Dem Wahnsinn ein Ende setzen
von Jürgen Arndt
rhv/Lohmar: Wer sich mit dem Tierschutzgesetz und der LHV-NRW auseinandergesetzt hat, wird schnell feststellen, dass diese Verordnung
gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Es gilt §1 TierschG (Tierschutgesetz) Grundsatz:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das
Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die Landesregierung muss sich andscheinend nicht an das Tierschutzgesetz
halten, wie aus der LHV-NRW zu entnehmen ist, wenn sie für 42 Rassen eine
generelle Maulkorb- und Leinenpflicht verordnet. Dem Ministerium ist
vorzuwerfen, dass sie ohne Sachverstand ein Papier entwickelt hat, das nicht
nur zu einer Spaltung der Nation geführt, sondern ein pauschalisiertes
Leiden für 42 Rassen angeordnet hat.
Hierzu sei anzumerken:
Der Maulkorb schränkt die hundische Kommunikation der Mimik so sehr ein,
dass es unter den Hunden zu Verhaltensstörungen kommen wird, weil eine
ungestörte Kommunikation, die für die Sozialentwicklung und für den
Sozialfrieden der Hunde lebenswichtig ist, nicht mehr stattfinden kann.
Hunde kommunizieren zum größten Teil durch Mimik und Körpergesten, also
einer Körpersprache. Wenn diese nicht mehr stattfinden kann, leiden Hunde.
Dem wird die LHV-NRW nicht gerecht mit ihrer generellen Maulkorb- und
Leinenpflicht, sondern verpflichtet stattdessen den Hundehalter, seinem Tier
Leiden zu zuführen.
Es verwundert, dass die Ministerin Bärbel Höhn als Grüne Parteigenossin den
Tierschutz neben ihrer Partei auf Ihre Fahnen schreibt und hier bei der
LHV-NRW sich als Tierschutzfeindlich outed.
Wie glaubwürdig sind solche Politiker denn noch?
Das Tierschutzrecht wird in der Diskussion um die Gefahrhunde-Verordnung
kaum erwähnt. Dennoch sei anzumerken, dass Menschenschutz auch Tierschutz
heißt, weil beides eine Symbiose eingeht.
Weitere Infos http://www.rettungshunde.net
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