Nerv-Liste

Dipl.-Ing. Bernd Schwab                                                                       24. November 2000
Bruno-Hirschfeld-Str. 1
56076 Koblenz

 

Herrn
Hajo Stuhlträger
Bürgermeister
Im Stadtpark 1-2

56170 Bendorf

 

Sehr geehrter Herr Stuhlträger,

es ist für einen Bürgermeister ohne Charisma und ohne Weitblick nicht einfach, gegensätzliche Interessen souverän zu befrieden und den Laden in Ordnung zu halten.

Wenn es irgendwo im Umkreis von Koblenz Zoff gibt, dann ist Bendorf mit von der Partie. Für diese Erkenntnis genügt der tägliche Blick in die Rhein-Zeitung.

Werfen Sie einen Blick auf die Nachbarstadt Koblenz. Auch Koblenz wird von der CDU majorisiert. Hier wird es keine Sondersteuer geben. Kann dies daran liegen, dass die Koblenzer Stadträte weltoffener und nicht so borniert sind, wie die Bendorfer Provinzler?

Für mich persönlich ist es ganz schlimm, dass sich ausgerechnet ein Politiker meiner Couleur als brettervernagelter Prolet outet, der wehrlose Minderheiten diskriminiert oder solches zulässt oder gar fördert.

Ihre politische Unfähigkeit dokumentiert sich auch darin, dass Ihre Hofschranzen jetzt einseitig Material für die nachträgliche Rechtfertigung des Bendorfer Rassendekretes zusammentragen müssen und die massenhaft vorhandenen Gutachten, die genau das Gegenteil aussagen, keines Blickes würdigen dürfen. Das ist eine im höchsten Maße unseriöse Arbeitsweise.

Gerade Sie als Politiker müssten wissen, zu was es führt, wenn einzelne Sätze aus einem Gesamttext herausgerissen und isoliert zitiert werden.

Das hat z. B. dazu geführt, dass die von Ihnen missbrauchte Gutachterin Frau Dr. Helga Eichelberg sich höchstpersönlich beim Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes „gegen die Art und Weise“ verwahrt hat, „wie hier mit Zitaten umgegangen worden ist“.

Als Begründung für die üble Bendorfer Rassenliste und die darauf fußende steuerliche Abzocke wedeln Sie mit einer ministeriellen Statistik herum.

Diese Statistik präsentiert als magere Ausbeute ungeprüfter kommunalen Rückmeldungen 144 Beißerchen in 1999 für ganz Rheinland-Pfalz. Bezogen auf die rheinland-pfälzische Bevölkerung entspricht dies einem Prozentsatz von 0,0036. Solche Zahlen, Herr Stuhlträger, gehören zum Restrisiko des Lebens und bedürfen weder einer Hundeverordnung noch einer Steuersatzung.

Uns würde interessieren, wie vielen dieser Vorfälle das Bendorfer Rassendekret stützen: Ein oder zwei oder vielleicht keiner?

Sehr geehrter Herr Stuhlträger, wir können Ihnen wesentlich eindrucksvollere Zahlen präsentieren, die durch das Statistische Landesamt und durch Aburteilungen nach dem StGB abgesichert sind (Quelle: www.statistik.rlp.de/, Zahlen für 1998):

In Rheinland-Pfalz werden jährlich 1.108 Kinder sexuell missbraucht und 381 Frauen vergewaltigt. Insgesamt gibt es bei uns jährlich 3.192 Sexualdelikte, 1.670 Fälle von Raub und räuberischer Erpressung und rund 200 Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung außerhalb des Straßenverkehrs) und last, not least 4.887 gefährliche und schwere Körperverletzungen.

Auch ein Politiker Ihres Kalibers sollte sich jetzt ausrechnen können, dass bei uns rund 70(!)mal so häufig Kinder missbraucht, Frauen vergewaltigt und Menschen schwer verletzt und umgebracht, als von Hunden gebissen werden, ganz abgesehen davon, dass kein einziger dieser Bisse schwere Verletzungen hinterlassen, geschweige denn ein Leben gekostet hat.

Die Verhältnismäßigkeit staatlicher Mittel bei der Diskriminierung von Minderheiten wird hier arg strapaziert.

Es würde der Stadt Bendorf besser zu Gesicht stehen, sich dahingehend zu erklären, Sittenstrolche, Räuber und Schläger und nicht Phantom-Hunde „generell und langfristig im Stadtgebiet von Bendorf zurückzudrängen“.

Wir fragen uns, wie Sie die unmittelbaren Folgen des Bendorfer Rassendekretes mit unserer Landesverfassung in Einklang bringen wollen.

Im Artikel 70 ist eindeutig, glasklar und anders als bislang auf Bundesebene möglich, auch der Tierschutz ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert: „Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden im Rahmen von Gesetzen vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt.“

Mitgeschöpfe, sehr geehrter Herr Stuhlträger, schafft unsereins genau so wenig ab, wie die eigenen Kinder. Menschen, die von anderen verlangen, ihre Hunde herzugeben, sind die gleichen Charaktere, die auch ihre eigenen Kinder ans Schafott liefern würden, wenn der Staat es anordnet.

Was sollen Bendorfer Bürger tun, die sich die neue Erdrosselungssteuer nicht leisten können? Gegen die Verfassung verstoßen und die Tiere als Mitgeschöpfe missachten?

Tierheime können keine Hunde mehr aufnehmen. Sie sind von verantwortungslosen Politikern Ihres Schlages bereits vollgestopft worden!

Wir werden aus dem asozialen und charakterlosen Beschluss des Bendorfer Stadtrates die Konsequenzen ziehen und sowohl das Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Bendorf wegen Erhebung einer Erdrosselungssteuer mitfinanzieren, als auch die steuerliche Patenschaft für einen Bendorfer Hund übernehmen.

Auf eine langatmige Beantwortung dieses Schreibens und auf das Durchlesen abgedroschener Phrasen legen wir keinen Wert.

Auch wenn Sie uns nicht antworten wollen, weil Sie dieses Schreiben als polemisch einstufen, sollten Sie sich trotzdem dazu herablassen, uns im Interesse Ihrer mit Füßen getreten Bürgerschaft eine einzige Frage kurz und bündig zu beantworten:

Wie sollen Bendorfer Bürger, die von der neuen Steuer wirtschaftlich erdrosselt werden, mit dem vorhandenen Bestand an Tieren umgehen? Doch hoffentlich nicht Verfassungsbruch begehen??

Mit unverständlichen Grüßen

Bernd Schwab

 



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