- Leserbrief |
Weil Halter in Haft sind, leben ihre Kampfhunde auf Staatskosten
im Tierheim
Politiker sind empört – Senat zahlt für Häftlingshunde 50 000 Euro pro Jahr.
a) Grundsätzlich darf im Tierheim kein Tier eingeschläfert
werden. 2.Ausnahmen Wenn die verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, diese Tiere an ein Leben mit Menschen oder unter Artgenossen zu gewöhnen, fehlgeschlagen sind und die Einschaltung von Sachkundigen aus benachbarten Tierheimen nicht erfolgreich war, muss in diesen Ausnahmefällen die Entscheidung über die Einschläferung von einer Kommission getroffen werden. Die Kommission muss möglichst aus einem Vorstandsmitglied, den verantwortlichen Sachkundigen (z.B. dem Tierheimleiter und der Betreuungsperson) und zwei Tierärzten, von denen einer nach Möglichkeit ein amtlicher Tierarzt sein sollte, bestehen. Über jeden einzelnen Euthanasiefall im Tierheim sind exakte Aufzeichnungen über die vorangegangenen verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, den Grund und die Durchführung mit Datum anzufertigen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. So steht es jedenfalls auf dem Papier, dass ja bekanntlich geduldig ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. So wie die Kommission, die über das Leben der Tiere entscheidet, zusammengesetzt ist, hat man keine Schwierigkeiten,„unbequeme “ Tiere in den Himmel zu schicken. Wenn der Tierheimleiter es dem amtlichen Tierarzt auch per Telefon schmackhaft machen kann, dass der Hund keine „Lebensqualität “ mehr hat, dann wird das Todesurteil auch schon einmal am Telefon gefällt. Sauereien kommen sowieso nur zur Anzeige, wenn ein Insider (z.B. Arbeitnehmer) auspackt. Bloß wer tut das schon? Die von den Tierschutzbundoberen gepriesene Transparenz in den Tierheimen dürfte wohl eine Ausnahmeerscheinung sein. Wer kontrolliert z.B. die erfolgten Therapieversuche? Die Hunde sind durch die Schuld der Menschen in eine Notsituation gelangt. Ein Tötungsgrund ist das „Verschlingen “ von Steuergeldern jedenfalls nicht. Auch für d i e s e Hunde gilt immer noch das Tierschutzgesetz!! Der Tierschutzbund und seine Vereine sammeln Spenden und Nachlässe für Tiere in Not. Ist für diese 10 Hunde nicht eine Notsituation gegeben? Oder was versteht man bei den Vereinen des Deutschen Tierschutzbundes unter „Tiere in Not “? Warum bekommen die Hunde in Weidenfeld keine Chance? Oder müssen diese Tiere gar nicht „resozialisiert “ werden?? Ist das alles nur ein Vorwand um lästige Fresser loszuwerden? Gerade für d i e s e Hunde machte der Deutsche Tierschutzbund eine Erbschaft. Wie groß eigentlich? Wäre es nicht im Sinne der Erblasserin Frau L. Lüdemann, wenn das Leben der Hunde gerettet wird? Geht der Hamburger TSV pleite, wenn das Dasein der Hunde durch den Abbau des Spendenberges finanziert würde statt von Steuergeldern? Hier sieht man einmal wieder, was das Tierschutzgesetz und Tierheimordnungen taugen. Letztlich möchte ich noch sagen, dass ich es einfach zum Kotzen finde, wenn ein Tierschützer namens Poggendorf in den Medien von „Kampfhunden “ spricht, obwohl er es besser wissen müsste.
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