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Kampfhund darf getötet werden
 
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat eine Eilentscheidung getroffen, dass ein erwiesenermaßen besonders gefährlicher Kampfhund eingeschläfert werden darf. Dies hatte das Neustadter Ordnungsamt im Falle eines Staffordshire-Bullterriers angeordnet (wir berichteten), die Halterin hatte Rechtschutz beantragt. Nach dem Verwaltungsgericht Neustadt hat nun auch das OVG den Eilantrag der Halterin abgelehnt. Der Hund hatte mehrfach Menschen gebissen. Auch bei einem zuverlässigen Halter sei das künftig nicht zu vermeiden, weil der Hund verhaltensgestört und nicht therapierbar sei, befanden die Richter.
 
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 14. Aug , 03:45 Uhr
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Rheinpfalz übt sich in Volksverhetzung durch unsaubere Berichterstattung. In der Rhein-Zeitung steht: "Bissiger Hund darf getötet werden". Und so lautet auch die Pressemitteilung des OVG in Koblenz.
 
Sie projizieren diesen Gerichtsentscheid pauschal nur auf sog. Kampfhunde, obwohl dieser Begriff in dem Begründungstext nicht ein einziges Mal vorkommt. Es geht hier einzig und allein um die Bissigkeit und damit um die Gefährlichkeit von Hunden aufgrund von konkreten Vorfällen, unabhängig von der Rasse und auch nur dann, wenn der Hund nicht mehr therapierbar ist. Darauf wird in der Pressemitteilung des OVG ausdrücklich hingewiesen.
 
Könnte es sein, dass der durch seine tendenziöse Berichterstattung schon mehrmals unangenehm aufgefallene Redakteur Stern hinter diesem Artikel steht?  Schmeißen Sie den Kerl doch endlich raus! Welchen Sinn hat es, wenn dieser "Herr" die Rheinpfalz in die Nähe der Stürmer-Berichterstattung rückt. Als Stürmer-Nachfolger hat sich bereits die BILD-Zeitung profiliert. Sie haben es doch wahrlich nicht nötig, diesem Schmierenblatt Konkurrenz zu machen.
 
In der Hoffnung, dass ich die Rheinpfalz auch weiterhin zu den seriösen Tageszeitungen zählen darf, verbleibe ich 
 
mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwab
PDir a. D. Dipl.-Ing. B. Schwab
 

 



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