- Anfrage

PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab                                                                                       12.02.2001

Bruno-Hirschfeld-Str. 

5..... K....

 

 

Herrn

Werner Kuhn, MdL

Fraktionsvorsitzender

Kaiser-Friedrich-Str. 3

55116 Mainz

Fax: (06131) 208 4019

 

Betreff: Landtagswahl am 25. März 2001

 

Sehr geehrter Herr Kuhn,

rheinland-pfälzische Bürger haben eine Interessengemeinschaft gebildet, die

insbesondere gegen die Rasseliste in der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche

Hunde - vom 30.06.2000 gerichtlich vorgeht. Zur Zeit ist das Verfahren vor dem

Verfassungsgerichtshof in Koblenz anhängig.

Wir lehnen auf der Basis des GG und des Artikels 70 unserer Landesverfassung

Vorverurteilungen und Sippenhaft durch Rassendekrete ab. Die F.D.P.

Bundestagsfraktion sieht es genau so, wie Sie der nachstehenden

Pressemitteilung vom 12.02.2001 entnehmen können.

Solch eine Einstellung sollte für eine freiheitlich-demokratisch denkende und

handelnde Partei eine Selbstverständlichkeit sein. Sie können sicher sein, dass

dies bei der nächstjährigen Bundestagswahl Früchte tragen und der F.D.P. sehr

viele Stimmen von Hundehaltern einbringen wird. Denn eine Rasseliste kann, so

sie denn einmal implantiert ist, nach dem Prinzip der Salamitaktik ständig

angepasst und erweitert werden, bis letztendlich nur noch der Mops übrig bleibt.

Wem aber sollen Tausende rheinland-pfälzischer Hundehalter am 25. März d. J.

ihre Stimme geben?? Seltsamerweise hat die F.D.P. in Rheinland-Pfalz es bis zum

heutigen Tage trotz ständiger Nachfragen nicht fertig gebracht, eine eindeutige

Position im Sinne von: "Die F.D.P. ist überzeugt: Rasselisten sind fachlich

unsinnig!" (siehe Pressemitteilung unten) abzugeben. Wieso ist es nicht

möglich, sich in dieser Frage parteiintern auf einen gemeinsamen Nenner zu

einigen??

Hier geht es doch um die Freiheit rheinland-pfälzischer Bürger, die durch eine

weder kynologisch noch statistisch untermauerte Rasseliste diskriminiert werden.

Selbst der Innenminister, Herr Walter Zuber, hat uns noch vor kurzem wörtlich

und von ihm handschriftlich gezeichnet, bestätigt: "... Aus alledem ergibt sich,

dass ich die von Ihnen vertretene Auffassung teile, wonach die von gefährlichen

Hunden ausgehenden Gefahren nicht durch Verbote und Gebote bekämpft werden

können, die an bestimmte Rassen anknüpfen."

Sehr geehrter Herr Kuhn, wir werden uns nicht scheuen, landesweit die Losung

auszugeben, die F.D.P. in Rheinland-Pfalz nicht zu wählen, wenn Sie sich

außerstande sehen, den Schulterschluss mit der F.D.P. Bundestagsfraktion und den

anderen F.D.P. Landtagsfraktionen in dieser für uns eminent wichtige Frage

herzustellen.

In der Hoffnung auf eine nunmehr endlich eindeutige und nicht immer wieder

ausweichende Stellungnahme der rheinland-pfälzischen F.D.P. zur

Rassenindizierung verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnung RLP

I. A. PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab

Abschrift

unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 09.11.2000

Frau

Heike Hatzmann, MdL

Bahnhofstr. 20

56410 Montabaur

Fax: (06131) 208 4041

 

Anlage

Pressemitteilung vom 12.02.2001

F.D.P. Bundestagsfraktion

KOPP: Hoffnung für alle Hundehalter: EU-Kommission verlangt Rechtfertigung für

alle Rasselisten

BERLIN. Zur Entscheidung des Bundestages zum Importverbot von gefährlichen

Hunden erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der F.D.P.

Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Der rot-grünen Bundesregierung droht ein Vertragsverletzungsverfahren aus

Brüssel wegen der kürzlich beschlossenen Rasseliste für sogenannte "Kampfhunde".

Mit dieser Rasseliste ist ein Importverbot bestimmter Hunderassen verbunden.

Daher fordert EU-Kommissar David Byrne einen "wissenschaftlichen Beweis" für die

Notwendigkeit der Einschränkung des freien Waren- und Güterverkehrs in der EU.

Genau hier sieht die F.D.P. - zusammen mit Tierschützern - die letzte

Möglichkeit einer Intervention.

Unter dem Aktenzeichen AZ 2460/D ist ein Schreiben der EU-Kommission vom

8. Januar 2001 an die Bundesregierung gegangen, mit dem diese in der

Rechtfertigungspflicht ist, und zwar auch darüber, dass im Zusammenhang mit der

Kampfhundeproblematik ausdrücklich "weniger drastische Maßnahmen" zu erwägen

waren. Beides ist bislang nicht geschehen.

Die F.D.P. ist überzeugt: Rasselisten sind fachlich unsinnig! Halter können aus

nahezu jedem Hund einen gefährlichen Kampfhund machen. Eine von der F.D.P.

gewünschte Experten-Anhörung im Deutschen Bundestag zu diesem Sachverhalt fand

leider nicht statt. Aktionismus war stattdessen angesagt.

Übereiltes Handeln vermittelt nur vermeintliche Sicherheit der Bevölkerung durch

pauschale Diskriminierung vieler - friedlicher - Hunde und ihrer Besitzer.

Bundes- und Länderrasseliste für sogenannte Kampfhunde bedeuten inzwischen, dass

bis zu 50 Hunderassen als "Kampfhunde" diskriminiert werden.

Hier wird das Ausmaß der Unverhältnismäßigkeit des Handelns vieler Bundes- und

Landespolitiker deutlich.

Kontakt: Holger Schlienkamp, Telefon 030/227 54619

 



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