Nerv-Liste

Dem Wahnsinn ein Ende setzen

von Jürgen Arndt

rhv/Lohmar: Wer sich mit dem Tierschutzgesetz und der LHV-NRW auseinandergesetzt hat, wird schnell feststellen, dass diese Verordnung gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Es gilt §1 TierschG (Tierschutgesetz) Grundsatz:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Die Landesregierung muss sich andscheinend nicht an das Tierschutzgesetz halten, wie aus der LHV-NRW zu entnehmen ist, wenn sie für 42 Rassen eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht verordnet. Dem Ministerium ist vorzuwerfen, dass sie ohne Sachverstand ein Papier entwickelt hat, das nicht nur zu einer Spaltung der Nation geführt, sondern ein pauschalisiertes
Leiden für 42 Rassen angeordnet hat.
Hierzu sei anzumerken:
Der Maulkorb schränkt die hundische Kommunikation der Mimik so sehr ein, dass es unter den Hunden zu Verhaltensstörungen kommen wird, weil eine ungestörte Kommunikation, die für die Sozialentwicklung und für den Sozialfrieden der Hunde lebenswichtig ist, nicht mehr stattfinden kann.
Hunde kommunizieren zum größten Teil durch Mimik und Körpergesten, also einer Körpersprache. Wenn diese nicht mehr stattfinden kann, leiden Hunde.
Dem wird die LHV-NRW nicht gerecht mit ihrer generellen Maulkorb- und Leinenpflicht, sondern verpflichtet stattdessen den Hundehalter, seinem Tier Leiden zu zuführen.

Es verwundert, dass die Ministerin Bärbel Höhn als Grüne Parteigenossin den Tierschutz neben ihrer Partei auf Ihre Fahnen schreibt und hier bei der LHV-NRW sich als Tierschutzfeindlich outed.
Wie glaubwürdig sind solche Politiker denn noch?

Das Tierschutzrecht wird in der Diskussion um die Gefahrhunde-Verordnung kaum erwähnt. Dennoch sei anzumerken, dass Menschenschutz auch Tierschutz heißt, weil beides eine Symbiose eingeht.

Weitere Infos http://www.rettungshunde.net 



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