bundesgesetz aushöhlen. Sachverständiger Rat wird reihenweise in den Wind geschlagen. Muss man sich dann wundern, dass in der Provinz der Gernegroß groß wird?

Kommunale Verordnungen hebeln Landesverordnungen aus, das geltendes Bundesgesetz und der Sachverstand bleiben ganz auf der Strecke.

Bundesbürger werden per Bußgeld verdonnert Bundesrecht zu brechen. Wen wundert's, die Länder haben es vor gemacht.

Warum die Ordnungsbehörde überfordert ist, lassen wir einmal dahingestellt sein, das Klagelied der Polizeigewerkschaft verhalt ja auch ungehört.

Die Ordnungsbehörden sind allem Anschein nach unfähig die Einhaltung

geltender Gesetzes und Verordnungen zu überwachen, Vergehen werden nicht oder nur unvollständig geahndet!

Am 12.10. kamen in Duisburg wieder Menschen zu Schaden weil Ordnungsämter überfordert sind, weil Politiker mit unvorstellbarer Ignoranz den Sachverständigen gegenüber unangemessene Maßnahmen vom Fließband produzieren, die in keinster Weise dem Schutz der Bevölkerung und der

Problemlösung dienlich sind. 

Die Schlampereien in Hamburg durch Ordnungsbehörden und ihre Dienstherren wurden unter den Teppich gekehrt. 

Wo bleibt der große Aufschrei ?

Einem Kind aus Duisburg wurde schwerer Schaden zu gefügt, weil Schlamperei und Willkür nicht aufgedeckt wurden, weder in Hamburg noch sonst wo in unserer Republik.

Wo bleibt der große Aufschrei ?

Wozu haben wir ein Tierschutzgesetz?  Nur von nicht artgemäß gehaltenen Hunden geht eine Gefahr aus!

Wo bleibt der große Aufschrei ?

Gefährlichen Hundehaltern wird weiterhin nicht Einhalt geboten, ebenso wie anderen Gewalttätern mit Baseballschlägern, Messern, u.s.w. Hier geht es nicht um "Anstand", das sind Verbrechen.

Dagegen hilft kein "Aufstand der Anständigen", sondern eine funktionsfähige Exekutive auf der Basis geltenden Rechts. Ja, noch weniger als zuvor wird der Gewalt und Intoleranz Einhalt geboten, denn die Ordnungsämter sind beschäftigt Bußgelder für die Einhaltung von Bundesgesetzen zu kassieren. Bald wird es so weit kommen, dass das Bundesgesetz angepaßt wird, dann hat man nichts mehr zu überwachen: 

Hunde raus, das Problem ist gelöst. ......... raus, das Problem ist gelöst ......... raus, das Problem ist gelöst usw. 

Es geht hier wahrlich um Menschenschutz !  Wie wollen wir Menschen, denen es an der notwendigen Toleranz für das Leben in einer freiheitlich - demokratischen Gesellschaft fehlt, glaubhaft entgegentreten, wenn Sachverstand nicht Entscheidungsgrundlage ist, wenn Emotionen gegen einzelne Bevölkerungsteile mit Unterstützung der Medien hochgeputscht werden, um eigene Schwächen zu vertuschen. Dafür, das die Ordnungsbehörden fähig sind für die Einhaltung der bestehenden Gesetze sorgen zu können, sind weder die Hunde noch ihre Halter zuständig. 

Oder in was für einem Gemeinwesen leben wir denn?

„Es bleibt auch die Angst, dass, wenn die Themen wechseln und sich politische Spannungen verstärken, andere Gruppen Zielscheibe kollektiver Aggression werden. Deshalb ist jetzt Versachlichung nötig, Augenmaß, Ruhe und Sachverstand“. (aus „Hassobjekt Hund“,

Eva-Maria Wiegel, www.gewerkschaftderpolizei-online.de

 

 



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