- Brief - Dr. Klaus Jarchow

 An das

Oberverwaltungsgericht Bremen                                                    Dr. Klaus Jarchow

              - 1. Senat -                                                                        H.......-Weg 77

- Richter Pottschmidt, Göbel, Alexy -                                               28... Bremen

Osterdeich 17

28203 Bremen

  

 

                                                                                                            Bremen, den 11. 12. 2000

 

: Anmerkungen und Sachhinweise zum Beschluss OVG 1 B 344/00

 Hohes Gericht,

 Herr Rudolf Karsten Lingling hat mir den Text Ihres Beschlusses in der o.g. Verwaltungs-rechtssache freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Weil ich als Besitzer eines zu 25% verdächtigten Mischlingsrüden von der neuen HVO ebenfalls betroffen bin, möchte ich Sie auf eine missverständliche Voraussetzung in Ihrer Datenbasis hinweisen, die bei der statistischen Beurteilung des Gefährdungspotenzials von Liste-1-Rassen oft auftritt: Sie legen zur Begründung Ihrer Entscheidung (unter 2.) eine Welpenstatistik zugrunde, die ganz offensichtlich auf VDH-Zahlen basiert. In der Annahme, dass mit Hilfe des VDH Aussagen über die Häufigkeit des Vorkommens von Hunderassen zu treffen wären. Das aber ist falsch.

 

Richtig ist, dass der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) noch vor dreißig Jahren etwa 90 % der Züchter und Halter von Rassehunden vertrat und sich immer noch als „Dachverband“ positioniert. Der VDH pocht gern auf den alten Alleinvertretungsanspruch, obwohl heute nur noch ein Fünftel aller Welpen mit Papieren beim VDH gemeldet werden. Durch die zahlenmäßige Macht der großen Unterverbände – insbesondere Schäferhundverein und Hundesportverein - ist der VDH zu einem Verband geworden, in dem sich heute ausschließlich Deutschlands „Schutzhündler“ artikulieren. Mit anderen Worten: er wird majorisiert von Schäferhund-, Rottweiler-, Hovawart- und Dobermann-Besitzern, die nichts Schöneres kennen als dem „Kamerad Hund“ am Wochenende eine paramilitärische Schutzhundausbildung angedeihen zu lassen. Die ist bundesweit zwar laut Tierschutzgesetz verboten, wird von allen Landesregierungen aber toleriert. So ist es kein Wunder, dass heute der dem VDH angeschlossene Schäferhundverein fast alle in der Bundesrepublik gemeldeten Schäferhunde repräsentiert, während es im Fall der französischen Hirtenhunde (Briards u.ä.) bereits drei Fachverbände in der Bundesrepublik gibt, von denen nur der kleinste noch dem VDH angehört. Die wenigsten Hundebesitzer und -züchter haben, nach dem letzten erfolglosen Versuch in den 80er Jahren wenigstens einen Sitz im Vorstand zu erobern, mit der, gelinde gesagt, lodenduftenden und konservativen Vereinsmeierei der alten Herren und pensionierten Polizisten im VDH noch etwas am Hut.

 

Daher produziert die Welpenstatistik des VDH systematisch eine verzerrte Sicht der Dinge, sobald es um den Vergleich der Größenordnungen von Hundepopulationen in der Bundesrepublik geht. Auskünfte zu einer differenzierteren Einschätzung der - zugegebenermaßen unübersichtlichen - Verbandspolitik in Sachen „Hund“ gibt „die Konkurrenz“ sicher gern, zum Beispiel der Deutsche Rassehundeclub e.V., der nur einer der bundesweit parallel zum VDH existierenden Verbände ist.

 

Um zu validen Zahlen zu gelangen, kann man einerseits behördliche Schätzungen über das Vorkommen sogenannter „Kampfhunde“ heranziehen: Das Ordnungsamt der Stadt Hamburg vermutet, dass es etwa 3.500 dieser Hunde in der Stadt gibt, Berlin schätzt die Zahl auf etwa 5.000 Exemplare der vier hauptverdächtigten neuen Einwandererrassen, Bremen nimmt 600 an. Legt man einmal die Berliner Einwohnerzahl (ca. 3,5 Mio.) zugrunde und überträgt das Verhältnis per Dreisatz auf das Bundesgebiet (ca. 81 Mio. Bewohner), so würde sich eine Zahl von Liste-1-Hunden in der Bundesrepublik ergeben, die etwa bei 116.000 liegt. Das entspräche einem Drittel der deutschen Schäferhundpopulation, die heute maximal 300.000 Tiere umfasst. Zu berücksichtigen ist aber sicherlich, dass auf dem flachen Land die Zahl der Liste-1-Hunde geringer sein dürfte als im urbanen Bereich. In seinem Buch „Die Kampfhundlüge“ zählt der Leiter des Kynos-Verlages, Dr. Dieter Fleig, einen registrierten Bestand von etwa 35.000 Hunden dieser Rassen. Hinzuzurechnen wären noch die importierten und unregistrierten Exemplare und die Mischlinge dieser Rassen (bis ins wievielte Glied eigentlich?), die ebenfalls betroffen sind.

 

Auf keinen Fall handelt es sich bei den sogenannten Kampfhunden um Exoten, was auch die Politiker feststellen mussten, die glaubten, sie führten mit der HVO einen Schlag gegen einige Milieutäter, gegen ein paar vorstädtische Jugendbanden oder hundehaltende Neonazis. Zu ihrer Überraschung meldeten allerorten betroffene Zahnärzte, Rechtsanwälte oder Personalreferenten ihren Protest an. Weil diese Verordnungen sich in mindestens 80 % der Fälle gegen völlig unbescholtene Bürger mit freundlichen Hunden richten.  

 

Mir ist aufgrund unsystematischer und eher beiläufiger Recherchen bis heute nur ein einziger Fall von Kindstötung durch einen Liste-1-Hund in der Bundesrepublik bekannt geworden. Einige Hunderassen der Liste sind noch niemals in irgendeiner Form auffällig geworden. Mit dem „Wilhelmsburger Todesfall“ und dem daraus resultierenden „Handlungsbedarf“ (in Wirklichkeit wohl eher ein „Mediendruck“) begründen die Politiker trotzdem bundesweit die bekannte Novellierung der Hundeverordnungen, mit dem Konstrukt einer daraus abgeleiteten „unwiderleglichen Vermutung“ möchten sie den fachlichen Nachweis der Gefährlichkeit von Liste-1-Rassen umgehen. Obwohl doch mathematisch gesehen die Zahl 1 nichts anderes ist als das statistische Äquivalent zum Zufall. Anders als in jenen schon mehr als 20 Fällen, die mir bekannt sind, wo sogenannte „Schutzhundrassen“ vom Schäferhund über den Rottweiler bis zum Dobermann[1] Kinder gerissen haben. Kanada stellt im Entwurf eines „Attack-Dog-Act“ den Deutschen Schäferhund ganz nach vorn, während von einem Verbot des American Staffordshire dort niemand spricht. Die Schweiz diskutiert jetzt nach einem Fall von Kindstötung den Rottweiler als „Kampfhund“ zu verbieten.

 

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass auch für die erschreckenden „Schutzhundzahlen“ nicht Rassen die Verantwortung tragen, sondern die Möglichkeit einer „mannscharfen“ Hundeausbildung für jedermann, sei er ein verantwortungsbewusster Bürger oder ein krimineller Trottel. Immer ist der Halter das Problem. Die sogenannte Schutzhundausbildung, auch „Hundesport“ genannt, gehört meines Erachtens ausschließlich in die Hände der Polizei oder des BGS. Darauf sollte eine gute zukünftige Hundeverordnung abstellen.

 

Ich hoffe, dass ich mit meinen Hinweisen zur Wahrheitsfindung und zu einer besseren Hundeverordnung für Bremen beitragen konnte. Zu Ihrer Information habe ich Ihnen das Gutachten der Wiener Kynologin Prof. Irene Stur beigelegt, das sie 1999 für die deutsche Innenministerkonferenz verfasste und das alle Fragen zur Gefährlichkeit von Hunden auf die denkbar wissenschaftlichste Basis stellt.

 

 

Hochachtungsvoll

 

 

-         Dr. Klaus Jarchow –

 

 

Anlage: Stur-Gutachten 1999


[1]             Kindstötungen durch Hunde in der Bundesrepublik

 

1. Staffordshire-Terrier (ST):        ein 7jähriger durch 2 ST, Hamburg 2000

 

2. dagegen Schäferhund (SH):    ein 11jähriger durch 2 SH, Ruhrgebiet 1974

                                                               ein 5jähriger durch 2 SH, Karlsruhe 1977

                                                               ein 5jähriger durch 2 SH, Recklinghausen 1982

                                                               ein 6-jähriger durch 1 SH und 1 Dobermann, Berlin 1982

                                                               eine 10jährige durch 2 SH, Gießen 1985

                                                               eine 11jährige durch 2 SH, Flensburg 1985

                                                               ein 7jähriger durch 1 SH, Ofterdingen 1989

                                                               ein 4jähriger durch 3 SH, 1989 Karlsruhe

                                                               ein 5jähriger durch 1 SH u. 1 Rottweiler, Frankfurt 1990

                                                               ... (usw. usw. usw.)          

 



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