- Runder Tisch

Hallo Achim,
 
als Ergänzung zum Zeitungsbericht von vorgestern sende ich Dir unsere Stellungnahme bzw. Antrag für den Runden Tisch "Hund", den die Stadt Köln seit einiger Zeit ins Leben gerufen hat.Bei Bedarf kannst Du Die Ausführungen ja ins Netz stellen.
 
Alles Gute und viele Grüße
 
Mara Dichant-Hennig
Menschen für Tiere Köln-Porz

Hier der Bericht:

Freilaufende Hunde nur noch im Äußeren Grüngürtel?
Alle Hunde sollen an die Leine

Von Helmut Frangenberg

Karin Roy (49) und Matthias Springstubbe (42) mit Mischlingshündin Bonny (13) halten nicht viel von der Hundeverordnung.
Fotos: Paul
Kölns Hundebesitzern und ihren Vierbeinern droht Ungemach: Nächstes Jahr soll Kölns neue Grünflächenordnung und mit ihr die generelle Anleinpflicht für alle Hunde in Kraft treten.

Verwaltungsintern besteht weitgehend Einigkeit: Freilaufende Hunde in Kölns Grünanlagen soll es - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr geben.

"Wir reagieren auf die Beschwerden, die vor allem von Familien kommen", sagt Amtsleiter Werner Adams. "Jeder hat das Recht, unbelästigt durch die Parks zu gehen."

Die Bezirksvertretungen sollen sich Gedanken über einzelne Auslaufflächen in den Stadtbezirken machen. Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor, den Äußeren Grüngürtel zwischen Gleuer Straße und Geißbockheim von der Anleinpflicht auszunehmen. Möglicherweise wird es auch erlaubt sein, morgens vor einer bestimmten Uhrzeit mit einem freilaufenden Hund Gassi zu gehen.

Allein die Vorüberlegungen der Stadt, über die die Rundschau bereits im Mai berichtet hatte, hat viele Hundebesitzer mobil gemacht. "Damit werden Hunde aus der Stadt vertrieben", sagt Martina Paterson, die bereits 3500 Unterschriften gegen die Anleinpflicht gesammelt hat.

Die 44-Jährige Mutter aus Sülz nennt die Grünflächenordnung "puren Aktionismus, der nichts bringt". Man suggeriere den Leuten Sicherheit, die es tatsächlich nicht gebe, sagt die Besitzerin zweier, großer Mischlingshunde.

"Die schwarzen Schafe werden sie so nicht bekommen." Das sieht die Verwaltung anders: "Die neuen Regeln bringen Rechtssicherheit und mehr Sicherheit für die Bürger", so Adams. Jeder wisse dann, wo er mit und ohne Hund hingehen könne, Konflikte könnten vermieden werden. Nicht zuletzt geht es auch darum, die Kontrollen durch die Bezirksämter zu vereinfachen.

"Eine solche Bestimmung wird in der Praxis helfen", bestätigt der Chorweiler Bezirksamtschef Gerhard Bosbach, dessen Mitarbeiter große Probleme haben, die Einhaltung der Landeshundeverordnung zu kontrollieren.

Seit Inkrafttreten der umstrittenen Verordnung über gefährliche Hunde wurden im gesamten Stadtbezirk Chorweiler gerade einmal 20 Bußgeldverfahren eingeleitet. In sechs Fällen wurde ein Verbot ausgesprochen, den Hund weiter zu halten - nicht viel für die "Kampfhundehochburg" Chorweiler, aber auch kein Wunder angesichts des nur dreiköpfigen Außendienstes des Bezirksamtes, der sehr viel mehr zu tun hat, als Kampfhunde, Ausnahmeregelungen und "Hundeführerscheine" zu überprüfen.

"Wir bemühen uns, kommen aber nur mühsam voran", sagt Bosbach.

Für Hundebesitzer wie Martina Paterson liegt da das Problem: Um gegen rücksichtslose Hundehalter vorzugehen, die sich nicht an die bestehenden Spielregeln halten, bedürfe es keiner neuen Bestimmungen, sondern mehr Personal. Schon heute sei es vielerorts verboten, die Hunde frei laufen zu lassen. Hier müsste einfach mehr kontrolliert werden.

Für Bosbach ist die Landeshundeverordnung ein Beispiel dafür, dass auch schon schärfere Bestimmungen etwas bringen können. Allein ihre Verabschiedung habe offensichtlich dazu geführt, die Chorweiler "Kampfhunde-Szene" von der Straße verschwinden zu lassen.

Mit dieser Szene möchte sich Paterson nicht vergleichen lassen. "Wir sind ein politisches Bauernopfer. Das ist das Ende der Toleranz."

 

 

Tierschutzverein

Menschen für Tiere – Tiere für Menschen e.V.

51147 Köln-Porz  -  St. Ägidiusstr. 45

 

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

Tierheim Köln-Dellbrück

51069 Köln - Iddelsfelder Hardt

 

 

Runder Tisch

Hund

 

Sitzung 5.9.2001

 

  

31.8.2001

Vorlage zur Sitzung 5.9.01  - Ergänzung zu Tagesordnungspunkt  4 Sonstiges:

 

Stellungnahme zur Erläuterungen  des Grünflächenamtes  vom 19.6.2001

„Genereller Leinenzwang in Städt. Grünanlagen“

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die auf der letzten Sitzung vorgestellten Planungen zu einem  generellen Leinenzwang für alle Hunde innerhalb der Städt. Grünanlage hat die Vertreter der Tierschutzorganisationen sowie der Parteien mehr oder weniger unvorbereitet  getroffen.

So konnte auch die ablehnende Haltung der Tierschutzorganisationen nur unzureichend begründet werden.

 

Der Vortrag des Vertreters des Grünflächenamtes machte sehr deutlich, wie wenig fundiert die eigentlichen Planungen sind bzw. waren.

Die Änderungen lassen nur den Schluss zu, dass jedenfalls Fachleute aus dem Bereich des Hundewesens nicht zu Rate gezogen wurden.

 

Will heissen, die Verwaltung der Stadt Köln  zieht es vor, die gleiche – sehr fragwürdige -  Vorgehensweise, wie die noch im Amt befindliche Umweltministerin Höhn zu wiederholen, also auf die Mitwirkung jeglichen Sachverstandes von Fachleuten des Hundewesens zu verzichten.

Die Kritik an dieser unseligen Hundeverordnung ist durchgängig und reicht von Bloch über Feddersen-Petersen bis hin zum Arbeitskreis Diensthundewesen. Die Staatlichen Ausbilder der Polizei- und Bundesgrenzschutzhunde-Staffeln stehen nun wirklich nicht im Verdacht, einäugig die Interessen der Hunde zu vertreten.

 

Warum die Verwaltung der Stadt Köln nun die gleiche Vorgehensweise bevorzugt, kann nicht nachvollzogen werden.

 

Als Begründung für das gesamte Vorhaben wurde lediglich erklärt, es kämen vermehrt Beschwerden aus der Bevölkerung. Was immer das auch heissen mag.

Es wurden keine Zahlen bzw. substantiierte Vorfälle vorgetragen, die eine derart ein-schneidende Massnahme auch nur im Ansatz bergründen.

 

Sämtliche Verhaltensforscher, die sich mit generellem Leinenzwang beschäftigt haben, kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass  Hunde als Lauftiere mit einem aus-geprägtem Bewegungsdrang leiden, wenn ihrem angeborenen Bewegungsbedürfnis, wie im Falle eines Leinenzwangs, nicht Rechnung getragen  wird. 

Eine Bewegung ausschließlich an der Leine ist somit nicht als artgerechte Haltung anzusehen  und stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar (§ 2 Tierschutzgesetz) .

 

Auch die zum 1.9.2001 in Kraft tretende Tierschutz-Hundeverordnung betont in § 2 ausdrücklich, dass „einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb...........einer Anbindehaltung zu gewähren ist“.

 

Durch fehlende Befriedigung des Bewegungsbedürfnisses kommt es zu einem Sinken der Reizschwelle. Hunde, die sich ausschließlich an der Leine bewegen dürfen, werden somit in jedem Fall gefährlicher als Hunde, die sich entsprechend bewegen können.

Es ist daher damit zu rechnen, dass der Anteil an Beißvorfällen mit Hunden durch generellen Leinenzwang eher steigt als sinkt.

Zu diesem Ergebnis kommt  Prof. Dr. Irene Stur der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

 

Die Verhaltensforscherin und Ethnologin  Dorit Feddersen-Petersen kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Hunde als Lauftiere einen ausgeprägten Bewegungsdrang haben. Stets angeleinte Hunde sind deshalb insgesamt angespannter und unausgeglichener, sie fordern auch weit häufiger Rangauseinandersetzungen heraus als freilaufende Artgenossen.

 

Die in  der Anlage beigefügten Bewertungen zum Thema Leinenzwang sind repräsentativ. Es gibt keine Untersuchungen aus Fachkreisen, die einen generellen Leinenzwang befürworten. Dies müsste eigentlich der Verwaltung zu denken geben.

Was spricht dagegen, sich Sachverstand von Außen zu holen?

 

Wie wenig durchdacht die Planungen sind, kommt zum Ausdruck, wenn zunächst die Ausweisung jeweils eines  Auslaufgebietes rechts- und linksrheinisch erwogen wird. 

Auch die  Ausweisung der Freilaufflächen innerhalb der einzelnen Bezirke ist unmöglich.  Es  ist hinlänglich bekannt, wie stark die Bezirksvertretungen von Parteipolitik geprägt sind. Das dort die Interessen der Hunde und ihrer Halter nicht im Vordergrund stehen, liegt auf der Hand.

Wer definiert die erforderliche Größe und Gestaltung der Flächen? Oder werden diese sogenannten Freilaufflächen als reine Sch.......wiesen angesehen? Wie lange sollen die Hundehalter und ihre Hunde nach Inkrafttreten der Grünflächennutzungsänderung mit dieser ungeklärten Situation leben?

Wollte man eine auch annähernd akzeptable Lösung anbieten, müßten bei ca.  20.000 in der Stadt lebenden  bzw. angemeldeten Hunden eine Fläche von mind. 300.000 qm zur Verfügung gestellt werden.

Da das Stadtgebiet Kölns in weiten Bereichen ländlich geprägt ist, sollte  schon differenzierter vorgegangen werden. Der Grüngürtel ist in weiten Bereichen fast menschenleer.  Auf Grünanlagen in den Randbezirken trifft dies ebenfalls zu.

Es besteht sicher Einigkeit darin, dass in kleinen innerstädtischen  Parks Regelungen gefunden werden müssen. Dies aber mit generellem Leinenzwang für alle städtischen Grünanlagen zu beantworten, hilft der Sache wenig.

Erweckt aber bei Außenstehenden oder Uninformierten zunächst sicher den Eindruck „die tun was“.

 

Ehrlicherweise sollte gesagt werden, dass in kleineren bzw. stark frequentierten Parks nicht die Hunde das eigentliche  Problem sind. Vielmehr liegt das Konfliktpontenzial in dem Bedürfnis der einzelnen Gruppen (Skater, Inliner, Jogger, Radfahrer, Spaziergänger mit und ohne Kinder, Hundehalter) ihrer Beschäftigung ungehindert nachzugehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist nicht die Eigenschaft, die die heutigen Städter auszeichnet. Pflichten haben immer nur die anderen.

Toleranz wird als eine herausragende Stärke Kölns allerorten hervorgehoben.

Wo wird denn diese Toleranz hier deutlich?

Selbst Berlin, dass eine mehrfache Hundedichte als  Köln ausweist, geht anders vor.

 

Die  Größe der einzelnen Bezirke  bedeutet,  dass nicht alle Flächen fußläufig zu erreichen sind. Wie kommen ältere oder nicht motorisierte Menschen dorthin? Sollen sie  2 bis 3x  täglich die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen? Für motorisierte Hundehalter gilt, dass zusätzliche innerstädtische Autofahrten anfallen. Ökologie läßt grüßen.

Auch für Familien mit Kindern und Hund wird es schwieriger.  Wie will man hier den einzelnen Interessen bei räumlich weit auseinanderliegenden Flächen gerecht werden?

 

Hunde und ihre Halter gehören ebenso in das städt. Bild wie jede andere Interessensgruppe.

Auch wenn Städter heute der Natur auf bedenkliche Weise entfremdet sind.

Diese Verarmung betrifft besonders Kinder und alte Menschen. Kinder lernen im Umgang mit Tieren Rücksicht, Fürsorge und auch Verantwortungsbewußtsein.

Kinder erfahren Tiere als Tröster in Konflikten. Ein Hund ist zeitweilig auch der  beste Freund und unersetzbar.

Für alte bzw. kranke, einsame oder isolierte Menschen bedeuten Tiere und insbesondere Hunde oft das einzige Bindeglied nach außen, sie verhelfen zu mehr Aktivität und sind Anlaß, Verantwortung für sich selbst und den dazugehörigen Hund zu übernehmen.

 

Der Umgang mit Tieren ist eine Grunderfahrung der Menschen. Wir wissen, das etwas fehlt, wenn wir uns nur mit künstlichen bzw.  technischen Dingen umgeben und die Natur nicht mehr an uns heranlassen.

Wie heißt es doch treffend im Vorwort der Seite „Hund- und Halter“:

Hunde funktionieren nicht wie Autos – aber gehören deshalb wirklich nur Autos in die Stadt?

 

Wir fordern daher die Verwaltung der Stadt Köln auf, die Planungen zum generellen Leinenzwang  einzustellen.

Statt dessen Konzepte zu  entwickeln, die ein soziales Miteinander aller Interessengruppen gewährleisten.

Dass dazu auch ein genereller Leinenzwang in bestimmten Teilgebieten öffentlicher Anlagen erforderlich sein kann, ist auch für Hundefreunde nachvollziehbar.

 

Also bitte nicht nur Kampagnen, die die Sauberhaltung öffentlicher Plätze propagieren. Sondern auch öffentliche Aktionsprobgramme, die die Rücksichtnahme aller Menschen in dieser Stadt  und die bereits angesprochene Toleranz fördern.

 

Die beiliegenden Unterlagen geben weiteren Aufschluß über die vorgetragene Sichtweise.

 

Wir bitten sehr darum, dass weitere Planungen von Seiten des Grünflächenamtes zu diesem Thema im Arbeitskreis besprochen werden.

Auch die am Runden Tisch teilnehmenden Vertreter der  Parteien werden aufgefordert innerhalb ihrer Gremien im vorgetragenen Sinne aufklärend zu wirken.

Bitte machen Sie beigefügte Informationen allen Teilnehmern des Runden Tisches zugänglich und setzen Sie dieses Thema beim nächsten Treffen des Runden Tisches auf die Tagesordnung.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 Menschen für Tiere                            Tierheim Dellbrück

Mara Dichant-Hennig                                        Bernd Schinzel

 

 

 



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