Leserbrief 

Dipl.-Ing. Bernd Schwab 


PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab                                                         21.01.2001

Bruno-Hirschfeld-Str. 1

56076 Koblenz

 

An den

Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes

Herrn Professor Dr. Karl-Friedrich Meyer

Deinhardplatz 4

56068 Koblenz

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

mir ist bekannt geworden, dass gegen die Gefahrenabwehrverordnung

– Gefährliche Hunde - vom 30.06.2000

Verfassungsbeschwerde erhoben worden ist.

 

Als Bürger dieses Bundeslandes hege ich die tiefe Besorgnis, dass sich ein Verfassungsorgan unseres Bundeslandes (Der Minister des Innern und für Sport) einer medialen Hetzkampagne gebeugt und eine Rechtsverordnung in Kraft gesetzt hat, die nicht seiner erklärten und bundesweit veröffentlichten Überzeugung und Einstellung und seinem Gewissen entspricht!

Der Gesetzgeber hat einem Verfassungsorgan eine über jeden Zweifel erhabene Integrität unterstellt und deshalb Rechtsverordnungen, die Handlungen eines Verfassungsorgans im Sinne des Artikels 130 Abs. 1 der Verfassung sind, einer verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle entzogen (AGVwGO § 4 Satz 2).

 Als Beleg meiner Befürchtungen füge ich ein von Herrn Innenminister Walter Zuber handschriftlich gezeichnetes Schreiben vom 09.06.1999 bei, in dem dieser sich „nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die genetisch- und erziehungsbedingten Verhaltensweisen von Hunden“ „gegen eine Stigmatisierung einzelner Hunderassen entschieden“ hat.

 Noch Ende April 2000 bekräftigt der Innenminister diese Überzeugung in einer Pressemitteilung und betont nochmals, dass er eine Rasseliste „für rechtlich und wissenschaftlich unhaltbar“ hält!

 Resignierend weist er jedoch schon zu diesem Zeitpunkt darauf hin, dass ihm trotz unveränderter statistischer und kynologischer Erkenntnisse wohl nichts anderes übrig bleiben wird, als „auf den populistischen Zug aufzuspringen“ (Rhein-Zeitung vom 28.04.2000, Anlage).

 Für die Bürger von Rheinland-Pfalz ist es eine neue, deprimierende und schmerzliche Erfahrung, ansehen zu müssen, wie ein Verfassungsorgan unseres Landes innerhalb kurzer Zeit seiner fundierten Standpunkte beraubt und Opfer von Medien und Populismus wird.

Die Logik gebietet es, nur solche kynologischen Forschungsergebnisse und Stellungnahmen für eine Wertung der plötzlich diametralen Meinung des Verordnungsgebers zuzulassen, die nach Mitte 1999 veröffentlicht worden sind.

 Alle zeitlich davor liegenden Gutachten sind bereits als „neueste wissenschaftliche Erkenntnisse“ in überzeugender Weise in das ministerielle Schreiben vom 09.06.1999 eingeflossen.

 Sehr geehrter Herr Präsident, deutlicher als der Verordnungsgeber es selber gesagt, geschrieben und getan hat, kann man es nicht zum Ausdruck bringen: Grundlage der Verordnung vom 30.06.2000 sind nicht neue wissenschaftliche und statistische Erkenntnisse gewesen, sondern das quotenbrünstige Geschrei von Medien und der populistische Assimilationszwang bei Politikern.

 Ich bin der festen Überzeugung, dass eine unabhängige Rechtsprechung die Wertefundamente unseres Gemeinwesens besser schützen kann, als ein offenbar hilflos der Boulevardpresse ausgelieferter Minister.

 Hochachtungsvoll

Bernd Schwab

2 Anlagen



           Systran.com

 

 

Zurück

e name=B1> Systran.com

 

 

Zurück

y>