Tierärztliche Klinik für kleine Haustiere
Rahlstedter Straße 156 22143 Hamburg-Rahlstedt
Tel. 040/ 677 21 44 Fax 040/ 677 37 98
www.Tierklinik-HH-Rahlstedt.de
Hier auch als Word
Dokument
Herrn
Senator Jörg Dräger
(offener Brief)
Sehr geehrter Herr Dräger,
Sie sind der derzeitige Senator für Wissenschaft und Soziales und lassen zu,
dass im Hamburger Senat in puncto "Hundegesetzgebung" die Wissenschaft
missachtet wird.
Schlimmer noch:
Hundehalter werden durch die Entscheidungen des Senats zukünftig stigmatisiert,
marginalisiert und sozial in unerträglicher Weise belastet.
Die Hamburger Senatsdrucksache Nr. 2005/1112 zum Hunderassengesetz trägt das
Datum vom 15. September 2005.
Der 15. September hat eine historische Bedeutung!
Am 15. September 1935 wurde auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP das
faschistische Rassengesetz beschlossen.
Um es gleich vorweg zu sagen: Hier werden nicht Hunde mit Menschen verglichen,
denn Hundehalter sind auch Menschen, die durch den Rassismus gegen Haustiere
existentiell bedroht sind.
Das Charakteristikum der Rassegesetzgebung besteht darin, auch Mischlinge zu
erfassen.
Der Hitlerfaschismus hat zur Klassifizierung der Betroffenen die Begriffe
"Voll", "Halb" und "Viertel" geprägt, die aus den Personenstandsurkunden zu
ermitteln waren.
Hierzu enthält das Hamburger Rassengesetz in § 2 Abs. 4 folgende Bestimmung:
" In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass der
Hund keiner der in den Absätzen 1 und 3 genannten Gruppen angehört oder keine
Kreuzung im Sinne der Absätze 1 und 3 vorliegt."
Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Nachweis in einem Zweifelsfall von
keinem Hundehalter erbracht werden kann.
Den behördlichen Willkürmassnahmen, die vom grausamen Grossvater aus der
Süderstrasse vollstreckt werden, sind hier keine Grenzen gesetzt.
Es darf wieder marschiert werden in Deutschland.
Die Kolonnen formieren sich.
Mit festem Schritt und Tritt.
(Aus dem Brief eines mir bekannten Juristen)
Herr Dräger, glauben Sie wirklich, dass Sie mit Unrechtsgesetzen im Amt bleiben
können?
Ich glaube das nicht und fordere Sie heute auf, dem Spuk mit den Hundegesetzen
ein Ende zu bereiten.
In der Vermutung, dass sie das nicht tun werden, kündige ich Ihnen heute an,
dass ich Sie bei der Staatsanwaltschaft Hamburg binnen 10 Tagen strafrechtlich
anzeigen werde.
Hamburg, den 1.10.05
Dirk Schrader
-Tierarzt-
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