- Leserbrief

Pressemitteilung Nr. 36-2000

„Oberverwaltungsgericht erklärt erhöhte Kampfhundesteuer für rechtmäßig“

Mit dieser neuen Pressemitteilung wurde wieder einmal bewiesen, dass solche wichtigen Beschlüsse - wie übrigens auch bei der Auflistung der „Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde v. 30.06.2000“ - ohne Rücksprache mit Fachleuten wie Verhaltenstherapeuten, Verhaltensforscher usw. erlassen werden.

Grundsätzlich möchte ich klarstellen, dass ich persönlich gegen Diskriminierung von allen Minderheiten bin. Auch die sog. Kampfhunde stellen, gesehen an der gesamten deutschen Hundepopulation, eine sehr geringe Minderheit dar.

Wenn die Stadt Worms für sog. Kampfhunde einen höheren Steuersatz festlegt, ist dies lt. Oberverwaltungsgericht „rechtmäßig“. Aber wie verhält sich die Festlegung der erhöhten Hundesteuer für SECHS Hunderassen zu den nur drei namentlich genannten sog. Kampfhunden in der o. g. Gefahrenabwehrverordnung???

Weiterhin wird bei dieser Pressemitteilung deutlich, dass es hierbei nicht darum geht, den durch die ganzen Hundeverordnungen verunsicherten Hundebesitzern klare Informationen zu geben, sondern die bereits bestehenden Verwirrungen werden vermehrt. 

Wer kennt sich schon genau im sog. „Juristendeusch“ aus? „unwiderlegbar vermutet“: vermuten heißt nicht bewiesen (???), unwiderlegbar heißt es ist richtig (???). 

Dies würde bedeuten: 

„Diese Eigenschaft wird bei sechs Hunderassen, darunter dem Staffordshire-Bullterrier, unwiderlegbar vermutet.“ (Original); 

„Diese Eigenschaft wird bei sechs Hunderassen, darunter dem Staffordshire-Bullterrier, richtigerweise nicht bewiesen.

Schafft endlich einmal klare Verhältnisse, wie z. B. der Sachkundenachweis aussehen soll, wie der Wesenstest, wer darf diese abnehmen, was wird dies kosten, gebt Kontaktadressen an, die nicht an andere Stellen verweisen.

Für jeden Hundebesitzer wäre es nachvollziehbar, wenn erhöhte Hundesteuer für bereits als gefährlich bekannte und unwiderlegbar bewiesene Hunde festgelegt würde - gleich welcher Rasse oder Größe.

Hundehalter und Nichthundehalter erklärt Euch solidarisch, z. Z. sind es sog. Kampfhunde, und morgen? Hundehalter sind nicht rechtlos, jeder Hundehalter ist auch Bürger dieses Landes. 

Selbst unser Kanzler hat bereits „zum Aufstand der Anständigen“ aufgerufen. Die Vogel-Strauß-Taktik nützt niemandem.

„Es betrifft mich nicht, ich habe ja kein Kampfhund!“

„Es betrifft mich nicht, ich habe ja keinen großen Hund!“

„Es betrifft mich nicht, ich habe ja keine Waffe!“

„Es betrifft mich nicht, ich bin ja kein Ju..!“

Diskriminierung von Minderheiten!!!

Lt. unserem Grundgesetz gilt jeder so lange als unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist. Als Hundehalter gelte ich z. Z. im vorneherein als schuldig, schuldig einen gefährlichen Hund zu haben.

Elke Bertz

 

.Die WORMSER Zeitung schreibt: 

"Die in der Wormser Liste aufgeführten Hunderassen, einschließlich des Staffordshire-Bullterriers, seien wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Sprung-, Muskel- und Beißkraft allgemein von einer gesteigerten Gefährlichkeit"

Das Orginal:

"Als Kampfhunde gelten dabei solche Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Menschen und Tieren besteht. Diese Eigenschaft wird bei sechs Hunderassen, darunter dem Staffordshire-Bullterrier, unwiderlegbar vermutet"...

"Dabei sei es durchaus sachgerecht, heimische Hunderassen nicht ausnahmslos als Kampfhunde zu erfassen. Mit diesen Hunden sei die Bevölkerung nämlich vertraut und billige ihre Verwendung als Wach- und Gebrauchshunde. Deren Gefährlichkeit sei durch die größere Erfahrung der Züchter und Halter auch eher beherrschbar, als dies bei den neu importierten Züchtungen der Fall sei. "

Also:

"unwiderlegbar vermutet "nicht nur, daß...von den EINEN eine "erhöhte Gefahr einer Verletzung von Menschen und Tieren besteht"

Es wird auch festgestellt, daß....die ANDEREN gefährlich sind.

"unwiderlegbar vermutet "wird auch, daß....die Bevölkerung nämlich vertraut mit diesen ANDEREN, die gefährlich SIND sei und ihre Verwendung als Wach- und Gebrauchshunde billige.

Im einen Fall IST etwas gefährlich.

"unwiderlegbar vermutet "wird , daß.....ein Mensch, der einen Hund einer heimische Hunderasse führt ,über größere Erfahrung verfügt und seinen an sich gefährlichen Hund daher eher beherrschen kann.

Im anderen Fall wird "unwiderlegbar vermutet ",daß etwas gefährlich sei.

"unwiderlegbar vermutet "wird also, daß.....ein Mensch, der einen Hund einer ausländischen Hunderasse führt über geringere Erfahrung verfügt und er seinen Hund eher nicht beherrschen kann 

"unwiderlegbar vermutet " ist das die Basis für das Urteil eines OLG ?

Wenn nun "unwiderlegbar vermutet " würde, daß Rothaarige Diebe seien, sitzen dann alle Rothaarigen im Knast ?

"Unwiderlegbar vermutete "ich, daß die WORMSER Zeitung sich auch verwirren ließ von dieser "sachlichen" Begründung des OLGs und die Bevölkerung demnächst darüber informiert, daß sie vertraut sei mit diesen heimischen Hunden die gefährlich SIND und ihre Verwendung als Wach- und Gebrauchshunde billige.

"unwiderlegbar vermutet " Ein Hund der artgemäß gehalten und geführt wird stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Paragraph 2 des TschG bietet die Möglichkeit durch das Anzeigen einer "vermuteten" nicht artgemäßen Haltung, die Behörden in Tätigkeit zu setzen.

Wurde dieser Straftatbestand, dann bewiesen und es geschieht wie in Hamburg, Duisburg etc. nichts, d.h.wird das Tier nicht einer artgemäßen Haltung zugeführt, ist das Behördenschlamperei bis Strafvereitlung im Amt.

Wir brauchen weder neue Gesetze noch Verordnungen, wir brauchen eine Exekutive die durch ihre Dienstherren besser unterstützt wird, die wieder befähigt wird dafür Sorge zu tragen, daß bestehende Gesetze beachtet werden.

Anmerkung: wird das nun vermehrt in den Stadtsäckel fließende Geld wenigstens hierfür verwendet?



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