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Hier nochmals die Meldung auf die sich der Brief bezieht!

 

Hessen

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Zweierlei Maß

Zu dem Bericht Ohne zu bellen stürzte sich Chico auf den Kurgast (FR vom 17. August 2002): Ein Polizeihund (Schäferhund) war am 9. August 2002 in Bad Soden-Salmünster aus seinem Käfig entwichen und stürzte sich ohne jegliche Vorwarnung auf einen Kurgast und fügte diesem eine 15 Zentimeter lange, tiefe Bisswunde zu. Ein ausgebildeter Polizeihund ist also zu einer Gefahr für die Allgemeinheit geworden. Der Hund soll offenbar schon öfter auffällig geworden sein.

Erst auf Grund des Zivilrechtsstreits des Geschädigten gegen das Land Hessen vor der 7. Zivilkammer des Landgerichtes Hanau ist dieser Vorfall, der sich vor über einem Jahr ereignete, an die Öffentlichkeit gelangt.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) wegen der Gültigkeit der Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde vom 15. August 2000, der am 28. August 2001 in Kassel stattfand, haben weder die Vertreter des Landes Hessen noch der Leiter der so genannten "Task-Force gefährliche Hunde" diesen knapp drei Wochen zurückliegenden Vorfall erwähnt.

Vorfälle der zuvor geschilderten Art werden offensichtlich unter den Teppich gekehrt, während Vorfälle, an denen so genannte "Listenhunde" beteiligt sind, ständig publiziert werden (siehe FR vom 19. August 2002). Das Landgericht Hanau hat zu Recht die Frage gestellt, warum der Polizeihund nicht eingeschläfert worden ist. Jeder "Listenhund" wäre nach einem solchen Zwischenfall sofort eingeschläfert worden. Offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen.

Zwar haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 3. Juli 2002 (BVerwG 6 CN 5.01 bis 8.01) erklärt, die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, es sei in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen wie etwa Erziehung und Ausbildung zukommt, dies scheint jedoch den Hessischen Minister des Inneren (und dessen Mitarbeiter) nicht zu interessieren, der sich nach wie vor auf das Urteil des Hessischen VGH vom 29. August 2001 stützt.

Günter Stück, Richter i. R.

Wehretal

 

 

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